Neubau einer Feuerwehrtechnischen Zentrale in 18196 Beselin

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Güstrow
NUTS-Code: DE80K Landkreis Rostock
Postleitzahl: 18273
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]1
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-rostock.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Neubau einer Feuerwehrtechnischen Zentrale in 18196 Beselin

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45332000 Installateurarbeiten und Verlegung von Abwasserleitungen
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Der Landkreis Rostock beabsichtigt den Neubau einer Feuerwehrtechnischen Zentrale als alleinigen Standort für den gesamten Landkreis Rostock in 18196 Beselin, Am Weidenbruch 10.

Geplant ist ein kompletter Neubau als Ersatz für die aktuell im Landkreis an mehreren Orten angesiedelten feuerwehrtechnischen Zentralen, zur Bündelung der Ressourcen. Das Gebäude wird Sitz für die Feuerwehrtechnische Zentrale des Landkreises Rostock, für das Sachgebiet Brand-, Katastrophen- und

Zivilschutz, sowie für den Kreisfeuerwehrverband des Landkreises Rostock. Im Katastrophenfall stellt der Neubau die notwendigen Räume für die Koordinierung und Disposition aller notwendigen Maßnahmen zur Verfügung.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 6 184.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE80K Landkreis Rostock
Hauptort der Ausführung:

Am Weidenbruch 10, 18196 Beselin

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Austausch der beiden eingebauten Bodenabläufe gegen Kastenrinnen in der Fahrzeughalle

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:

Die Feuerwehrtechnische Zentrale in Beselin besteht aus mehreren Gebäudeteilen. Ein Gebäudeteil ist die Fahrzeughalle mit Stellplätzen für die Schulungsfahrzeuge und an einem dieser Stellplätze befindet sich der Pumpenprüfstand.

Alle diese Stellplätze sind mit 2 Bodenabläufen ausgestattet und bei der Inbetriebnahme des Pumpenprüfstandes fiel mehr Wasser an, als ursprünglich angenommen.

Das Wasser wurde über die Bodenabläufe nicht vollständig abgeleitet und verteilte sich über die gesamte Stellfläche. Der Pumpenprüfstand kann somit nicht in vollem Umfang genutzt werden. Es handelt sich um eine Einschränkung in der Gebrauchstauglichkeit und es entsteht ein erhöhtes Rutschrisiko für die Mitarbeiter.

Um die Gebrauchstauglichkeit herzustellen, ist es notwendig, entsprechende Ablaufkapazitäten zu schaffen. Das soll hier mit einem Austausch der beiden Bodenabläufe gegen Kastenrinnen realisiert werden.

Als die FTZ gebaut wurde erhielt die Firma R. Petersen GmbH den Zuschlag für das Los 17 (Heizung, Kälte, Sanitär) und befindet sich derzeit in der Gewährleistungsphase für die vorhandenen Abläufe bis hin zum Übergabepunkt an den Grundleitungen. Die Abläufe sind in der Bodenplatte einbetoniert und zwischen dem Anschluss an den Grundleitungen und den Abläufen befindet sich die Gebäudeabdichtung als eine komplette horizontale Ebene über die gesamte Fahrzeughalle.

Der notwendige Umbau hat also eine entscheidene Schnittstelle. Beim Demontieren der Abläufe muss der um die Abläufe befindliche Beton bis unter die Anschlüsse an den Grundleitungen weggestemmt werden. Dabei wird die Gebäudeabdichtung partiell zerstört. Nach Freilegen der Abläufe können diese demontiert werden. Um die Kastenrinnen montieren zu können muss noch mehr Beton weggestemmt werden, auch die Abdichtung wird dabei noch weiter entfernt. Nach Montage der Rinnen wird die

Bodenplatte wieder mit Beton ergänzt, damit die Rinnen satt aufliegen und entsprechend für den Fahrzeugverkehr belastbar sind. Jetzt muss zwingend die horizontale Gebäudeabdichtung fachgerecht ergänzt werden, um diese Funktionalität zu gewährleisten.

Um hier kein Schnittstellenproblem, sprich Gebäudeabdichtungsproblem, zu erhalten, ist es alternativlos die sich in der Gewährleistung befindliche Firma mit dem ausgeschriebenen Umbau Kastenrinne Fahrzeughalle zu beauftragen.

Begründet in der Tatsache, dass aus den o. a. technischen Gründen nur ein Bieter für den Zuschlag in Betracht kommt, ist die Bauleistung im europaweitem Verhandlungsfahren ohne Teilnahmewettbewerb auszuschreiben.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: VB-OV-2020-1260300-02
Los-Nr.: 30
Bezeichnung des Auftrags:

Kastenrinnen in der Fahrzeughalle

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
25/01/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Dummerstorf
NUTS-Code: DE80K Landkreis Rostock
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 6 184.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 160 GWB -Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der

Konzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von

Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete

Verletzung derVergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß

gegenVergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem

Auftraggebernicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134

Absatz 2 bleibtunberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens

biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe

gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens

biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen

zuwollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer

2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
20/02/2023