Erweiterung Liegeplatz 10
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Sassnitz
NUTS-Code: DE8 Mecklenburg-Vorpommern
Postleitzahl: 18546
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mukran-port.de
Adresse des Beschafferprofils: www.wiprog.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung Liegeplatz 10
Ingenieur- und Planungsleistungen
Erweiterung Liegeplatz 10 im Fährhafen Sassnitz mit RoRo-Tasche und Anschluss an Liegeplatz 11
Planung Spundwände, Kaiflächenbefestigungen Schwerlast, Ver- und Entsorgungsmedien (TW, SW, RW, Elt und Beleuchtung)
18546 Sassnitz/Neu Mukran
Ingenieur- und Planungsleistungen
Erweiterung Liegeplatz 10 im Fährhafen Sassnitz mit RoRo-Tasche und Anschluss an Liegeplatz 11
Planung Spundwände, Kaiflächenbefestigungen Schwerlast, Ver- und Entsorgungsmedien (TW, SW, RW, Elt und Beleuchtung)
vgl. Teil A der Vergabeunterlagen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bescheinigung über die Berufsqualifikation/Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung als Architekt/Ingenieur oder entsprechende Nachweise im Sinne der Richtlinie 2013/55/EU.
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 42 VgV
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
- Einreichung der Teilnahmeanträge und Angbote unter Beachtung der in den Vergabeunterlagen (Teil A - Allgemeine Hinweise) festgelegten Bedingungen und Details.
- Der Auftraggeber behält sich die Nachforderung von Bescheinigungen öffentlicher oder privater Auftraggeber über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte sowie weiteren Nachweise zu den Erklärungen in den Bewerbungsunterlagen vor.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag zulässig, soweit mehr als 15 Kalendertagenach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Unwirksamkeit der Auftragsvergabe kann im Nachprüfungsverfahren nur festgestellt werden, wenn sie vom Bieter im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsabschluss geltend gemacht worden ist, § 135 Abs. 2 S. 1 GWB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7