Container- Packaging einer Stickstofferzeugereinheit Referenznummer der Bekanntmachung: COIL-01-2023
Vorinformation
Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Greifswald
NUTS-Code: DE80N Vorpommern-Greifswald
Postleitzahl: 17489
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.leibniz-inp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Container- Packaging einer Stickstofferzeugereinheit
In einem vorausgegangen Vergabeverfahren wurde eine PSA-Anlage (Pressur Swing Adsorption, übersetzt Druckwechseladsorptionsanlage) zzgl. diverser vor- und nachgeschalteter Komponenten beschafft. Diese befindet sich zum Zeitpunkt der Ausschreibung in der Fertigung. Die Anlage soll in einen ausreichend dimensionierten und ausgerüsteten ISO-Container (gemäß ISO 668) verbaut werden. Die Anlage steht hierfür ab Ende Mai beim Hersteller bereit. Der mit der PSA-Anlage und deren Zubehör bestückte Container ist nach Poppendorf auf das Gelände der YARA zu liefern.
Konzepterstellung des Detail-Engineering für das Container-Packaging
- Das Container-Packaging erfordert ein übergreifendes technisches und organisatorisches Konzept, welches die speziellen Anforderungen an die sichere Aufstellung und betriebssichere Bereitstellung von Stickstoff am CAMPFIRE Open Innovation Lab (COIL) erfüllt.
- Das Container-Packaging muss technisch konform mit einer bereits bestellten Stickstofferzeugungsanlage (PSA-Anlage) inkl. Rohrbündel und Kompressor sein.
- Die Steuerungselektronik der PSA-Anlage muss in die übergeordnete Containersteuerung implementiert werden.
- Beheizung, Klimatisierung und Isolierung des Behälters für Winter- und Sommerbetrieb muss gewährleistet sein (-46°C bis +55°C)
- Die Schallemissionen der verbauten Anlage dürfen in 10m Entfernung vom Container 65 dB(A) nicht überschreiten
- Zur Integration der oben beschriebenen containerisierten PSA-Anlage ist vom Hersteller eine Dokumentation bereitzustellen die mindestens die folgenden Dokumente beinhaltet:
• Konformitätserklärung
• Explosionsschutzdokument oder ähnliches
• Störfallbeschreibung für den Havariefall
• Herstellerbescheinigungen der Sicherheitseinrichtungen
• Betriebsanleitung / Bedienungsanleitung / Funktionsbeschreibung
• RI-Schemata / E-Schemata / Pumpenkennlinien
• Betriebshandbuch / Gefährdungsbeurteilung
• Einweisung des Bedienungspersonals nach der Inbetriebnahme (optional)
• Weitere anlagenrelevante Dokumente
• Entsorgungsnachweise von H3 und sonstigen in der Anlage verwendeten Betriebsstoffen
• Entsorgungsnachweise wassergefährdender Stoffe
Bauausführung basierend auf der Planung aus Los 1
- Das Container-Packaging erfordert ein übergreifendes technisches und organisatorisches Konzept, welches die speziellen Anforderungen an die sichere Aufstellung und betriebssichere Bereitstellung von Stickstoff am CAMPFIRE Open Innovation Lab (COIL) erfüllt.
- Das Container-Packaging muss technisch konform mit einer bereits bestellten Stickstofferzeugungsanlage (PSA-Anlage) inkl. Rohrbündel und Kompressor sein.
- Die Steuerungselektronik der PSA-Anlage muss in die übergeordnete Containersteuerung implementiert werden.
- Beheizung, Klimatisierung und Isolierung des Behälters für Winter- und Sommerbetrieb muss gewährleistet sein (-46°C bis +55°C)
- Die Schallemissionen der verbauten Anlage dürfen in 10m Entfernung vom Container 65 dB(A) nicht überschreiten
- Zur Integration der oben beschriebenen containerisierten PSA-Anlage ist vom Hersteller eine Dokumentation bereitzustellen die mindestens die folgenden Dokumente beinhaltet:
• Konformitätserklärung
• Explosionsschutzdokument oder ähnliches
• Störfallbeschreibung für den Havariefall
• Herstellerbescheinigungen der Sicherheitseinrichtungen
• Betriebsanleitung / Bedienungsanleitung / Funktionsbeschreibung
• RI-Schemata / E-Schemata / Pumpenkennlinien
• Betriebshandbuch / Gefährdungsbeurteilung
• Einweisung des Bedienungspersonals nach der Inbetriebnahme (optional)
• Weitere anlagenrelevante Dokumente
• Entsorgungsnachweise von H3 und sonstigen in der Anlage verwendeten Betriebsstoffen
• Entsorgungsnachweise wassergefährdender Stoffe
Leistungen die neben der Lieferung optional durchzuführen sind:
- Instandhaltung
- Einweisung
- Installation
Mindestanforderungen:
- Der Auftragnehmer übernimmt die volle Gewährleistung für die Funktionalität der Gesamtanlage (Container & Stickstofferzeugung) ab Inbetriebnahme am finalen Standort in Poppendorf für 12 Monate.
- Der Bieter muss sich auf beide Lose bewerben
Ausschlusskriterien:
- Lieferung an den Aufstellungsort in Poppendorf und Rechnungsstellung bis Anfang Dezember 2023.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
FB 124 LD Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen
FB 123 Eigenerklärung zur Anerkennung der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe
FB 124 LD Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen
Lieferung an den Aufstellungsort in Poppendorf und Rechnungsstellung bis Anfang Dezember 2023
zwingend deutsch in Wort und Schrift
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse: www.regierung-mv.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse: www.regierung-mv.de
§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Greifswald
Postleitzahl: 17489
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.inp-greifswald.de/