Gebäude- und Inhaltsversicherung für den Maritimen Industrie- und Gewerbepark Volkswerft Stralsund
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stralsund
NUTS-Code: DE80L Vorpommern-Rügen
Postleitzahl: 18439
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.stralsund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäude- und Inhaltsversicherung für den Maritimen Industrie- und Gewerbepark Volkswerft Stralsund
Gebäude- und Inhaltsversicherung für den Maritimen Industrie- und Gewerbepark Volkswerft in Stralsund.
Werftgelände An der Werft 5 in 18439 Stralsund
Die Hansestadt Stralsund hat das Werftgelände An der Werft 5 in 18439 Stralsund aus der Insolvenz der ehemaligen MV Werften Stralsund übernommen.
Sie verpachtet Gebäude und teilweise technische Betriebseinrichtung an Unternehmen, die überwiegend aus dem maritimen Bereich kommen. Demnach wird dort auch weiterhin eine Werft, jedoch von unterschiedlichen Unternehmen, betrieben. Zu versichern ist ausschließlich das Eigentum der Hansestadt Stralsund, welches sukzessive verpachtet werden soll.
Der Versicherungsvertrag verlängert sich stillschweigend von Jahr zu Jahr, wenn er nicht fristgerecht schriftlich zum Ablauf gekündigt wird. Die Kündigungsfrist für den Versicherungsnehmer beträgt 3 Monate. Die Kündigungsfrist für den Versicherer beträgt 6 Monate.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Vordruck "Angebot" (elektronisch signiert, unterschrieben oder mit Benennung der erklärenden Person in
Textform mit Angabe von Ort und Datum als abschließende Erklärung)
- Vordruck "Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" vom Bieter sowie von allen Mitgliedern der
Bietergemeinschaft
- Verpflichtungserklärung des Bieters/ der Bietergemeinschaft zur Zahlung des Mindestlohns
- Vordruck "Eigenerklärung Russlans-Sanktionen"
- Im Falle der Unterauftragsvergabe ist anzugeben, welche Leistungen durch Unterauftragnehmer erbracht
werden sollen.
Von ausländischen Bietern sind gleichwertige Eigenerklärungen in deutscher Sprache einzureichen.
Neben den im Aufforderungsschreiben dargestellten Unterlagen ist in jedem Fall die Zulassung beziehungsweise die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb als Versicherer durch das Bundesamt für Finanzdienstleistungsaufsicht oder eine Landesbehörde nachzuweisen. Eine
Eigenerklärung reicht aus.
Angaben zum Gesamtumsatz der letzten 3 Kalenderjahren
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Eine Objektbesichtigung ist in der 12 Kalenderwoche (20. bis 24.03.2023) vorgesehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
§ 160 GWB- Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Ort: Stralsund
Postleitzahl: 18408
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]