Ausschreibung der Schiffbaulichen Reparatur Teil 2 für die Grundinstandsetzung des Segelschulschiffes "GREIF" Referenznummer der Bekanntmachung: 20277-23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Greifswald
NUTS-Code: DE80N Vorpommern-Greifswald
Postleitzahl: 17493
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.seesportzentrum.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung der Schiffbaulichen Reparatur Teil 2 für die Grundinstandsetzung des Segelschulschiffes "GREIF"
Das Seesportzentrum Greif beabsichtigt eine Grundsanierung und Modernisierung des Segelschulschiffes GREIF und plant vor diesem Hintergrund die Vergabe der hierfür erforderlichen Leistungen in Form von Einzelgewerksvergaben.
Durch entsprechende Arbeiten die volle Seetüchtigkeit des Schiffes wiedererlangt werden.
Als Ort der Leistungserfüllung wird der Maritime Industrie- und Gewerbepark in Stralsund festgelegt. Die Instandsetzungsarbeiten in Form der Leistungen aus dem Bereich Metallbau, Konservierung und Farbgebung sollen auf der Werft der Auftraggeberin durchgeführt werden.
Das Seesportzentrum beabsichtigt in dieser Ausschreibung die Vergabe der Schiffbaulichen Reparatur Teil 2 für die Generalinstandsetzung des Segelschulschiffes "GREIF".
Detailliertere Angaben zu der ausgeschriebenen Leistung sind den Vergabeunterlagen, insbesondere dem Leistungsverzeichnis, zu entnehmen.
Die Auftraggeberin behält sich vor, die im LVZ als optional gekennzeichneten Positionen abzurufen. Auf eine Beauftragung dieser Leistungen hat der Auftragnehmer keinen Anspruch.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Angaben zum Gesamtumsatz innerhalb der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
- Angabe über Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung.
Nachweisführung:
- Jeweils Nachweis durch Eigenerklärung im Angebotsformular,
- für den Fall, dass der Bieter beabsichtigt, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Kapazitäten anderer Unternehmen zu bedienen (Unterauftrag, Bietergemeinschaft), so sind auch für diese Unternehmen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zu diesen bestehenden Verbindungen sämtliche Nachweise bzw. Erklärungen vorzulegen.
Weitere Hinweise:
Siehe Ziff. VI.3) ("Zusätzliche Angaben")
Deckungssummen für die Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von mindestens 15 Mio. EUR für Personen und mindestens 10 Mio. EUR für sonstige Schäden.
- Angaben über die Zahl der festangestellten Mitarbeiter,
- Angaben des Bieters über in den letzten fünf Jahren abgeschlossenen Referenzprojekte zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit. Es sind Referenzen über Leistungen einzureichen, die mit dem hier zu vergebenden Auftrag hinsichtlich Inhalt, Komplexität und Umfang vergleichbar sind. Gefragt sind aussagefähige Beispiele eigenrealisierter Schiffsinstandsetzungen ggf. unter Nennung von Partnern und Subunternehmern.
Diese Projekte sollen eine möglichst breite Übereinstimmung mit den im Folgenden aufgeführten Merkmalen erkennen lassen:
- Schiffstypen: Segelschiffe, Traditionsschiffe, Yachten, Arbeits- und Spezialschiffe in vergleichbarer Größe;
- Auftragsumfänge: Schiffsreparaturen, Schiffsneubauten
Anzugeben sind jeweils:
- Auftragsgegenstand und durchgeführte Leistung (stichpunktartig),
- Referenzgeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer, ggfs. Angabe von Referenzen
- Auftragsjahre,
- Auftragsvolumen,
- kurze Projektbeschreibung (stichpunktartig).
Nachweisführung:
- Jeweils Nachweis durch Eigenerklärung im Angebotsformular,
- Für den Fall, dass der Bieter beabsichtigt, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Kapazitäten anderer Unternehmen zu bedienen (Unterauftrag, Bietergemeinschaft), so sind auch für diese Unternehmen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zu diesen bestehenden Verbindungen sämtliche Nachweise bzw. Erklärungen vorzulegen.
Weitere Hinweise:
Siehe Ziff. VI.3) ("Zusätzliche Angaben").
- Zulassung als Schweißfachbetrieb für schiffbauliche Konstruktionen
- Zertifikat über Schweißtechnische Qualitätsanforderungen gemäß DIN EN ISO 3834-2 oder gleichwertig
- Zertifikat über die werksinterne Produktionskontrolle gemäß EN 1090-1:2009+A1:2011 oder gleichwertig
- Inhaberschaft einer FROSIO Inspektionszulassung für Konservierung eines Mitarbeiters oder dem Projekt zur Verfügung stehenden freien Mitarbeiters oder gleichwertig
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Allgemeine Verfahrensbedingungen:
- Verfahrensfragen sind ausschließlich über das Fragen- und Antwortforum elektronisch über die unter Ziffer I.3) genannte Plattform zu stellen;
- Die Anforderungen aus der Bekanntmachung sowie die in der Erklärung der Bietergemeinschaft dazu gemachten Angaben werden bei Zuschlagserteilung verpflichtender Bestandteil des Vertrages;
- Eine bestimmte Rechtsform von Bietern ist nicht erforderlich. Im Falle von Bietergemeinschaften ist ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch;
- Nebenangebote sind nicht zugelassen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YUR6ADC
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag auf Nachprüfung ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7