Erschließung B-Plan 30/09 Industriepark Berlin-Szczecin Pasewalk 1. BA - Bauphase 5 SW-Ableitung Referenznummer der Bekanntmachung: 08-22/TB-016
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 21500-09602-1076
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Pasewalk
NUTS-Code: DE80N Vorpommern-Greifswald
Postleitzahl: 17309
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.pasewalk.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erschließung B-Plan 30/09 Industriepark Berlin-Szczecin Pasewalk 1. BA - Bauphase 5 SW-Ableitung
Zur SW-Ableitung muss zum Erreichen der Ortslage Pasewalk das Schmutzwasser mittels Schmutzwasserdruckrohrleitungen übergepumpt werden. Das Schmutzwasser wird dann in das öffentliche Leitungsnetz der Stadt Pasewalk eingeleitet und zur Kläranlage abgeführt. Der Einbindepunkt befindet sich in der Dargitzer Straße westlich der B 109 an der Shell Tankstelle.
17309 Pasewalk / Stolzenburg
122 m DN200, 25 m DN600, 8 Schächte (Kunststoff) Tiefe bis 4,0 m, 1715 m Abwasserdruckrohrleitung DN 80 (90 x 5,4), 1715 m Abwasserdruckrohrleitung DN 100 (125 x 7,4), 1 Druckunterbrecherschacht mit Lüftungskamin, 2 Stck B/E-Ventile, 315 m³ Füllboden zur Geländemodellierung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Erschließung B-Plan 30/09 Industriepark Berlin-Szczecin Pasewalk 1. BA - Bauphase 5 SW-Ableitung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Löcknitz
NUTS-Code: DE80N Vorpommern-Greifswald
Postleitzahl: 17321
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.