Universitäts- und Hansestadt Greifswald, Neubau Bauhof in Greifswald / Fachplanung (TGA) Referenznummer der Bekanntmachung: P23/22-02
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Greifswald
NUTS-Code: DE80N Vorpommern-Greifswald
Postleitzahl: 17489
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]5
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.greifswald.de
Abschnitt II: Gegenstand
Universitäts- und Hansestadt Greifswald, Neubau Bauhof in Greifswald / Fachplanung (TGA)
Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald beabsichtigt auf einer Fläche des Bebauungsplanes Nr. 22 im Industrie- und Gewerbegebiet Am Helmshäger Berg in Greifswald einen neuen Bauhof zu errichten u.a. bestehend aus Verwaltungs-/Sozialgebäude, Werkstätten inkl. Waschhalle, Streuguthalle inkl. Sole-Anlage, Garagen und Carports sowie den entsprechenden Verkehrsanlagen u.a. Zufahrten, Stellplätze, Freiluftlager, Waschplatz.
Die bestehenden zwei Bauhofstandorte in Greifswald wurden 1972 und 1982 errichtet und befinden sich in einem baulich schlechten Zustand. Diese bestehenden Standorte sollen dem zeitgemäßen Standard entsprechend und gemeinsam mit dem überwiegenden Verwaltungsbereich des Tiefbau- und Grünflächenamtes am Standort Helmshäger Berg zusammengeführt werden. Die neuen baulichen Anlagen müssen verschiedenste Anforderungen erfüllen, effiziente und ökonomische Betriebsabläufe gewährleisten und sollten sich innerhalb einer homogenen Struktur zu einer Einheit fügen. Die Lebenszykluskosten stellen eine wichtige Entscheidungsgrundlage dar. Die Varianten sind zu untersuchen, Unterschiede der Kosten zwischen Bau und Betrieb, zwischen verschiedenen energetischen Standards darzustellen. Die Gebäude sind nach den Grundsätzen des Nachhaltigen Bauens zu planen und zu errichten mit der Zielvorgabe mindestens 65 % Gesamterfüllungsgrad nach BNB bzw. DGNB, siehe auch Hinweise Anlage 10. Weiterhin ist die Installation von Photovoltaikanlagen gemäß Bürgerschaftsbeschluss und E-Mobilität (Ladeinfrastruktur) einzuplanen. Die Möglichkeit des Einsatzes von Fördermitteln ist noch im weiteren Planungsprozess zu klären.
Universitäts- und Hansestadt Greifswald
Am Helmshäger Berg
17489 Greifswald
Fachplanung Technische Ausrüstung gem. §53 ff HOAI Lph. 1-9 inkl. besonderer Leistungen insbesondere die Anlagengruppen:
1. Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen,
2. Wärmeversorgungsanlagen,
3. Lufttechnische Anlagen,
7. Nutzungsspezifische Anlagen,
einschl. nicht öffentliche Erschließung und Technische Anlagen in Außenanlagen
Leistungsstufe 1: Leistungen LPH 1 – 2 HOAI
Zunächst werden nur die Grundleistungen aus der Leistungsstufe 1 (LPH 1 - 2) und die zugehörigen Besonderen Leistungen beauftragt. Die Leistungsstufe 1 umfasst neben den Grundleistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume LPH 1 – 2, ferner die Grundleistungen der Verkehrsanlagenplanung LPH 1 – 2 sowie die jeweils in der beauftragten LPH 1 – 2 in der Anlage 3 benannten Besonderen Leistungen.
Der AG kann die weiteren Leistungen aus den Leistungsphasen 3 - 9 und die zugehörigen Besonderen Leistungen Objektplanung Gebäude und Innenräume bzw. der Verkehrsanlagenplanung gem. Anlage 3 nebst deren Besonderen Leistungen ganz oder teilweise und/oder für die gesamte Baumaßnahme oder Teile davon - durch schriftliche Erklärung dem AN gegenüber in Auftrag geben (weitere Leistungsstufen). Überträgt der AG dem AN eine weitere Leistungsstufe, so ist der AN verpflichtet, diese Leistungen im Rahmen des Vertrages auszuführen, sofern zwischen dem Leistungsende der vorherigen Stufe und dem Leistungsbeginn der Folgestufe nicht mehr als 12 Monate liegen.
Ursache für diese langen Fristen sind neben verwaltungsinterner Vorgänge der Umstand, dass nach Abschluss der Leistungsphase 3 der Auftraggeber evtl. Fördermittel beantragen will. Erfahrungsgemäß kann die Antragsprüfung einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen.
Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf die Beauftragung aller Leistungsphasen. besteht nicht. Der Auftraggeber behält sich die stufenweise Weiterbeauftragung bis zur Leistungsphase 9 gemäß HOAI vor. Eine bauliche Realisierung ist abhängig von Fördermitteln; Ansprüche bei Abstandnahme von der Realisierung kann der Bieter nicht geltend machen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Greifwald
NUTS-Code: DE80N Vorpommern-Greifswald
Postleitzahl: 17489
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Bewerbungsformular einschließlich aller Anlagen steht unter dem Link gemäß Punkt 1.3) zur Verfügung. Weitere Informationen zum Verfahren, z. B. Rückfragenkataloge und Teilnahmebedingungen können ebenfalls über diesen Link abgerufen werden. Da keine automatische Registrierung erfolgt, werden Sie auch nicht automatisch über Informationen (bspw. Rückfragen) im Verfahren in Kenntnis gesetzt. Bitte registrieren Sie sich für die Teilnahme an der elektronischen Ausschreibung kostenlos unter http://portal.evergabemv.de/ und laden sich die Vergabeunterlagen/Teilnahmeantrag herunter. Ihre Registrierung auf der Vergabeplattform gewährleistet, dass Sie alle für die Ausschreibung betreffenden Informationen, wie Antworten auf Bieterfragen und Änderungen bei den Fristen und Vergabeunterlagen, automatisch an Ihre dort eingetragene E-Mail-Adresse erhalten. Sie können Ihr Angebot/Teilnahmeantrag bei http://portal.evergabemv.de/ bis zum Ablauf der Angebots-/Teilnahmeantragsfrist hochladen.
Das Angebot/Teilnahmeantrag ist elektronisch in Textform nach § 126b BGB über die Vergabeplattform einzureichen. Postalisch oder per E-Mail eingereichte Angebote/Teilnahmeanträge sind nicht zulässig und führen zum Ausschluss.
Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden (Mindestanforderung). Nicht erwünscht sind allgemeine Werbebroschüren und weitere Unterlagen zur Vorstellung des Bewerbers sowie zusätzliche Angaben, die über die geforderten hinausgehen. Diese werden im Verfahren nicht berücksichtigt. Rückfragen zum Teilnahmewettbewerb sind über die Vergabeplattform https://portal.evergabemv.de/ elektronisch an die unter I.1) genannte Adresse zu richten. Bewerber haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Teilnahmeantrags darauf hinzuweisen. Die Bewerber werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln.
Die Vergabestelle behält sich vor, Rückfragen, die nicht bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Abgabefrist eingegangen sind, nicht zu beantworten. Im Auftragsfall hat der Auftragnehmer die ihm übertragenen Leistungen in seinem Büro bzw. gem. den Angaben im Teilnahmeantrag zu erbringen. Nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers ist eine weitere, im Teilnahmeantrag nicht angekündigte Unterbeauftragung zulässig. Die örtliche Präsenz des Bewerbers in Greifswald ist während der Planungszeit in engen Intervallen gemäß Projekterfordernis sicherzustellen. Für die gesamte Projektlaufzeit ist die personelle Kontinuität hinsichtlich der Präsenz vor Ort zu gewährleisten.
Bei technischen Fragen/Problemen wenden Sie sich bitte wie folgt an Subreport: Tel.: +49 (0)221/98578-33 oder per E-Mail: [gelöscht].
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]817
Bei Verstößen gegen Vergabevorschriften kann auf Antrag ein Nachprüfungsverfahren bei der vorgenannten Vergabekammer eingeleitet werden. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Greifswald
Postleitzahl: 17489
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]55
Internet-Adresse: www.greifswald.de