Schulbuchlieferung 2023/2024 für Schulen in Trägerschaft des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neubrandenburg
NUTS-Code: DE80J Mecklenburgische Seenplatte
Postleitzahl: 17033
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]60
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lk-mecklenburgische-seenplatte.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schulbuchlieferung 2023/2024 für Schulen in Trägerschaft des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte
Beschaffung von Schulbüchern, die laut Buchpreisbindungsgesetz der Buchpreisbindung unterliegen, unter Beachtung des Schulbuchkataloges Mecklenburg-Vorpommern für die Schulen in kreislicher Trägerschaft für das Schuljahr 2023/2024.
Lieferung von preisgebundenen Schulbüchern für das Schuljahr 2023/2024
Waren (Müritz), Malchin, Neubrandenburg
Lieferung preisgebundener Schulbücher gemäß des gültigen Schulbuchkataloges des Landes Mecklenburg-
Vorpommern unter Einhaltung des Buchpreisbindungsgesetzes.
Da der Umfang der Bucheinkäufe der Schulen von Jahr zu Jahr schwankt, kann der geschätzte Gesamtwert nur
als Richtwert gelten, eine Abnahmeverpflichtung ist damit nicht verbunden. Im Falle der Beauftragung werden
konkrete Bestelllisten übermittelt. Maßgeblich ist der Preis bei Auslieferung der Bücher.
Lieferung von preisgebundenen Schulbüchern für das Schuljahr 2023/2024
Demmin, Malchin, Altentreptow, Neubrandenburg
Lieferung preisgebundener Schulbücher gemäß des gültigen Schulbuchkataloges des Landes Mecklenburg-
Vorpommern unter Einhaltung des Buchpreisbindungsgesetzes.
Da der Umfang der Bucheinkäufe der Schulen von Jahr zu Jahr schwankt, kann der geschätzte Gesamtwert nur
als Richtwert gelten, eine Abnahmeverpflichtung ist damit nicht verbunden. Im Falle der Beauftragung werden
konkrete Bestelllisten übermittelt. Maßgeblich ist der Preis bei Auslieferung der Bücher.
Lieferung von preisgebundenen Schulbüchern für das Schuljahr 2023/2024
Neustrelitz, Friedland, Demmin
Lieferung preisgebundener Schulbücher gemäß des gültigen Schulbuchkataloges des Landes Mecklenburg-
Vorpommern unter Einhaltung des Buchpreisbindungsgesetzes.
Da der Umfang der Bucheinkäufe der Schulen von Jahr zu Jahr schwankt, kann der geschätzte Gesamtwert nur
als Richtwert gelten, eine Abnahmeverpflichtung ist damit nicht verbunden. Im Falle der Beauftragung werden
konkrete Bestelllisten übermittelt. Maßgeblich ist der Preis bei Auslieferung der Bücher.
Lieferung von preisgebundenen Schulbüchern für das Schuljahr 2023/2024
Neubrandenburg, Altentreptow
Lieferung preisgebundener Schulbücher gemäß des gültigen Schulbuchkataloges des Landes Mecklenburg-
Vorpommern unter Einhaltung des Buchpreisbindungsgesetzes.
Da der Umfang der Bucheinkäufe der Schulen von Jahr zu Jahr schwankt, kann der geschätzte Gesamtwert nur
als Richtwert gelten, eine Abnahmeverpflichtung ist damit nicht verbunden. Im Falle der Beauftragung werden
konkrete Bestelllisten übermittelt. Maßgeblich ist der Preis bei Auslieferung der Bücher.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eintragung im Berufs- oder Handelsregister (Formblatt "Eigenerklärung zum Vergabeverfahren des
Landkreises Mecklenburgische Seenplatte")
Erklärung über den Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (Formular
"Eigenerklärung zum Vergabeverfahren des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte")
Referenzen zu früher ausgeführten Leistungen im Tätigkeitsbereich des Auftrages höchstens aus den letzten
drei Jahren (Formblatt "Eigenerklärung zum Vergabeverfahren des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte)
Es sind drei Referenzen bezüglich der Durchführung von Schulbuchaufträgen oder vergleichbaren
Großaufträgen in Höhe von je mindestens 50.000,00 EUR (netto) einzureichen.
Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen nach § 9 Vergabegesetz M-V und Einhaltung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022.
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter oder deren Bevollmächtigte sind zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fehlende Unterlagen werden durch den Auftraggeber nicht nachgefordert und führen zum Ausschluss.
Zur Zuschlagserteilung:
Liegen mehrere wirtschaftlich gleichwertige Angebote vor, ist beabsichtigt, die Zuschlagserteilung
per Losverfahren unter Beachtung des Gleichheitsgrundsatzes, des Transparenzgebotes und des
Diskriminierungsverbotes herbeizuführen.
Wäre dies der Fall, würde mit dem monetär stärksten Los begonnen werden. Es würde das zweitgrößte Los
und dann das drittgrößte Los vor dem kleinsten Los folgen. Im Sinne der Mittelstandsförderung wäre derjenige
Bieter, auf den ein Los entfällt, von der weiteren Auslosung ausgeschlossen. Jeder Bieter kann demnach den
Zuschlag für lediglich ein Los erhalten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse: http://www.regierung-mv.de
Das Nachprüfungsverfahren richtet sich nach Kapitel 2 des Vierten Teils des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Ein solches Verfahren kann nach § 160 GWB nur auf Antrag bei der
Vergabekammer eingeleitet werden. Dieser Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer
2 GWB, § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Nach § 134 GWB (Informations- und Wartepflicht) wird der Auftraggeber Bieter bzw. Bewerber über den
vorgesehenen Zuschlag informieren. Der Vertrag wird erst 15 Kalendertage (bei elektronischer Übermittlung
oder per Fax: 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information geschlossen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neubrandenburg
Postleitzahl: 17042
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]