Sanierung Grundschule Bobitz
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dorf Mecklenburg
NUTS-Code: DE80 Mecklenburg-Vorpommern
Postleitzahl: 23972
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.amt-dorfmecklenburg-badkleinen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Grundschule Bobitz
Der zu vergebende Planungsauftrag soll sämtliche Grundleistungen im Leistungsbild Objektplanung,
Freianlagen entsprechend der Anlage 11.1 zur HOAI 2021 betreffend der Sanierung der Grundschule Bobitz
umfassen.
Die Leistungen der Gebäudeplanung sind vergeben und die Fachplanerleistungen werden gesondert ausgeschrieben. Da Fördermittel einzuwerben sind, erfolgt die Beauftragung gestuft. Die Leistungsstufe 1 umfasst die Leistung der Leistungsphase 3-5, die Leistungsstufe 2 die der Leistungsphasen 6 und 7 und die Leistungsstufe 3 die Leistungen der Leistungsphasen 8 und 9.
Die Leistungsstufen 2 und 3 werden in Abhängigkeit von der Gewährung der Fördermittel beauftragt und abgerufen.
Bobitz
Die Vergabe erfolgt gemäß § 14 Abs. 3 VgV 2016 über ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb.
Die Gemeinde Bobitz beabsichtigt die Sanierung des in den 1970er Jahren errichteten Schulgebäudes, das
als Grundschule für die Klassenstufen 1-4 genutzt wird. Nach 1990 wurden die ursprünglichen Holz – durch Kunststofffenster ersetzt und die Sanitärausstattung erneuert.
In den Jahren 2009/ 2010 wurde die Fassade mit einem WDVS versehen. Eine Kernsanierung des Schulgebäudes erfolgte jedoch bislang nicht. Die Nutzung des 2. OG ist derzeit aufgrund eines fehlenden 2. Rettungsweges untersagt. Das 2. OG wird derzeit nur zu Lagerzwecken genutzt. Die beabsichtigte Sanierung soll insbesondere mit der Zielsetzung erfolgen, dass das 2. OG durch einen 2. Rettungsweg erschlossen und damit nutzbar gemacht wird, soll ferner die Sanierung der haustechnischen Anlagen und der energetischen Verbesserung der Gebäudehülle zum Gegenstand haben, es soll ein barrierefreien Schulgebäudes geschaffen und es soll das Lernumfeld in den einzelnen Jahrgängen verbessert werden.
Der Auftraggeber behält sich vor, im Falle der Realisierung des Vorhabens aufgrund ihm gewährter Förderung
die weiteren Leistungsstufen 2 und 3 abzurufen.
Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung dieser Leistungsstufen besteht nicht. Der
Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungen der weiteren Leistungsstufen zu erbringen, wenn der
Auftraggeber diese abruft. Die Leistungsverpflichtung soll nach Maßgabe des Vertrages zeitlich begrenzt sein.
Zudem kann die Beauftragung Besonderer Leistungen im Sinne der Anlage 15.1 zur HOAI 2021 erfolgen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Unterlagen, die im Original nicht in deutscher Sprache ausgestellt sind (z.B. Referenzbescheinigungen, Nachweis der Berufshaftpflicht), sind in beglaubigter deutscher Übersetzung vorzulegen; es ist mit dem Teilnahmeantrag immer eine Kopie des Originaldokumentes gemeinsam mit der beglaubigten Übersetzung einzureichen.
Die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen für den Teilnahmeantrag und für die Einreichung des Angebots sind zu verwenden. Der Auftraggeber stellt den Bewerbern diese Unterlagen zur Verfügung, wie sie der Auftragsbekanntmachung in digitaler Form angehängt sind.
Bei der geforderten elektronischer Angebotsübermittlung in Textform sind der Bieter und die natürliche Person, die die Erklärung abgibt, zu benennen. Das elektronische Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform der Vergabestelle zu übermitteln.
Der Antrag auf Teilnahme ist zwingend in seiner Form einzuhalten. Die geforderten Nachweise und gewünschten Erklärungen sind beizufügen bzw. abzugeben. Die Nichtverwendung sowie die unvollständige Verwendung / Ausfüllung der zur Verfügung gestellten Teilnahmeunterlagen können zu einem Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen. Nicht fristgerechte Teilnahmeanträge werden im weiteren Verfahren nicht
berücksichtigt. Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten Unterlagen berücksichtigt, darüber hinaus gehende Informationsunterlagen sind nicht erwünscht.
Ein Verweis auf frühere Bewerbungen reicht nicht aus. Gemäß DSGVO Art. 6 Absatz 1b werden im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellte, auch personenbezogene Informationen und Daten erfasst, organisiert, gespeichert, verwendet und gelöscht. Nach Abschluss des Vergabeverfahrens, des Förder-und Rechnungsprüfungsverfahrens und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen werden die Daten
gelöscht.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse: http://www.regierung-mv.de/
Vergaberechtverstöße können durch Einreichung eines Antrages bei der Vergabekammer auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens geltend gemacht werden. Die Regelungen über das Verfahren vor der Vergabekammer finden sich in §§ 160 ff. GWB. Es sind dabei die im Einzelnen in § 160 Abs. 3 GWB genannten Ausschluss – und Rügefristen zu beachten.
Die dortige Bestimmung lautet:
der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrag erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz eins gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2.§ 134 Abs. 1 Satz zwei bleibt unberührt. Die Frist zur Beantragung der Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung beträgt nach § 135 Abs. 2 GWB 30 Kalendertage nach der Information der Betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages,
jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse: http://www.regierung-mv.de/