Energieversorgung 2023 Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-02-017
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wittenburg, Mecklenburg
NUTS-Code: DE80O Ludwigslust-Parchim
Postleitzahl: 19243
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.amt-wittenburg.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wittenburg, Mecklenburg
NUTS-Code: DE80O Ludwigslust-Parchim
Postleitzahl: 19243
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.amt-wittenburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Energieversorgung 2023
Vergabe der Stromversorgung für die Stadt Wittenburg und die Gemeinde Wittendörp in 3 Fachlosen (Straßenbeleuchtung, Heizung und SLP-Verbrauchsstellen) für die Dauer von 36 bzw. 30 Monaten mit Verlängerungsoption um weitere 12 Monate
Straßenbeleuchtung (Kurzzeichen: Los 1 SB)
19243 Wittenburg, Mecklenburg
Stromversorgung für Straßenbeleuchtung, Umfang und Details siehe Anlage 05 Strombedarf sowie Anlage 01 Verfahrensbedingungen und Anlage 02 Leistungsbeschreibung.
Die Bewertung der Angebote erfolgt nach UfAB VI, vereinfachte Richtwertmethode - abweichend von II.2.5) wird auf Punkt 4 der Anlage 01 Verfahrensbedingungen verwiesen. Der Preis ist nicht mit einer direkten Gewichtung versehen, sondern wird mit der Leistung in Relation gesetzt, um so das wirtschaftlichste Angebot zu ermitteln.
Verlängerung um max. 12 weitere Monate möglich
Ablauf der Angebotsfrist: 21.04.2023,15:00:00 Uhr
Bindefrist des Angebots: 31.05.2023
Heizung (Kurzzeichen: Los 2 Heizung)
19243 Wittenburg, Mecklenburg
Stromversorgung für Heizung, Umfang und Details siehe Anlage 05 Strombedarf sowie Anlage 01 Verfahrensbedingungen und Anlage 02 Leistungsbeschreibung.
Die Bewertung der Angebote erfolgt nach UfAB VI, vereinfachte Richtwertmethode - abweichend von II.2.5) wird auf Punkt 4 der Anlage 01 Verfahrensbedingungen verwiesen. Der Preis ist nicht mit einer direkten Gewichtung versehen, sondern wird mit der Leistung in Relation gesetzt, um so das wirtschaftlichste Angebot zu ermitteln.
Verlängerung um max. 12 weitere Monate möglich
Ablauf der Angebotsfrist: 21.04.2023,15:00:00 Uhr
Bindefrist des Angebots: 31.05.2023
SLP-Verbrauchsstellen (Kurzzeichen: Los 3 SLP)
19243 Wittenburg, Mecklenburg
Stromversorgung für SLP-Verbrauchsstellen, Umfang und Details siehe Anlage 05 Strombedarf sowie Anlage 01 Verfahrensbedingungen und Anlage 02 Leistungsbeschreibung.
Die Bewertung der Angebote erfolgt nach UfAB VI, vereinfachte Richtwertmethode - abweichend von II.2.5) wird auf Punkt 4 der Anlage 01 Verfahrensbedingungen verwiesen. Der Preis ist nicht mit einer direkten Gewichtung versehen, sondern wird mit der Leistung in Relation gesetzt, um so das wirtschaftlichste Angebot zu ermitteln.
Verlängerung um max. 12 weitere Monate möglich
Ablauf der Angebotsfrist: 21.04.2023,15:00:00 Uhr
Bindefrist des Angebots: 31.05.2023
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung für alle Lose:
- Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt
- Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
- Angaben zur Eintragung ins Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens
Eigenerklärung für alle Lose:
- Angaben zum Umsatz des Unternehmens, Leistungen betreffend, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
- Anzahl der derzeit beschäftigten Mitarbeitern (inkl. geschäftsführende Organe, freie Beschäftigte etc.)
Eigenerklärung für alle Lose:
- Angaben zu den für die Ausführung der Leistung zur Verfügung stehenden Arbeitskräften
- Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter und deren Bevollmächtigte sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Vergabeunterlagen in elektronischer Form:
Informationen zum Abruf der Vergabeunterlagen: siehe I.3).
Kommunikation:
Anfragen zum Verfahren können elektronisch als registrierter Nutzer auf https://bi-medien.de gestellt werden.
Angebotsabgabe:
Schriftliche Angebote sind nicht zugelassen!
Angebote können nur elektronisch in Textform abgegeben werden.
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter und die zur Vertretung des Bieters berechtigte natürliche Person zu benennen, das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist als registrierter Nutzer auf https://bi-medien.de einzureichen.
Zugang zur elektronischen Kommunikation und zur elektronischen Angebotsabgabe als registrierter Nutzer auf https://bi-medien.de über den Menüpunkt - Meine Vergaben - unter der ID des Verfahrens D450115003 im Bereich - Mitteilungen - bzw. - Angebote -.
Informationen zu den Registrierungsmöglichkeiten sind zu finden unter:
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin, Mecklenburg
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).