Erstausstattung der Grundschule Hermann Burmeister in Stralsund
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stralsund
NUTS-Code: DE80L Vorpommern-Rügen
Postleitzahl: 18439
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.stralsund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erstausstattung der Grundschule Hermann Burmeister in Stralsund
Im Rahmen des Neubaus der Grundschule Hermann Burmeister, erfolgt die Erstaustattung des
neuerichteten Schulgebäudes.
Los 1: Büromobiliar Verwaltungsbereich und sonstige Räume
Los 2: Mobiliar für Klassenräume, Fachräume inkl. Vorbereitungsraum, Förderäume und Mediathek
Büromobiliar Verwaltungsbereich und sonstige Räume
Grundschule Hermann Burmeister, Jaromarstr. 10, 18437 Stralsund
Im Rahmen des Neubaus der Grundschule Hermann Burmeister, erfolgt die Erstaustattung des
neuerichteten Schulgebäudes. Der Auftrag wird in zwei Losen unterteilt.
Das erste Los beinhaltet das Büromobiliar Verwaltungsbereich und sonstige Räume.
Die Frist zur Einsendung von Bieterfragen endet am 23.11.2022.
Mobilar für Klassenräume, Fachräume inkl. Vorbereitungsraum, Förderräume & Mediathek
Grundschule Hermann Burmeister, Jaromarstr. 10, 18437 Stralsund
Im Rahmen des Neubaus der Grundschule Hermann Burmeister, erfolgt die Erstaustattung des
neuerichteten Schulgebäudes. Der Auftrag wird in zwei Losen unterteilt.
Das zweite Los beinhaltet das Mobilar für Klassenräume, Fachräume inkl. Vorbereitungsraum, Förderräume & Mediathek.
Die Frist zur Einsendung von Bieterfragen endet am 23.11.2022.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Büromobiliar Verwaltungsbereich und sonstige Räume
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ribnitz-Damgarten
NUTS-Code: DE80L Vorpommern-Rügen
Postleitzahl: 18311
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://portal.evergabemv.de/E91642961. Sie erhalten die Vergabeunterlagen direkt, gebührenfrei und ohne Registrierung. Wenn Sie immer aktuell zum Verfahren informiert sein möchten, sollten Sie die angebotene Möglichkeit zur freiwilligen Registrierung nutzen. Als registrierter Nutzer können Sie nach Eingabe ihrer Nutzerkennung und Ihres Passworts den Abruf der Vergabeunterlagen starten. Mit dem registrierten Abruf stellen Sie sicher, dass Sie umgehend informiert werden, wenn neue Informationen zu den Vergabeverfahren vorliegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]817
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Autrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, Soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertages gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätesten zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Verwaltungsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2.
§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Ort: Stralsund
Postleitzahl: 18408
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]