Neubau einer Feuerwehrtechnischen Zentrale in 18196 Beselin
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Güstrow
NUTS-Code: DE80K Landkreis Rostock
Postleitzahl: 18273
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]1
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-rostock.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau einer Feuerwehrtechnischen Zentrale in 18196 Beselin
Der Landkreis Rostock beabsichtigt den Neubau einer Feuerwehrtechnischen Zentrale als alleinigen Standort für den gesamten Landkreis Rostock in 18196 Beselin, Am Weidenbruch 10.
Geplant ist ein kompletter Neubau als Ersatz für die aktuell im Landkreis an mehreren Orten angesiedelten feuerwehrtechnischen Zentralen, zur Bündelung der Ressourcen. Das Gebäude wird Sitz für die Feuerwehrtechnische Zentrale des Landkreises Rostock, für das Sachgebiet Brand-, Katastrophen- und
Zivilschutz, sowie für den Kreisfeuerwehrverband des Landkreises Rostock. Im Katastrophenfall stellt der Neubau die notwendigen Räume für die Koordinierung und Disposition aller notwendigen Maßnahmen zur Verfügung.
Am Weidenbruch 10, 18196 Beselin
Austausch der beiden eingebauten Bodenabläufe gegen Kastenrinnen in der Fahrzeughalle
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Die Feuerwehrtechnische Zentrale in Beselin besteht aus mehreren Gebäudeteilen. Ein Gebäudeteil ist die Fahrzeughalle mit Stellplätzen für die Schulungsfahrzeuge und an einem dieser Stellplätze befindet sich der Pumpenprüfstand.
Alle diese Stellplätze sind mit 2 Bodenabläufen ausgestattet und bei der Inbetriebnahme des Pumpenprüfstandes fiel mehr Wasser an, als ursprünglich angenommen.
Das Wasser wurde über die Bodenabläufe nicht vollständig abgeleitet und verteilte sich über die gesamte Stellfläche. Der Pumpenprüfstand kann somit nicht in vollem Umfang genutzt werden. Es handelt sich um eine Einschränkung in der Gebrauchstauglichkeit und es entsteht ein erhöhtes Rutschrisiko für die Mitarbeiter.
Um die Gebrauchstauglichkeit herzustellen, ist es notwendig, entsprechende Ablaufkapazitäten zu schaffen. Das soll hier mit einem Austausch der beiden Bodenabläufe gegen Kastenrinnen realisiert werden.
Als die FTZ gebaut wurde erhielt die Firma R. Petersen GmbH den Zuschlag für das Los 17 (Heizung, Kälte, Sanitär) und befindet sich derzeit in der Gewährleistungsphase für die vorhandenen Abläufe bis hin zum Übergabepunkt an den Grundleitungen. Die Abläufe sind in der Bodenplatte einbetoniert und zwischen dem Anschluss an den Grundleitungen und den Abläufen befindet sich die Gebäudeabdichtung als eine komplette horizontale Ebene über die gesamte Fahrzeughalle.
Der notwendige Umbau hat also eine entscheidene Schnittstelle. Beim Demontieren der Abläufe muss der um die Abläufe befindliche Beton bis unter die Anschlüsse an den Grundleitungen weggestemmt werden. Dabei wird die Gebäudeabdichtung partiell zerstört. Nach Freilegen der Abläufe können diese demontiert werden. Um die Kastenrinnen montieren zu können muss noch mehr Beton weggestemmt werden, auch die Abdichtung wird dabei noch weiter entfernt. Nach Montage der Rinnen wird die
Bodenplatte wieder mit Beton ergänzt, damit die Rinnen satt aufliegen und entsprechend für den Fahrzeugverkehr belastbar sind. Jetzt muss zwingend die horizontale Gebäudeabdichtung fachgerecht ergänzt werden, um diese Funktionalität zu gewährleisten.
Um hier kein Schnittstellenproblem, sprich Gebäudeabdichtungsproblem, zu erhalten, ist es alternativlos die sich in der Gewährleistung befindliche Firma mit dem ausgeschriebenen Umbau Kastenrinne Fahrzeughalle zu beauftragen.
Begründet in der Tatsache, dass aus den o. a. technischen Gründen nur ein Bieter für den Zuschlag in Betracht kommt, ist die Bauleistung im europaweitem Verhandlungsfahren ohne Teilnahmewettbewerb auszuschreiben.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Kastenrinnen in der Fahrzeughalle
Ort: Dummerstorf
NUTS-Code: DE80K Landkreis Rostock
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 160 GWB -Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der
Konzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete
Verletzung derVergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß
gegenVergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggebernicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134
Absatz 2 bleibtunberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens
biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens
biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen
zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer
2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland