Errichtung eines Berufsschulcampus RBB Planungsleistungen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stralsund
NUTS-Code: DE80L Vorpommern-Rügen
Postleitzahl: 18437
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lk-vr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Errichtung eines Berufsschulcampus RBB Planungsleistungen
Grundleistungen der Objektplanung Freianlagen in den Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß § 39 i.V.m. Anlage 11 HOAI ggf. unter Modifikation gemäß Ziffer 6.2 der Ausschreibungsunterlage sowie
Grundleistungen der Verkehrsanlagenplanung in den Leistungsphasen 1-9 gemäß § 47 i.V.m. Anlage 13 HOAI ggf. unter Modifikation gemäß Ziffer 6.2 der Ausschreibungsunterlage sowie
in stufenweise Beauftragung, zunächst
Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1-3
einschließlich Besonderer Leistungen
Der Landkreis Vorpommern-Rügen beabsichtigt einen Berufsschulcampus zur Zentralisierung der im Stadtgebiet Stralsunds befindlichen Ausbildungsstandorte zu errichten.
Durch Umbau und Umnutzung vorhandener Gebäude sowie die Errichtung von Neubauten und einer Dreifeld-Sporthalle soll das aktuelle Raumprogramm des RBB umgesetzt werden.
Erhaltenswerter Baumbestand und der vorhandene Weg auf der nördlichen Fläche ist im Gestaltungskonzept zu berücksichtigen.
Das Plangebiet umfasst zwei Flächen mit einer Gesamtfläche von ca. 38.400 m².
Die Planung der Außenanlagen beinhaltet die Gestaltung eines Campusareals mit Schaffung von Fahrradabstellplätzen, Aufenthalts- und Sitzgelegenheiten.
Das zukünftige Campusareal ist möglichst frei von Parkplätzen zu planen. Aus diesem Grund wurden zusätzliche Flächen im Außenbereich nördlich der Lindenallee akquiriert. Eine erste Konzeptplanung zur Realisierung einer Dreifeld-Sporthalle einschließlich Stellplätzen liegt vor - siehe Bebauungsplan Nr. 73 für die nördliche Fläche und Machbarkeitsstudie.
Hinzu kommen notwendige funktionale Eingangszonen und Bereiche für Fahrradabstellmöglichkeiten. Außerdem sind Liefer-, Flucht und Rettungswege in erforderlichem Maße sicherzustellen.
Für den laufenden Betrieb sind hinsichtlich Reinigung, Reparaturen, Wartung wirtschaftliche Lösungen vorzusehen.
Mit den Projektsteuerungsleistungen wurde bereits ein Unternehmen im Rahmen eines VgV Vergabeverfahrens beauftragt.
Die Vergabe der weiteren Planungsleistungen soll nun ebenfalls getrennt nach Losen im Rahmen eines VgV Verfahrens (hier Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb) erfolgen.
Folgende Losaufteilung wird insgesamt vorgenommen:
- Objektplanung Gebäude einschließlich Wärmeschutz
- Fachplanung Tragwerksplanung einschließlich Raumakustik und Schallschutz
- Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung «HLSK»
- Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung «Elektro»
- Objektplanung Freianlagen sowie Verkehrsanlagenplanung
- SiGeKo
- Brandschutz
Die Lose 1, 2 und 3 wurden bereits vergeben. Die vorliegende Ausschreibung bezieht sich auf das Los 5, die Planungsleistungen für den Außenanlagenbereich.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Wismar
NUTS-Code: DE80M Nordwestmecklenburg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn:
- der Antragsteller von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gerügt hat, § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB,
- der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB,
- der Antragsteller Verstöße, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB,
- nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB