Verwertung von Bio- und Grünabfall aus dem Landkreis Ludwigslust-Parchim Referenznummer der Bekanntmachung: 2022 LuP ex-post
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ludwigslust
NUTS-Code: DE80O Ludwigslust-Parchim
Postleitzahl: 19288
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://alp-lup.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verwertung von Bio- und Grünabfall aus dem Landkreis Ludwigslust-Parchim
Die Abfallwirtschaft Ludwigslust-Parchim AöR (ALP AöR) hat die Verwertung von Bio- und Grünabfall aus dem Landkreis Ludwigslust-Parchim in einem EU-weiten offenen Vergabeverfahren ausgeschrieben. Die Ausschreibung erfolgte in drei Losen, die folgende Leistungen umfassen:
- Los 1: Übernahme, Transport (sofern erforderlich) und Verwertung von Bioabfall aus dem Landkreis Ludwigslust-Parchim
- Los 2: Übernahme, Transport (sofern erforderlich) und Verwertung von Grünabfall aus dem Landkreis Ludwigslust-Parchim
- Los 3: Übernahme, Transport (sofern erforderlich) und Verwertung von Bio- und Grünabfall aus dem Landkreis Ludwigslust-Parchim
Der Auftraggeber hat in der Bekanntmachung festgehalten, dass das Los 1 und das Los 2 oder nur das Los 3 vergeben werden.
Übernahme, Transport (sofern erforderlich) und Verwertung von Bioabfall aus dem Landkreis Ludwigslust-Parchim
Die zu vergebende Leistung umfasst die Übernahme, den Transport (sofern erforderlich) und die Verwertung von Bioabfall aus dem Landkreis Ludwigslust-Parchim.
Der leistungsgegenständliche Bioabfall stammt aus der Behältersammlung im Landkreis Ludwigslust-Parchim. Einen verpflichtenden Anschluss- und Benutzungszwang der Biotonnen für alle privaten Haushalte unter Berücksichtigung der Möglichkeit einer Befreiung unter bestimmten Voraussetzungen, hat der Auftraggeber zum 01.01.2022 im Landkreis eingeführt.
Darüber hinaus hat der Auftragnehmer für planmäßige und außerplanmäßige Stillstandzeiten der genutzten Anlage(n) (wegen Revisionszeiten, außerplanmäßigen Ausfällen etc.) notwendige Vorkehrungen und Regelungen zu treffen, um die Verwertung der vertraglichen Abfallmengen jederzeit sicherzustellen (Ausfallverbund).
Mit der Bekanntmachung wurde folgendes Prozedere definiert:
Der Zuschlag wird auf das / die unter Berücksichtigung der gesamten Vertragslaufzeit für den Auftraggeber insgesamt wirtschaftlichste / n Angebot / e erteilt (Vergleich der Lose 1 und 2 mit Los 3, siehe untenstehende Ausführungen).
Der Auftraggeber wird entweder das Los 1 und das Los 2 vergeben oder nur das Los 3. Diesbezüglich gilt folgendes:
Der Zuschlag erfolgt auf die wirtschaftlichste Gesamtkombination in einem Vergleich der bestplatzierten wertbaren Angebote für die Lose 1 und 2 in Summe (Summe der Entscheidungsbarwerte) mit dem Entscheidungsbarwert des bestplatzierten wertbaren Angebots für Los 3.
Die wirtschaftlichste Gesamtkombination der Lose 1 und 2 in Summe bzw. des Loses 3 ist die Kombination mit dem niedrigsten Entscheidungsbarwert. Dieser Entscheidungsbarwert bestimmt sich anhand der in den Vergabeunterlagen näher ausgeführten Erläuterungen.
Falls kein wertbares Angebot für Los 1 oder Los 2 vorliegen sollte, wird Los 3 bezuschlagt, sofern für Los 3 ein wertbares Angebot vorliegt.
Die Vergabestelle wird das Vergabeverfahren hinsichtlich des Loses / der Lose, die nicht beauftragt werden, aufheben. Ein Anspruch auf Schadensersatz besteht in diesem Fall nicht.
Übernahme, Transport (sofern erforderlich) und Verwertung von Grünabfall aus dem Landkreis Ludwigslust-Parchim
Die zu vergebende Leistung umfasst die Übernahme, den Transport (sofern erforderlich) und die Verwertung von Grünabfall aus dem Landkreis Ludwigslust-Parchim.
Der leistungsgegenständliche Grünabfall stammt aus dem Bringsystem von den Wertstoffhöfen im Landkreis Ludwigslust-Parchim. In den leistungsgegenständlichen Mengen Grünabfall sind circa 60 Mg/a Weihnachtsbäume enthalten.
