Breitstellung eines Breitbandnetzes in unter-versorgten Gebieten der Hansestadt Stralsund

Zuschlagsbekanntmachung – Konzession

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/23/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Vorpommern-Rügen, Der Landrat
Ort: Stralsund
NUTS-Code: DE80L Vorpommern-Rügen
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lk-vr.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Breitstellung eines Breitbandnetzes in unter-versorgten Gebieten der Hansestadt Stralsund

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
64211000 Öffentliche Fernsprechdienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Der Konzessionsgeber hat zur Versorgung aller Bürger und Gewerbetreibenden mit breitbandigen Telekommunikationsdiensten den Bau und Betrieb eines flächendeckenden Hochgeschwindigkeitsnetzes sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen im Projektgebiet in Auftrag gegeben. Der Landkreis Vorpommern-Rügen hat im Rahmen des Förderprogramms des Bundes „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ sowie im Rahmen der Richtlinie „Richtlinie zur Förderung des Breitbandausbaus in Mecklenburg-Vorpommern“ jeweils endgültige Förderzusagen erhalten.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Diese Konzession ist in Lose aufgeteilt: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 2 555 132.26 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
32412000 Kommunikationsnetz
32571000 Kommunikationsinfrastruktur
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE80L Vorpommern-Rügen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Siehe oben Abschnitt II.1.4

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der nachstehenden Kriterien:
  • Kriterium: 1. Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke
  • Kriterium: 2. Technisches Konzept zur Realisierung und Umsetzung der Breitbandstruktur/ Netzbe-triebskonzept
  • Kriterium: 3. Endkundenprodukte
  • Kriterium: 4. Vertriebs- und Servicekonzept
II.2.7)Laufzeit der Konzession
Laufzeit in Monaten: 84
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Vergabeverfahren mit vorheriger Veröffentlichung einer Konzessionsbekanntmachung
IV.1.11)Hauptmerkmale des Vergabeverfahrens:
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2019/S 227-558281

Abschnitt V: Vergabe einer Konzession

Eine Konzession/Ein Los wurde vergeben: ja
V.2)Vergabe einer Konzession
V.2.1)Tag der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
28/02/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Telekom Deutschland GmbH
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert der Konzession und zu den wesentlichen Finanzierungsbedingungen (ohne MwSt.)
Gesamtwert der Konzession/des Loses: 2 555 132.26 EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Der Konzessionswert im vorliegenden Verfahren erreicht den maßgeblichen EU-Schwellenwert nicht. Daher sind das GWB-Vergaberecht, die EU-Vergaberichtlinien, die Konzessionsvergabe-verordnung und sonstige Rechtsgrundlagen des förmlichen Vergaberechts im vorliegenden Ver-fahren nicht anwendbar. Die vorliegende EU-weite Bekanntmachung erfolgt daher lediglich frei-willig. Ein Nachprüfungsverfahren vor einer Vergabekammer ist daher nicht statthaft. Auch ande-re spezifisch vergaberechtliche Rechtsbehelfe sind nicht einschlägig.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Siehe VI.3).
Ort: Keine Angabe
Land: Deutschland
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Siehe VI.3).“
Ort: Keine Angabe
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
24/03/2023