Hansestadt Anklam - Wohngebiet Südstadt
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Anklam
NUTS-Code: DE80N Vorpommern-Greifswald
Postleitzahl: 17389
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.anklam.de
Abschnitt II: Gegenstand
Hansestadt Anklam - Wohngebiet Südstadt
Die Hansestadt Anklam sucht einen treuhänderisch tätigen Sanierungsträger gem. §§ 157 ff. BauGB für das Sanierungsgebiet „Wohngebiet Südstadt“ im Rahmen des mit Fördermitteln durchgeführten Städtebauförderungsprogramms "Sozialer Zusammenhalt" und „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“.
17389 Anklam
Gegenstand der Beauftragung in diesem Verfahren ist die Begleitung dieser städtebaulichen Gesamtmaßnahme als treuhänderischer Sanierungsträger.
Der Sanierungsträger soll für sämtliche Maßnahmen, die innerhalb des Sanierungsgebiets „Hansestadt Anklam – Wohngebiet Südstadt“ anfallen, eingesetzt werden. Dies umfasst die Vorbereitung, Durchführung und Abrechnungen der Einzelmaßnahmen als auch der Gesamtmaßnahme. Wahrzunehmende Aufgaben sind unter anderem die treuhänderische Mittelverwaltung nach §§ 160, 161 BauGB unter Beachtung der jeweils gültigen Förderrichtlinien, die Aufstellung und Fortschreibung des Maßnahmenplans, Antragstellungen bei Behörden insbesondere für Einzelmaßnahmen und Städtebauförderungsmittel, Beratung bei der Erarbeitung und Fortschreibung von städtebaulichen Planungen und bei der Vorbereitung für die Vergabe von Einzelmaßnahmen sowie Fortschreibung der Kosten- und Finanzierungsübersicht gem. § 149 BauGB und weitere. Eine genaue Beschreibung der wahrzunehmenden Aufgaben ist derzeit noch nicht möglich, da die Umsetzung einzelner Maßnahmen von der Gewährung von Fördermitteln abhängt. Eine Übersicht über die geplanten Einzelmaßnahmen sowie eine Karte des Gebiets sind als Anlagen 1 und 2 den Vergabeunterlagen beigefügt.
Die wahrzunehmenden Aufgaben werden u.a. folgende Aspekte umfassen:
- Vorbereitung und Begleitung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme sowie der Einzelmaßnahmen und durchführungsbezogene Untersuchungen und Gutachten
- Mitwirkung bei der Erarbeitung und Fortschreibung städtebaulicher Planungen
- Verhandlung mit den zu beteiligenden Behörden und Mitwirkung bei Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit
- Einrichtung, Bewirtschaftung und Verwaltung des Treuhandvermögens gem. § 160 BauGB
- Fortschreibung der Kosten- und Finanzierungsübersicht gem. § 149 BauGB
- Vorbereitung der jährlich zu stellenden Förderanträge inkl. Bearbeitung der jährlichen Sachstandsberichte, Begleitinformationen und Monitoringberichte
- Erstellung der jährlichen Zwischenabrechnungen und der Abrechnung der Gesamtmaßnahme zum Abschluss der Gesamtmaßnahme
Die Vertragslaufzeit ist auf die Dauer der Gesamtmaßnahme begrenzt. Sie endet frühestens zum 31.12.2031, jedoch nicht vor Abschluss der Gesamtabrechnung (förderrechtlich und haushalterisch).
Es wird anhand der geeigneten Referenzen eine Rangfolge der Teilnahmeanträge erstellt. Die (mindestens drei, maximal fünf) Bewerber mit der höchsten Punktzahl (insgesamt max. 9 Punkte) werden zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Aktueller Handelsregisterauszug oder gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform eine Eintragung vorgesehen ist.
2. Aktueller Gewerbezentralregisterauszug oder gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform eine Eintragung vorgesehen ist.
Nähere Angaben ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
- Die Bewerbung ist in all ihren Bestandteilen in deutscher Sprache zu verfassen. Für die Bewerbung ist ausschließlich der übersandte Teilnahmeantrag zu verwenden.
- Enthalten die Bewerbungsunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er vor Abgabe einer Bewerbung unverzüglich und ausschließlich über die Vergabeplattform darauf hinzuweisen und Aufklärung zu erbitten.
- Bewerber, die sich im Zusammenhang mit diesem Ausschreibungs- und Vergabeverfahren an unzulässiger Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.
- Beabsichtigen mehrere Bewerber sich als Bewerbergemeinschaft zu bewerben, so ist eine Erklärung der beteiligten Bewerber zur Bildung einer Arbeitsgemeinschaft dem Teilnahmeantrag beizulegen.
- Mehrfachbewerbungen jeglicher Art, auch unterschiedliche Niederlassungen eines Büros werden nicht zugelassen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]17
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gern. § 160 GWB Einleitung, Antrag, 2016:
Abs. 1 Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Abs. 2 Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, dass ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Abs. 3 Der Antrag ist unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.