Mit der Bekanntmachung wurde folgendes Prozedere definiert:
Der Zuschlag wird auf das / die unter Berücksichtigung der gesamten Vertragslaufzeit für den Auftraggeber insgesamt wirtschaftlichste / n Angebot / e erteilt (Vergleich der Lose 1 und 2 mit Los 3, siehe untenstehende Ausführungen).
Der Auftraggeber wird entweder das Los 1 und das Los 2 vergeben oder nur das Los 3. Diesbezüglich gilt folgendes:
Der Zuschlag erfolgt auf die wirtschaftlichste Gesamtkombination in einem Vergleich der bestplatzierten wertbaren Angebote für die Lose 1 und 2 in Summe (Summe der Entscheidungsbarwerte) mit dem Entscheidungsbarwert des bestplatzierten wertbaren Angebots für Los 3.
Die wirtschaftlichste Gesamtkombination der Lose 1 und 2 in Summe bzw. des Loses 3 ist die Kombination mit dem niedrigsten Entscheidungsbarwert. Dieser Entscheidungsbarwert bestimmt sich anhand der in den Vergabeunterlagen näher ausgeführten Erläuterungen.
Falls kein wertbares Angebot für Los 1 oder Los 2 vorliegen sollte, wird Los 3 bezuschlagt, sofern für Los 3 ein wertbares Angebot vorliegt.
Die Vergabestelle wird das Vergabeverfahren hinsichtlich des Loses / der Lose, die nicht beauftragt werden, aufheben. Ein Anspruch auf Schadensersatz besteht in diesem Fall nicht.
Übernahme, Transport (sofern erforderlich) und Verwertung von Bio- und Grünabfall aus dem Landkreis Ludwigslust-Parchim
Die zu vergebende Leistung umfasst die Übernahme, den Transport (sofern erforderlich) und die Verwertung von Bioabfall und Grünabfall aus dem Landkreis Ludwigslust-Parchim.
Für Bioabfall gilt:
Der leistungsgegenständliche Bioabfall stammt aus der Behältersammlung im Landkreis Ludwigslust-Parchim. Einen verpflichtenden Anschluss- und Benutzungszwang der Biotonnen für alle privaten Haushalte unter Berücksichtigung der Möglichkeit einer Befreiung unter bestimmten Voraussetzungen, hat der Auftraggeber zum 01.01.2022 im Landkreis eingeführt.
Für Grünabfall gilt:
Der leistungsgegenständliche Grünabfall stammt aus dem Bringsystem von den Wertstoffhöfen im Landkreis Ludwigslust-Parchim. In den leistungsgegenständlichen Mengen Grünabfall sind circa 60 Mg/a Weihnachtsbäume enthalten.
Mit der Bekanntmachung wurde folgendes Prozedere definiert:
Der Zuschlag wird auf das / die unter Berücksichtigung der gesamten Vertragslaufzeit für den Auftraggeber insgesamt wirtschaftlichste / n Angebot / e erteilt (Vergleich der Lose 1 und 2 mit Los 3, siehe untenstehende Ausführungen).
Der Auftraggeber wird entweder das Los 1 und das Los 2 vergeben oder nur das Los 3. Diesbezüglich gilt folgendes:
Der Zuschlag erfolgt auf die wirtschaftlichste Gesamtkombination in einem Vergleich der bestplatzierten wertbaren Angebote für die Lose 1 und 2 in Summe (Summe der Entscheidungsbarwerte) mit dem Entscheidungsbarwert des bestplatzierten wertbaren Angebots für Los 3.
Die wirtschaftlichste Gesamtkombination der Lose 1 und 2 in Summe bzw. des Loses 3 ist die Kombination mit dem niedrigsten Entscheidungsbarwert. Dieser Entscheidungsbarwert bestimmt sich anhand der in den Vergabeunterlagen näher ausgeführten Erläuterungen.
Falls kein wertbares Angebot für Los 1 oder Los 2 vorliegen sollte, wird Los 3 bezuschlagt, sofern für Los 3 ein wertbares Angebot vorliegt.
Die Vergabestelle wird das Vergabeverfahren hinsichtlich des Loses / der Lose, die nicht beauftragt werden, aufheben. Ein Anspruch auf Schadensersatz besteht in diesem Fall nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Übernahme, Transport (sofern erforderlich) und Verwertung von Bioabfall aus dem Landkreis Ludwigslust-Parchim
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Übernahme, Transport (sofern erforderlich) und Verwertung von Grünabfall aus dem Landkreis Ludwigslust-Parchim
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Übernahme, Transport (sofern erforderlich) und Verwertung von Bio- und Grünabfall aus dem Landkreis Ludwigslust-Parchim
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHJ6F1E
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der
Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung
von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist dazulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat;
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134,135 GWB.
Insbesondere gilt:
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Dies gilt auch für Bieter, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagserteilung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber oder Konzessionsgeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]