IT 008-2022 Kyocera Drucktechnik inkl. Vollservice Referenznummer der Bekanntmachung: IT 008-2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 18059
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.steuerportal-mv.de/Finanzaemter/Finanzamt-Rostock/
Abschnitt II: Gegenstand
IT 008-2022 Kyocera Drucktechnik inkl. Vollservice
Gegenstand des Auftrages ist der sukzessive Ersatz von Multifunktionsgeräten (im Folgenden "MFG") des Herstellers Kyocera in dem bestehenden Print & Follow Druck-Gesamtsystem des Auftraggebers und dessen Erweiterung um weitere MFG innerhalb des Gesamtsystems, jeweils auf Basis einer mietweisen Überlassung einschließlich der Installation und Herbeiführung der Betriebsbereitschaft sowie die Instandhaltung, Wartung und Pflege der Geräte durch den Vermieter ("Vollservice"). Darüber hinaus umfasst der Vertrag die dauerhafte Überlassung von zusätzlich erforderlichen Lizenzen der Druckverwaltungssoftware Kyocera Netmanager sowie deren Pflege im Rahmen des Vollservice.
Finanzamt Rostock - IT-Stelle der Steuerverwaltung - Erich-Schlesinger Straße 37 18059 Rostock
Für die weitere Nutzung der vorhandenen Print & Follow Softwarelösung Kyocera Netmanager ist die Beschaffung kompatibler Hardware des Herstellers Kyocera in unterschiedlichen Größenklassen notwendig.
Die Druckerlandschaft der Finanzämter MV wird zurzeit durch die Softwarelösung Kyocera Netmanager (Print & Follow) betrieben. Dabei sind 90 kompatible und für die Software zertifizierte Multifunktionsgeräte des Herstellers Kyocera in die Systemlandschaft integriert und werden darüber gesteuert. Die jetzt vorhandenen Multifunktionsgeräte (MFG) sind innerhalb der nächsten 2 - 4 Jahre zu ersetzen und ggf. um weitere Geräte zu ergänzen (Schwankungsbreite von 85 bis 100 Geräten).
Dabei sollen zunächst 67 Geräte über 60 Monate inkl. Voll-Service gemietet werden. Mietbeginn hierfür soll spätestens der 01.06.2023 sein.
Der Vermieter räumt dem Mieter die Option ein, mindestens 18 und bis zu 33 weitere Multifunktionsgeräte der ausgeschriebenen Gerätetypen mit einer Mietdauer von jeweils 60 Monaten auf Abruf des Mieters zu mieten. Die Ausübung der Optionen durch den Mieter kann jeweils einzeln oder in (ggf. mehreren) Paketen erfolgen und ist ab Zuschlag bis spätestens zum 31.12.2026 möglich. Mit Abruf der Option teilt der Mieter den Aufstellungsort mit.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
IT 008-2022 Kyocera Drucktechnik inkl. Vollservice
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wismar
NUTS-Code: DE80M Nordwestmecklenburg
Postleitzahl: 23966
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0U6FJQ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber. Erkennt ein am Auftrag interessiertes Unternehmen eine Verletzung seiner Rechte durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber der Vergabestelle zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Vergabeunterlagen für die Angebotsphase erkennbar sind, können bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB). Teilt die Vergabestelle dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so kann der Bieter nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Rügeerwiderung einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer stellen (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage (bzw. bei elektronischer Übermittlung 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Diese Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die Vergabestelle.
Die Unwirksamkeit gemäß § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nach-prüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekannt-machung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.