Gebäudereinigung in verschiedenen Objekten der Hansestadt Stralsund
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stralsund
NUTS-Code: DE80L Vorpommern-Rügen
Postleitzahl: 18439
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.stralsund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäudereinigung in verschiedenen Objekten der Hansestadt Stralsund
Die Hansestadt Stralsund schreibt die Vergabe von Unterhaltsreinigungsleistungen in 7 Losen aus.
Gebäudereinigung Regionale Schule „Adolph Diesterweg“ inkl. Sporthalle
Regionale Schule „Adolph Diesterweg“ inkl. Sporthalle,
R. Virchow- Str. 23 in 18435 Stralsund
Gebäudereinigung Regionale Schule „Adolph Diesterweg“ inkl. Sporthalle
Der AG hat das Recht, den Vertrag monatlich zu verlängern, maximal jedoch um 2 Jahre. Eine Verlängerung muss dem AN 2 Monate vor Inkrafttreten schriftlich angezeigt werden. Daraus ergibt sich eine Maximallaufzeit bis 31.07.2027. Danach endet der Vertrag automatisch.
Gebäudereinigung Sonderpädagogisches Förderzentrum (SPFZ)
Sonderpädagogisches Förderzentrum (SPFZ)
Vogelwiese 84 in 18435 Stralsund
Gebäudereinigung Sonderpädagogisches Förderzentrum (SPFZ)
Der AG hat das Recht, den Vertrag monatlich zu verlängern, maximal jedoch um 2 Jahre. Eine Verlängerung muss dem AN 2 Monate vor Inkrafttreten schriftlich angezeigt werden. Daraus ergibt sich eine Maximallaufzeit bis 31.07.2027. Danach endet der Vertrag automatisch.
Gebäudereinigung Sonderpädagogisches Förderzentrum (SPFZ)
Sonderpädagogisches Förderzentrum (SPFZ)
Kleine- Parower-Str. 39 in 18435 Stralsund
Gebäudereinigung Sonderpädagogisches Förderzentrum (SPFZ)
Der AG hat das Recht, den Vertrag monatlich zu verlängern, maximal jedoch um 2 Jahre. Eine Verlängerung muss dem AN
2 Monate vor Inkrafttreten schriftlich angezeigt werden. Daraus ergibt sich eine Maximallaufzeit bis 31.07.2027. Danach endet der Vertrag automatisch.
Gebäudereinigung Förderschule „Astrid Lindgren“
Förderschule „Astrid Lindgren“
L.- Feuchtwanger-Str. 34 in 18435 Stralsund
Gebäudereinigung Förderschule „Astrid Lindgren“
Der AG hat das Recht, den Vertrag monatlich zu verlängern, maximal jedoch um 2 Jahre. Eine Verlängerung muss dem AN 2 Monate vor Inkrafttreten schriftlich angezeigt werden. Daraus ergibt sich eine Maximallaufzeit bis 31.07.2027. Danach endet der Vertrag automatisch.
Gebäudereinigung Integrierte Gesamtschule Grünthal inkl. Sporthalle
Integrierte Gesamtschule Grünthal Haus 1 und Haus 2 inkl. Sporthalle
Grünthal 12, Grünthal 12a und C.-F.-Goerdeler-Str. 2 in 18437 Stralsund
Gebäudereinigung Integrierte Gesamtschule Grünthal Haus 1 und Haus 2 inkl. Sporthalle
Der AG hat das Recht, den Vertrag monatlich zu verlängern, maximal jedoch um 2 Jahre. Eine Verlängerung muss dem AN 2 Monate vor Inkrafttreten schriftlich angezeigt werden. Daraus ergibt sich eine Maximallaufzeit bis 31.07.2027. Danach endet der Vertrag automatisch.
Gebäudereinigung Grundschule „Hermann Burmeister“
Grundschule „Hermann Burmeister“
Jaromarstr. 10 in 18437 Stralsund
Gebäudereinigung Grundschule „Hermann Burmeister“
Der AG hat das Recht, den Vertrag monatlich zu verlängern, maximal jedoch um 2 Jahre. Eine Verlängerung muss dem AN 2 Monate vor Inkrafttreten schriftlich angezeigt werden. Daraus ergibt sich eine Maximallaufzeit bis 31.07.2027. Danach endet der Vertrag automatisch.
Gebäudereinigung Amt für Zentrale Dienste und Ordnungsamt
Amt für Zentrale Dienste und Ordnungsamt
Mühlenstraße 4-6 und Schillstraße 5-7 in 18439 Stralsund
Gebäudereinigung Amt für Zentrale Dienste und Ordnungsamt
Der AG hat das Recht, den Vertrag monatlich zu verlängern, maximal jedoch um 2 Jahre. Eine Verlängerung muss dem AN 2 Monate vor Inkrafttreten schriftlich angezeigt werden. Daraus ergibt sich eine Maximallaufzeit bis 31.07.2027. Danach endet der Vertrag automatisch.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1) Nachweise und Erklärungen zur Eignung gemäß §§ 45, 46 VgV und §§ 123,124 GWB entsprechend 124 LD (Umsatz vergleichbarer Leistungen der letzten drei Geschäftsjahre, Referenzen über vergleichbare Leistungen der letzten drei Jahre, Arbeitskräfte, Berufsregistereintragung, Insolvenzverfahren, Liquidation, keine schwere Verfehlung, Gewerberegisterauszug, Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Sozialversicherungsbeiträgen, Berufsgenossenschaft).
(2) Bei vorgesehenem Nachunternehmereinsatz ist mit Angebotsabgabe Art und Umfang der Nachunternehmerleistungen zu benennen (VHB-Formblatt 235). Spätestens auf Verlangen sind einzureichen: die Namen der Nachunternehmer, die Nachweise zur Eignung des Nachunternehmers ( zur Erfüllung der Eignungsanforderungen bzw. entsprechend den geforderten Nachweisen des Bieters) sowie eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers, dass im Auftragsfalle die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen und im Falle einer Eignungsleihe eine gemeinsame Haftung übernommen wird (VHB-Formblatt 236).
siehe III.1.1
siehe III.1.1
Abschnitt IV: Verfahren
Zentrale Vergabestelle, Mühlenstr. 4-6, 18439 Stralsund
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen (§ 55 Abs. 2 VgV).
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Bieter haben die Möglichkeit, eine Objektbesichtigung der Gebäude der Hansestadt Stralsund zu vereinbaren.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]817
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Autrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, Soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertages gerügt
hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätesten zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Verwaltungsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens
bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer
2.§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stralsund
Postleitzahl: 18408
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]