Erschließung B-Plan 30/09 Industriepark Berlin-Szczecin Pasewalk 1. BA - Bauphase 3.2 Regenrückhaltebecken Referenznummer der Bekanntmachung: 60-TB/02-14
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 21500-09602-1076
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Pasewalk
NUTS-Code: DE80N Vorpommern-Greifswald
Postleitzahl: 17309
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.pasewalk.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erschließung B-Plan 30/09 Industriepark Berlin-Szczecin Pasewalk 1. BA - Bauphase 3.2 Regenrückhaltebecken
Bau eines Regenrückhaltebeckens (Ausbildung als ungedichtetes Becken). Die Beckensohle hat eine Fläche von ca. 141 m x 46 m.
Im Becken wird zwischen Ein- und Auslauf eine Trockenwetterrinne ausgebildet. Es wird ein Tosbecken errichtet und im Ablauf eine Drosseleinrichtung eingebaut. Zur späteren Bewirtschaftung wird um das Becken herum und oberhalb des Bemessungswasserspiegels eine 532 m lange und 3,50 m breite Asphaltbefestigung hergestellt. Neben der Trockenwetterinne erfolgt die Anordnung eines Bewirtschaftungsweges aus Pflaster (Länge rund 200m).
17309 Pasewalk / Stolzenburg
Oberbodenarbeiten 8.600 m³, Mineralboden 19.240 m³, Asphaltfahrbahn Bk 1,0 1.800 m²,
Einlaufbauwerk DN 1800 1 Stück, Tosbecken 1 Stück, Auslaufbauwerk mit Drosseleinrichtung 1 Stück, Trockenwetterrinne 110 m
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Erschließung B-Plan 30/09 Industriepark Berlin-Szczecin Pasewalk 1. BA - Bauphase 3.2 Regenrückhaltebecken
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Löcknitz
NUTS-Code: DE80N Vorpommern-Greifswald
Postleitzahl: 17321
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag
ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens
bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.