neue IT-Architektur
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 18055
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.rostock.de
Abschnitt II: Gegenstand
neue IT-Architektur
Entwicklung und Umsetzung einer Digitalstrategie für die Verwaltung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Konsolidierung der IT-Infrastruktur und der IT-Service-Leistungen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock, um die Organisationsstruktur, IT-Infrastruktur und Service-Leistungen des Amtes für Digitalisierung und IT zu optimieren, mit dem Ziel die Leistungsfähigkeit der Verwaltung zu erhöhen und die Finanzierbarkeit für die kommenden Jahre zu gewährleisten.
Das Konsolidierungsprojekt, welches unter dem internen Arbeitstitel „neue IT-Architektur“ geführt wird, besteht
aus zahlreichen Komponenten, welche sich in folgenden Themenbereichen zusammenfassen lassen:
1. Planung und Umsetzung einer neuen IT-Service-Struktur
2. Bereitstellung notwendiger Hard- und Softwarekomponenten während der Vertragslaufzeit
3. Unterstützung bei der Grundausstattung der Schulen
4. Unterstützung bei größeren Projekten und Spitzenlasten
Verlängerung maximal zweimal um jeweils ein Jahr möglich.
20 % Referenzprojekte bei staatlichen und privaten Auftraggebern
30 % Referenzprojekte in Gebietskörperschaften
20 % Referenzen zu Strategiethemen der kommunalen Verwaltung und/oder OZG
10 % Qualitätsmanagement
10 % IT-Service-Management
5 % Projektmanagement
5 % Methodenkompetenz
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Formblatt 124_LD Vergabehandbuch Bund (Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen / Einheitliche Europäische Eigenerklärung / Präqualifizierung zugelassen),
siehe: https://rathaus.rostock.de/sixcms/media.php/rostock_01.a.4984.de/datei/124_ld.pdf
- Formblatt 124_LD Vergabehandbuch Bund (Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen / Einheitliche Europäische Eigenerklärung / Präqualifizierung zugelassen),
siehe: https://rathaus.rostock.de/sixcms/media.php/rostock_01.a.4984.de/datei/124_ld.pdf - Erklärung zu folgenden Punkten: Umsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation;
- Verpflichtungserklärung zur Einhaltung der tarifvertraglichen Bestimmungen;
- Eigenerklärung zum Mindestlohn nach § 9 Abs. 4 bis 6 VgG M-V
- Eigenerklärung zur Anwendung der Russland-Sanktionen
- Formblatt 124_LD Vergabehandbuch Bund (Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen / Einheitliche Europäische Eigenerklärung / Präqualifizierung zugelassen),
siehe: https://rathaus.rostock.de/sixcms/media.php/rostock_01.a.4984.de/datei/124_ld.pdf -
Erklärung zu folgenden Punkten: Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft, Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde gemäß § 123 und 124 GWB;
- Aktuelle Unternehmensdarstellung, aus welcher ersichtlich wird, wie der Bieter mit seiner Dienstleistung und seinen Produkten vergleichbare Projekte geplant und/oder durchgeführt hat, insbesondere:
• Referenzprojekte bei staatlichen und/oder privaten Auftraggebern
• Referenzprojekte in Gebietskörperschaften (Kommunen & Landkreise)
• Projekte zu aktuellen Strategiethemen kommunaler Verwaltung und/oder OZG, an welchen der Bieter in den letzten drei Jahren mitgearbeitet hat.
Bei der Darstellung der Referenzprojekte gehen Sie bitte auch auf folgende Fragen ein.
• In welchem Jahr wurden diese realisiert,
• Beschreibung der realisierten Lösung und
• Darstellung, welche Funktion und Rolle der Bieter in den Projekten hatte.
Bei den Referenzprojekten ist zudem anzugeben, welcher Kategorie die Auftraggeber angehören:
1. private Unternehmen oder
2. staatliche Auftraggeber (Bundes-/Landesbehörden)
3. kommunale Auftraggeber (Gebietskörperschaften und deren Zweckverbände) oder ITDienstleister der Gebietskörperschaften;
- Nachweis einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 0,5 Mio. Euro pro Jahr und Schadenfall oder Eigenerklärung zum Abschluss einer ausreichenden Vermögensschadenhaftpflichtversicherung im Zuschlagsfall über die Gesamtdauer des Vertragsverhältnisses, soweit dies nicht bereits durch die vorgenannte Versicherung abgedeckt ist;
- Nachweis einer gültiger Zertifizierung nach ISO 27001 auf der Basis von IT-Grundschutz;
- Eigenerklärung des Bieters, dass die Mitarbeiter auf die Verpflichtung zur Vertraulichkeit nach EU DSGVO verpflichtet sind und dass diese Verpflichtung in regelmäßigen Abständen wiederholt wird (formfrei);
- Nachweis, der Benennung eines Datenschutzbeauftragten gemäß Art. 37 EU DSGVO sowie Angabe von Namen, Anschrift, Funktionen im Unternehmen, Telefonnummer, E-Mail (formfrei);
- Eigenerklärung des Bieters zur Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen nach DSG-VO und Landesdatenschutzgesetz im Rahmen der Umsetzung des Standart-Datenschutzmodells
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.