WIRO Wohnen in Rostock Wohnungsgesellschaft mbH - SE
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 18055
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.WIRO.de
Abschnitt II: Gegenstand
WIRO Wohnen in Rostock Wohnungsgesellschaft mbH - SE
Los 1:
Beabsichtigt ist die Neulizenzierung von Microsoft Office 365 sowie der zusätzlichen Anwendungen Visio Plan 2 und Projekt Plan 3 für die Verwendung aller Unternehmensdienste.
Los 2: Es soll ein Second-Level-Support in Form eines User Helpdesk beschafft werden.
Lieferung von Software-Lizenzen für Microsoft Office 365, Visio Plan 2 und Project Plan 3
Rostock
Der Auftraggeber beabsichtigt mit der Ausschreibung, eine zeitlich befristete Überlassung von Lizenzen für Microsoft Office 365, Visio Plan 2 und Project Plan 3 zu vereinbaren.
Der Vertrag verlängert sich automatisch um 12 Monate, wenn nicht eine der Vertragsparteien den Vertrag bis spätestens 6 Monate vor Ablauf der festen Vertragslaufzeit gekündigt hat. Im Falle des Ausbleibens der Kündigung wird der Vertrag mit demselben Inhalt ein weiteres Jahr fortgesetzt, sodass die Gesamtlaufzeit maximal 48 Monate beträgt. Ein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung. besteht nicht.
Second-Level-Support
Rostock
Als Unterstützung für den First-Level-Support der internen IT-Abteilung sucht die WIRO einen externen Second-Level-Support in Form eines User Helpdesk auf Basis eines EVB-IT Dienstvertrages.
Das Ziel des Second-Level-Support ist eine IT-Anwenderbetreuung und -beratung in Form eines User Helpdesk durch ein externes IT-Dienstleistungsunternehmen. Der Second-Level-Support soll dann eingreifen, wenn spezielle Nutzeranliegen auftreten oder die allgemeinen Antworten des internen First-Level-Support nicht ausreichen.
Die Beratung / Problemlösung soll kompetent, freundlich und zeitnah erfolgen.
Folgende konkrete Ziele sind zu erreichen:
• Technische Problemlösung per Ferndiagnose am Telefon, per E-Mail oder über ein Ticketsystem (optional)
• Nutzer soll in der Lage sein, mit den Anweisungen das Problem selbst lösen zu können
• Nutzeranfragen sind zu protokollieren und in einer Datenbank verständlich auf-zuarbeiten
• Schulung des First-Level-Support
• Wissensdatenbanken erstellen
Die folgenden variablen Leistungen werden benötigt:
• Issue-Tracking-System
• User Management im Active Directory
• Softwareverteilung
• Mobile Device Management & Endpoint Management
• 2nd Level Remote und on-site Support
• folgende KPIs sind wünschenswert: 80% telefonische Erreichbarkeit innerhalb von 1 Minute als maximale Verweildauer von nicht im User Helpdesk lösbaren Tickets, 20% maximal 30 Minuten
• quartalsweiser Service Report
• Service Management zur Abstimmung kontinuierlicher Verbesserungen
Der Vertrag verlängert sich automatisch um 12 Monate, wenn nicht eine der Vertragsparteien den Vertrag bis spätestens 6 Monate vor Ablauf der festen Vertragslaufzeit gekündigt hat. Im Falle des Ausbleibens der Kündigung wird der Vertrag mit demselben Inhalt ein weiteres Jahr fortgesetzt, sodass die Gesamtlaufzeit maximal 48 Monate beträgt. Ein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Angabe zur Eintragung in ein Berufsregister
Bestätigung der Erklärung ist durch entsprechende Bescheinigung auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.
Für Los 1:
- autorisierter Microsoft-Partner
- Teil des Cloud Solution Provider Partnerprogramms oder selbst Anbieter der ausgeschriebenen Software
Die entsprechenden Nachweise sind mit dem Angebot einzureichen.
Los 2:
- mind. 2 Referenzen aus den letzten 4 Kalenderjahren, wobei die Referenzprojekte nach 2018 gestartet worden sein müssen
- mind. 2 qualifizierte, deutschsprachige und mit dem Leistungsgegenstand vertraute festangestellte Mitarbeiter (Qualifiziert bedeutet, dass die Mitarbeiter eine fachspezifische Ausbildung in einem Beruf mit IT-Bezug haben oder ein entsprechendes Studium der Informatik o. Ä. abgeschlossen haben. Des Weiteren muss 1 Zertifizierung für erfolgreich abgeschlossene Weiterbildungen im Bereich von Microsoft Softwareprodukten, die nicht älter als 2 Jahre ist, eingereicht werden.)
Die entsprechenden Nachweise sind mit dem Angebot einzureichen.
- Eigenerklärung zur Eignung
- Bietererklärung nach VgG M-V
- Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und dem Auftraggeber einen Ansprechpartner benennt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.
2. Die geforderten Nachweise und Erklärungen sind von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft einzureichen. Soweit nicht anders angegeben, genügt es, wenn die Eignung der Bietergemeinschaft in Bezug auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie die technische Leistungsfähigkeit in der Summe der Angaben der Bietergemeinschaftsmitglieder erfüllt wird.
3. Nachunternehmer sind zugelassen. Macht ein Bieter von der Möglichkeit Gebrauch, Nachunternehmen vorzusehen, so ist der Nachunternehmeranteil mit der Angebotsabgabe zu bezeichnen. Der Nachunternehmer ist zu benennen und hat auf gesondertes Verlangen eine Verfügbarkeitserklärung abzugeben und die in dieser Bekanntmachung geforderten Nachweise und Erklärungen einzureichen.
4. Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Bei Dokumenten in anderer Sprache sind beglaubigte Übersetzungen ins Deutsche beizufügen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung-mv.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Fristnach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden.