Ausschreibung von Objektplanungen (Gebäude/Innenräume) Anbau Grundschule Mollhagen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19061
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kubus-mv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung von Objektplanungen (Gebäude/Innenräume) Anbau Grundschule Mollhagen
Objektplanungen (Gebäude und Innenräume) für die Erweiterung der Grundschule Mollhagen
LPH 1-9, anlehnend an §§ 34ff. HOAI 2021
stufenweise Beauftragung
1. LPH 1-4
2. LPH 5-9
Objektplanung Anbau Grundschule Mollhagen, LPH 1-9, in Anlehnung an die HOAI 2021, §§ 34 ff
Eichedeer Str. 16, 22964 Steinburg
Objektplanung (Gebäude/Innenräume) für den Anbau der Grundschule Mollhagen, in der Gemeinde Steinburg, LPH 1-9, in Anlehnung an die HOAI 2021, §§ 34 ff.
Es wird von phasenübergreifender Planung ausgegangen.
Die Beauftragung erfolgt in 2 Stufen; LPH1-4 und LPH5-9. Der Beginn der Planungsleistungen ist wie folgt
vorgesehen:
LP 1 - 4 vorauss. ab Anfang Oktober 2022
Die Laufzeit des Vertrages kann noch nicht verbindliche angegeben werden. Die konkreten Termine für die
Bauausführung können noch nicht festgelegt werden und damit auch nicht die zeitliche Komponente für die
Laufzeit des Vertrages über die freiberuflichen Leistungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Objektplanungsleistungen im Leistungsbild Gebäude und Innenräume in Anlehnung an §§ 34 ff. HOAI 2021, Leistungsphasen 1 – 9
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE6 Hamburg
Postleitzahl: 22767
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Diese Ausschreibung wird ausschließlich elektronisch über „subreport ELViS“ durchgeführt.
IV.2.6) Bindefrist des Angebots: 18.10.2022- ist noch nicht als verbindliche Angabe zu betrachten, da in
Abhängigkeit der Verhandlungen die Termine noch variieren können.
Angaben zu:
— zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB,
— fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB sind wahrheitsgemäß beizubringen.
Es ist eine Verhandlungsrunde i.S.d. § 17 Abs. 10 VgV geplant, in welcher u.a über die eingereichten Erstangebote verhandelt wird. Die geforderte Darstellung der „Methodik Projektdurchführung“ mit den angeführten Unterpunkten werden die Bewerber/Bieter; Bewerber-/Bietergemeinschaften im Rahmen des Verhandlungsgespräches vornehmen!
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein
Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den
Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134
Abs.1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist
auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information
durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten
Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden (§ 160Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in
den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB)