Rathauserweiterung, Neuer Markt 1, 18055 Rostock - Los 3.01 Baustelleneinrichtung
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 18057
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.koe-rostock.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rathauserweiterung, Neuer Markt 1, 18055 Rostock - Los 3.01 Baustelleneinrichtung
Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock lässt auf einem Areal im Stadtzentrum von Rostock, östlich des Neues Marktes eine Rathauserweiterung errichten.
Diese Rathauserweiterung erfolgt auf zwei Baufeldern.
Auf dem Baufeld 5 wird nach historischem Vorbild ein „Doppelgiebelhaus“ errichtet, welches eine direkte Verlängerung des Rathausnordflügels sein wird (Haus C).
Das Baufeld 4, welches später städtische Ämter beherbergen wird, nimmt zu ca. 80% einen vollständigen Quartiersblock ein, der durch die Kleine Wasserstraße im Osten, die Fischbank im Norden sowie die Bebauung an der Große Scharrenstraße im Süden begrenzt wird (Haus D).
Neuer Markt 1,
18055 Rostock
Die Leistung beinhaltet im Einzelnen u.a.
- Büro- und Sanitärcontainern (2-geschossig) inkl. Betreiben, Sicherheitseinrichtungen -
EG ab 12/2022 / OG voraussichtlich ab 06/2023
- 400 m geschlossener Bauzaun aus Holz inkl. Bekleidung mit PVC-Bezug, Türen und Tore, Beleuchtung - ab 12/2022
- 56 m Stahlgitter-Bauzaun - anteilig ab 12/2022
- Bauschild - ab 12/2022
- Bauschließanlage - anteilig ab 12/2022
- Baustellenbeschilderung - ab 12/2022
- Baumschutzmaßnahmen - ab 12/2022
- Herrichten von 2.000 m² BE-Flächen, 350m² Lagerflächen und 650 m² Baustrasse - ab 12/2022
- Reinigungs- und Winterdienst - kontinuierlich ab 12/2022
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 3.01 - Baustelleneinrichtung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Limbach-Oberfrohna
NUTS-Code: DED45 Zwickau
Postleitzahl: 09212
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
Postleitzahl: 18057
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]