Durchführung der täglichen Postkurierfahrten für die Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 18055
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.rostock.de
Abschnitt II: Gegenstand
Durchführung der täglichen Postkurierfahrten für die Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Während der täglichen Postkurierfahrten wird die interne und externe Post an ca. 60 verschiedenen Verwaltungsstandorten im gesamten Stadtgebiet der Hanse- und Universitätsstadt Rostock getauscht.
Die Fahrten finden täglich von Montag bis Freitag von 07:30 Uhr bis 13:30 Uhr statt. Ausnahme sind die gesetzlichen Feiertage.
Für die Fahrten müssen zwei geeignete Fahrzeuge genutzt werden. (Ladefläche mind. L170xH120xB120 cm)
Die Nutzung einer Transportkarre ist zwingend notwendig. (mind. 150 kg Nutzlast)
gesamtes Stadtgebiet der Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Während der täglichen Postkurierfahrten wird die interne und externe Post an ca. 60 verschiedenen Verwaltungsstandorten im gesamten Stadtgebiet der Hanse- und Universitätsstadt Rostock getauscht.
Die Fahrten finden täglich von Montag bis Freitag von 07:30 Uhr bis 13:30 Uhr statt. Ausnahme sind die gesetzlichen Feiertage.
optionale einseitige Verlängerungsmöglichkeit durch den Auftraggeber um ein weiteres Jahr (01.07.2026 - 30.06.2027)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Formblatt 124_LD Vergabehandbuch Bund (Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen / Einheitliche Europäische Eigenerklärung / Präqualifizierung zugelassen),
siehe: https://rathaus.rostock.de/sixcms/media.php/rostock_01.a.4984.de/datei/124_ld.pdf
-Nachweis Gewerbeanmeldung
- Formblatt 124_LD Vergabehandbuch Bund (Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen / Einheitliche Europäische Eigenerklärung / Präqualifizierung zugelassen),
siehe: https://rathaus.rostock.de/sixcms/media.php/rostock_01.a.4984.de/datei/124_ld.pdf -
Erklärung zu folgenden Punkten: Umsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation,
- Verpflichtungserklärung zur Einhaltung der tarifvertraglichen Bestimmungen,
- Eigenerklärung zum Mindestlohn nach § 9 Abs. 4 bis 6 VgG M-V
- Formblatt 124_LD Vergabehandbuch Bund (Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen / Einheitliche Europäische Eigenerklärung / Präqualifizierung zugelassen),
siehe: https://rathaus.rostock.de/sixcms/media.php/rostock_01.a.4984.de/datei/124_ld.pdf -
Erklärung zu folgenden Punkten: Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft, Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde gemäß § 123 und 124 GWB
- Erklärung über die einzusetzenden Fahrzeuge (inklusive Hersteller, Typ, Antrieb)
- Nachweis über bestehende Fahrzeugversicherung (Haftpflicht)
- Nachweis über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung mit Angabe der Deckungssumme
- Erklärung über die Regelungen zu Urlaubs- und Krankheitsvertretung
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter sind nicht zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
§ 160 GWB: Einleitung, Antrag -
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit -
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Ort: Rostock
Postleitzahl: 18055
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]