Erschließung B-Plan 30/09 Industriepark Berlin-Szczecin Pasewalk 1. BA - Bauphase 3.1 RW-Ableitung Regenrückhaltebecken bis VG 70 Referenznummer der Bekanntmachung: 60-TB/02-13
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 21500-09602-1076
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Pasewalk
NUTS-Code: DE80N Vorpommern-Greifswald
Postleitzahl: 17309
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.pasewalk.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erschließung B-Plan 30/09 Industriepark Berlin-Szczecin Pasewalk 1. BA - Bauphase 3.1 RW-Ableitung Regenrückhaltebecken bis VG 70
Neuverlegung Regenwasserkanal DN 300 mit Anschluss an die Vorflut und Rekonstruktion Regenwasserkanal DN 300/DN 400 (Vorflut 73415 und 73411) einschl. Schächte.
17309 Pasewalk / Stolzenburg
Neuverlegung RW-Kanal DN 300, Tiefe 2,0 bis 4,25 m, 728 m / Rekonstruktion RW-Kanal DN 300, Tiefe 3,0 bis 4,25 m, 265 m / Rekonstruktion RW-Kanal DN 400, Tiefe 4,0 m, 190 m / Schächte 11 Stück
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Erschließung B-Plan 30/09 Industriepark Berlin-Szczecin Pasewalk 1. BA - Bauphase 3.1 RW-Ableitung Regenrückhaltebecken bis VG 70
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Pasewalk
NUTS-Code: DE80N Vorpommern-Greifswald
Postleitzahl: 17309
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.