Lieferung einer Straßenkehrmaschine, Los 1 + Los 2 Referenznummer der Bekanntmachung: SR-13-2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 18146
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadtentsorgung-rostock.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung einer Straßenkehrmaschine, Los 1 + Los 2
Los 1 - Lieferung eines 2-achsigen Frontlenkerfahrgestelles mit kurzem Fahrerhaus zur Aufnahme eines Kehrichtsammelaufbaus
Los 2 - Lieferung und Montage eines Kehrichtsammelaufbaus mit Hochleistungsgebläse, Schmutzaufnahmeaggregat rechts und links sowie Handsauganlage am Fahrzeugheck
Lieferung eines 2-achsigen Frontlenkerfahrgestelles mit kurzem Fahrerhaus zur Aufnahme eines Kehrichtsammelaufbaus
Lieferung eines 2-achsigen Frontlenkerfahrgestelles mit kurzem Fahrerhaus zur Aufnahme eines Kehrichtsammelaufbaus
Die Auslieferung des 2-achsigen Frontlenkerfahrgestelles an einen durch den AG benannten Standort innerhalb Deutschlands muss innerhalb von 24 Wochen nach verbindlicher Fahrzeugbestellung erfolgen. Die Fahrzeugbestellung erfolgt durch den Auftraggeber im Rahmen der Zuschlagserteilung für Los 1.
Lieferung und Montage eines Kehrichtsammelaufbaus mit Hochleistungsgebläse, Schmutzaufnahmeaggregat rechts und links sowie Handsauganlage am Fahrzeugheck
Lieferung und Montage eines Kehrichtsammelaufbaus mit Hochleistungsgebläse, Schmutzaufnahmeaggregat rechts und links sowie Handsauganlage am Fahrzeugheck
Nach Ankunft des Fahrgestelles beim Auftragnehmer für Los 2 muss die Auslieferung und Übergabe des Fahrgestelles mit montiertem Aufbau an den Auftraggeber innerhalb von 20 Wochen erfolgen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung eines 2-achsigen Frontlenkerfahrgestelles mit kurzem Fahrerhaus zur Aufnahme eines Kehrichtsammelaufbaus
Ort: Osterholz-Scharmbeck
NUTS-Code: DE936 Osterholz
Postleitzahl: 27711
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung und Montage eines Kehrichtsammelaufbaus mit Hochleistungsgebläse, Schmutzaufnahmeaggregat rechts und links sowie Handsauganlage am Fahrzeugheck
Ort: Osterholz-Scharmbeck
NUTS-Code: DE936 Osterholz
Postleitzahl: 27711
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei den in dem Abschnitt II) unter der Ziffer II.1.7) und im Abschnitt V) unter der Ziffer V.2.4) gemachten Angaben handelt es sich um einen fiktiven Wert. Auf eine Veröffentlichung der tatsächlichen Auftragswerte wird gemäß §39 Abs. 6 VgV verzichtet.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Das-Ministerium/Vergabekammern/
§ 160 Einleitung, Antrag GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen)
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
Postleitzahl: 18146
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.stadtentsorgung-rostock.de