Generalplaner Waagestraße
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neubrandenburg
NUTS-Code: DE80J Mecklenburgische Seenplatte
Postleitzahl: 17034
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.neuwoges.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalplaner Waagestraße
Generalplanerleistungen nach §§ 34, 39, 51, 55 HOAI inkl. aller erforderlichen Beratungsleistungen der Bauphysik (Wärmeschutz/Energiebilanzierung, die Bauakustik und die Raumakustik) nach HOAI, sowie die Erstellung und Überwachung der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes.
Neubrandenburg
In der Neubrandenburger Innenstadt, am Standort Waagestraße 2, 2a, 2b, befindet sich ein elfgeschossiges Wohngebäude mit 119 Wohnungen. Das im Jahr 1968 erbaute Gebäude wurde 1997 teilmodernisiert. Im städtebaulichen Rahmenplan Innenstadt in der Fassung der 1. Änderung der 3. Fortschreibung (in Verbindung mit der 3. Fortschreibung) mit Stand Oktober 2020 der Stadt Neubrandenburg wurde das Gebäude hinsichtlich Kubatur, der Stellung im Straßenraum sowie der Erdgeschossnutzung als städtebaulicher Missstand eingestuft. Im Rahmen der innerstädtischen Entwicklung soll das Hochhaus abgerissen und das Baufeld neu in mehrgeschossiger Bauweise gestaltet werden.
Im Zuge der innerstädtischen Entwicklung wird das Gebäude 2024 zurückgebaut. Das Baufeld des ehemaligen Hochhauses soll neugestaltet werden.
Es sollen am Standort in mehrgeschossiger Bauweise etwa 30 bis 40 neue Wohnungen entstehen, wobei im Erdgeschoss gewerbliche Nutzungen für den Einzelhandel einzuplanen sind. Im 1. Obergeschoss können auf Grund möglicher Verschattungen durch noch zu errichtende Nachbargebäude des Marien-Carreè Nutzungsmöglichkeiten für Dienstleistungsgewerbe und Büronutzung vorgesehen werden.
Ausgeschrieben wird die Planungsleistung für den Neubau.
Beauftragt werden die Leistungsphasen 2-4. Die Leistungsphasen 5-9 erfolgen jeweils mit gesonderter schriftlicher Beauftragung, mit der Maßgabe, dass weitere als die zunächst beauftragten Leistungen abgerufen werden können, aber nicht müssen.
Nach Zuschlagserteilung soll der als Muster-Generalplanervertrag beigefügte Vertrag unterzeichnet werden.
Beauftragung Leistungsphasen 5-9
1. Größe und Struktur des Unternehmens (Beschäftigte, Umsatz);
1.1. Anzahl der durchschnittlichen Beschäftigten in den letzten 3 Jahren,
weniger als 10 Mitarbeiter 10 Punkte;
mehr als 10 Mitarbeiter 15 Punkte;
1.2. Höhe des durchschnittlichen Umsatzes in den letzten 3 Jahren;
weniger und gleich 2 Mio. EUR 10 Punkte;
mehr als 2 Mio. EUR 15 Punkte;
2. Berufserfahrung Projektleiter;
mind. 5 Berufsjahre 10 Punkte;
mind. 10 Berufsjahre 15 Punkte;
mind. 15 Berufsjahre 20 Punkte;
3. Anzahl Referenzen vergleichbare Projekte;
mehr als 3 Referenzen 10 Punkte;
mehr als 6 Referenzen 20 Punkte;
Es werden diejenigen Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert, die die höchste Punktzahl haben.
Sollte die Zahl der Bewerber durch Punktegleichheit die Anzahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, überschreiten, wird ein Losverfahren durchgeführt.
Mit den Angeboten sind Entwurfskizzen einzureichen, die folgendes enthalten müssen:
- Lageplan;
- Visualisierung des Vorentwurfs (3D) aus Sicht der Konzertkirche An derMarienkirche in Neubrandenburg;
- Ansicht Ost (Waagestraße);
- Ansicht Süd (Kleine Wollweberstraße);
- Schnitt(e);
- Schematischer Grundriss EG;
- Schematischer Grundriss OG;
- Schematische Darstellungen zu den Nebenflächen und Außenanlagen;
Bei den Ansichten und Schnitten müssen zwingend die Nachbargebäude skizzenhaft dargestellt werden, um die Höhenbezüge zu der unmittelbaren Umgebung bewerten zu können.
Die Entwurfsskizze wird später entsprechend der Zuschlagskriterien bewertet.
Für die Skizzen bekommt jeder Bieter, der zur Angebotsabgabe aufgefordert wird, eine Entschädigung in Höhe von 5.000,00 EUR.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt nach dem Architektengesetz des jeweiligen Bundeslandes, für ausländische Bewerber Nachweis der Gleichstellung entsprechend RL 2013/55/EU;
2. Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Zahlung der Steuern und Abgaben, Zahlung der Krankenkassenbeiträge, Zahlung der Beiträge an die Berufsgenossenschaft/gesetzliche Unfall-Versicherung, Insolvenz, Liquidation, sonstige Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB). (Formblatt 124_LD); Die Vergabestelle behält sich vor, insbesondere in Zweifelsfällen, einen entsprechenden Nachweis zu fordern.
3. ggf. Bewerbergemeinschaftserklärung, aus der die Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft, die Absicht ihres Zusammenschlusses zu einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall und der bevollmächtigte Vertreterhervorgehen (Formblatt 234);
zu 1.
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die nach dem jeweils am Ort ihres Geschäftssitzes geltenden Recht am Tag der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/in berechtigt sind. Dies ist durch Urkundenkopie (bei ausländischen Teilnehmern übersetzt und amtlich beglaubigt) zu belegen.
Ist die Berufsbezeichnung am Ort ihres Geschäftssitzes nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt derjenige dennoch die fachlichen Anforderungen, der auf Grund eines abgeschlossenen Studiums am Tag der Auslobung über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, das nach der Richtlinie 85/384/EWG(EG-Architektenrichtlinie) anerkannt ist.
Juristische Personen als Teilnehmer sind nur zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen entsprechend der Anforderungen benennen. Beteiligte Fachplaner dürfen nur einmal an diesem Wettbewerb teilnehmen. Ihre Mitarbeit in Arbeitsgemeinschaften anderer Wettbewerbsteilnehmer ist unzulässig.
1. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung;
2. Erklärung über den Gesamtumsatz für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre;
zu 1.
Nachzuweisen ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mindestens 5 Mio. Euro für Personenschäden und über 2 Mio. Euro für Sachschäden und Vermögensschäden bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraumzugelassenen Versicherungsunternehmen. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das 2-fache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Deckung für das Objekt muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Für die Zulassung am Auswahlverfahren ist auch eine Bescheinigung eines Versicherungsunternehmens ausreichend, dass im Falle einer Beauftragung die Versicherung mit den genannten Deckungssummen angepasst wird.
1. Die Angabe von mind. 3 vergleichbaren Referenzleistungen, mit einer Kurzbeschreibung des Auftrages (Angabe u.a. von Leistungsgegenstand, Leistungszeitraum/-zeitpunkt) ist erforderlich.
Es ist der Auftraggeber zu benennen. Auf Verlangen muss ein Ansprechpartner, der für Rückfragen kontaktiert werden kann, benannt werden. Alternativ kann vorgelegt werden:
– bei Leistungen an öffentliche Auftraggeber eine durch die zuständige Behörde ausgestellte oder beglaubigte Bescheinigung oder – (bei privaten Auftraggebern) eine von diesen ausgestellte Bescheinigung.
Falls Referenzen von Dritten (z.B. Nachunternehmern) beigebracht werden sollen („Eignungsleihe“), muss deren Verfügbarkeit für die Vertragslaufzeit sichergestellt werden. Bitte kontaktieren Sie in diesem Falle die Vergabestelle rechtzeitig für weitere Formalitäten.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben durch Nachfrage zu verifizieren. Er wird untaugliche Referenzen nicht berücksichtigen.
Mehrere Referenzen eines Vertragspartners/Auftraggebers werden nur als eine Referenz gewertet.
2. Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seinerFührungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist.
3. Benennung eines Projektleiters und Angabe seiner Qualifikation und Berufserfahrung.
Berufsbezeichnung Architekt nach dem Architektengesetz des jeweiligen Bundeslandes, für ausländischeBewerber Nachweis der Gleichstellung entsprechend RL 2013/55/EU
a) Die Verhandlungen, die Abwicklung der Leistungsbeziehung und das Erbringen der Dienstleistung erfolgen in deutscher Sprache.
b) Die Vorgaben des Landesrechts (z.B. Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge in Mecklenburg Vorpommern [Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern - VgG M-V] und des am 16.08.2014 in Kraft getretenen MiLoG (Mindestlohngesetz) müssen erfüllt werden.
c) Zahlung des vergaberechtlichen Mindestlohnes. Dazu muss die in den Vergabeunterlagen beigefügte Erklärung unterzeichnet werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die gesamte Kommunikation ist ausschließlich über die Vergabeplattform Subreport zu führen, Angabe im Betreff:„[04/23_VST]“.
Telefonische Anfragen werden nicht bearbeitet. Rückfragen zu den Vergabeunterlagen sind nur bis 6 Tage vor Abgabe der Teilnahmeanträge und der Angebote zulässig. Danach gestellte Anfragen, die eine Änderung der Vergabeunterlagen nach sich ziehen würden, werden nicht mehr berücksichtigt.
Die Teilnahmeanträge und Angebote sind elektronisch in Textform einzureichen.
Die Unterlagen sind vollständig einzureichen. Inhaltliche Änderungen sind nicht zulässig.
Bitte beachten: Um einen eventuellen Ausschluss des Angebotes zu vermeiden, legen Sie bitte die geforderten Nachweise und Erklärungen dem Angebot unbedingt vollständig bei.
Die Verhandlungsgespräche sind am 23.08.2023 geplant. Bitte merken Sie sich diesen Termin vor.
Die Bildung von Bewerber-/Bietergemeinschaften (nachfolgend: „Bietergemeinschaft(en)“ [BG], im Auftragsfalle Arbeitsgemeinschaft(en) [AG]) ist zulässig. BG müssen sich bereits als solche bewerben. Die nachträgliche Bildung ist grundsätzlich nicht möglich. Die BG hat mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung abzugeben,
— in der die Bildung einer AG im Auftragsfall erklärt ist,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und eines der Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages bezeichnet ist,
— in der bestätigt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter alle Mitglieder der BG/AG gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
— in der erklärt wird, dass alle Mitglieder für die Erfüllung des Vertrages gesamtschuldnerisch haften,
— in der angegeben wird, welches Mitglied welche Leistungen ausführt.
Weiter ist in einer kurzen Begründung (Form: Eigenerklärung) anzugeben, aus welchem (kaufmännischen odertechnischen) Grund eine BG eingegangen wird.
Es ist grundsätzlich nicht zulässig, dass ein Mitglied einer BG parallel ein eigenes Angebot abgibt bzw. parallel an einer anderen BG teilnimmt.
Ort: Schwerin
Land: Deutschland
Es wird verwiesen auf § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Ort: Schwerin
Land: Deutschland