Georeferenzierung von Kriegsluftbildern Referenznummer der Bekanntmachung: 220-015-Sr-23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19059
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]9
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.laiv-mv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Georeferenzierung von Kriegsluftbildern
Georeferenzierung von Kriegsluftbildern des Munitionsbergungsdienstes (MBD)
Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz MV
Dezernat 320
Graf-Yorck-Str. 6
19061 Schwerin
Georeferenzierung von 27.965 Luftbildern aus dem Luftbildbestand des Munitionsbergungsdienstes des LPBK Mecklenburg-Vorpommern
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Vordruck "Angebot" (elektronisch signiert, unterschrieben oder mit Benennung der erklärenden Person in Textform mit Angabe von Ort und Datum als abschließende Erklärung)
- Vordruck "Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" vom Bieter sowie von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft (elektronisch signiert, unterschrieben oder mit Benennung der erklärenden Person in Textform mit Angabe von Ort und Datum als abschließende Erklärung)*
- Vordruck "Eigenerklärung Russland-Sanktionen" vom Bieter
sowie von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft
(elektronisch signiert, unterschrieben oder mit Benennung der
erklärenden Person in Textform mit Angabe von Ort und Datum
als abschließende Erklärung)
- Der Bieter/die Bietergemeinschaft muss zwingend die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen sowie alle weiteren im Vordruck "Angebot" aufgeführten Sachverhalte erfüllen*.
- Im Falle der Unterauftragsvergabe ist anzugeben, welche Leistungen durch Unterauftragnehmer erbracht werden sollen (siehe Punkt 5 Vordruck "Angebot"). Auf Verlangen des Auftraggebers sind vor Zuschlagserteilung die vorgesehenen Unterauftragnehmer verbindlich namentlich zu benennen. Der Vordruck "Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" ist daraufhin von jedem benannten Unterauftragnehmer einzureichen.
Von ausländischen Bietern sind gleichwertige Eigenerklärungen
in deutscher Sprache einzureichen.
*Der Nachweis kann auch durch die Bescheinigung einer Präqualifikation erbracht werden.
In den letzten drei Jahren seit Bekanntmachung müssen der Bieter bzw. seine eventuellen Unterauftragnehmer mindestens zwei vergleichbare Aufträge durchgeführt haben. Die angegebenen Referenzen müssen mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sein. Als vergleichbar angesehen werden Referenzen, wenn sie Leistungen mit Erfahrungen in den Bereichen Georeferenzierung von Kriegsluftbilder und Photogrammetrie vorweisen. Referenzen über Leistungen, die vor mehr als drei Jahren (gerechnet seit der Bekanntmachung) erbracht wurden, werden nicht berücksichtigt (Referenzen).
Geforderte Referenzen sind per Liste (Benennung des Auftraggebers, Auftragsgegenstandes sowie Ausführungszeitraumes) nachzuweisen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Abruf der Vergabeunterlagen, die Kommunikation sowie die Angebotsabgabe sind ausschließlich elektronisch über den Vergabemarktplatz M-V durchführbar (siehe auch I.3) der Bekanntmachung). Für die Kommunikation sowie die Angebotsabgabe ist eine einmalige Registrierung auf dieser Plattform notwendig. Informationen hierzu erhalten Sie unter https://vergabemarktplatz-mv.de/NetServer (Mein Konto / Hinweis zur Angebotsabgabe / Anleitung zur Angebotsabgabe), bei der Bieterhotline (Tel.: [gelöscht]) oder direkt beim Landesamt für innere Verwaltung Mecklenburg-Vorpommern (Tel. +49 385 588 56-980).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4
Fax: [gelöscht]5817
Ein Nachprüfungsverfahren zur Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abzuhelfen, kann bei der unter VI.4.1 genannten Vergabekammer nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung schriftlich beantragt werden (§ 160 Abs. 3 GWB).