Industriepark Berlin-Szczecin - Äußere Erschließung Trassenausbau MS-Netz
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Pasewalk
NUTS-Code: DE80N Vorpommern-Greifswald
Postleitzahl: 17309
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.pasewalk.de
Abschnitt II: Gegenstand
Industriepark Berlin-Szczecin - Äußere Erschließung Trassenausbau MS-Netz
- 1 Stück Verlegung von Rohren im steuerbaren Horizontal-Spülbohrverfahren Spülbohrverfahren DWA-A 125 da 140
- 1 Stück Verlegung von Rohren im steuerbaren Horizontal-Spülbohrverfahren Spülbohrverfahren DWA-A 125 da 160
- 50m³ Bodenaustausch
- 6750m Kabelverlegung incl. Lieferung NA2XS(F)2Y 3x1x300 RM/25 A1 Zahl 435
- 42 Stück Verbindungsmuffen herstellen
- 42 Stück Muffenlöcher herstellen und schließen
- 3380m Trasse einmessen
- Sicherungsmaßnahmen zum Trassenausbau
Industriepark Berlin-Szczecin
17309 Pasewalk
- 1 Stück Verlegung von Rohren im steuerbaren Horizontal-Spülbohrverfahren Spülbohrverfahren DWA-A 125 da 140
- 1 Stück Verlegung von Rohren im steuerbaren Horizontal-Spülbohrverfahren Spülbohrverfahren DWA-A 125 da 160
- 50m³ Bodenaustausch
- 6750m Kabelverlegung incl. Lieferung NA2XS(F)2Y 3x1x300 RM/25 A1 Zahl 435
- 42 Stück Verbindungsmuffen herstellen
- 42 Stück Muffenlöcher herstellen und schließen
- 3380m Trasse einmessen
- Sicherungsmaßnahmen zum Trassenausbau
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Industriepark Berlin-Szczecin - Äußere Erschließung Trassenausbau MS-Netz
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Pasewalk
NUTS-Code: DE80N Vorpommern-Greifswald
Postleitzahl: 17309
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Greifswald
Postleitzahl: 17489
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.kreis-vg.de
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.