WITENO GmbH - Umbau Alte Mensa Greifswald zum DIZ- Objektplanungsleistungen Gebäude einschließlich Besonderer Leistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 374/21 B
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Greifswald
NUTS-Code: DE80N Vorpommern-Greifswald
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.irmler.org
Abschnitt II: Gegenstand
WITENO GmbH - Umbau Alte Mensa Greifswald zum DIZ- Objektplanungsleistungen Gebäude einschließlich Besonderer Leistungen
Grundleistungen der Objektplanung Gebäude Leistungsphasen 3-9 gemäß § 34 i.V.m. Anlage 10 HOAI in stufenweise Beauftragung, zunächst Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 3-4 gemäß § 34 HOAI
sowie Besondere Leistungen:
Anpassung der Vorplanung an die neuen Rahmenbedingungen
Grundleistungen der Bauphysik im Leistungsbild Wärmeschutz und Energiebilanzierung Leistungsphasen 3-7 gemäß Anlage 1.2.2 HOAI als Besondere Leistungen
Brandschutzplanungsleistungen gemäß Leistungsbild AHO Heft Nr. 17
vertiefte Kostenberechnung als Besondere Leistung
jeweils in stufenweiser Beauftragung
Zwischen 1974 und 1976 wurde die Mensa an der Wallanlage erbaut. Nachdem in den 50er Jahren zahlreiche Institute und Ausbau der Forschungs- und Lehreinrichtungen vorgenommen wurden, stand später die Errichtung von Versorgungseinrichtungen im Vordergrund. Durch die Mensa wurde dem mangelnden Angebot an Essensversorgung für Studenten entgegengewirkt. Die charakteristische Art und Weise des Kubus mit seinen dunkelroten glasierten Keramikfliesen und schwarzen Stahlprofilen an der Fassade entstanden in Ulf Zimmermanns Grundkonzept und wurde vom Rostocker Architekten Ulrich Hammer und Kollektiv weiter geführt.
Der Stahlskelettbau wird durch ein Raster von 6x6m im EG und ein Raster von 6x12m im OG gegliedert nach den damaligen VGB (vereinheitlicher Geschossbau) der DDR. Es gelang ihnen dennoch einen an die Studenten und Lehrkräfte orientierten Baukörper zu gestalten mit Bierstube, Speisesälen, einer Milchbar mit Terrasse, separat zugängliches Restaurant, Filmvorführungskabinett etc. Außerdem befinden sich ihm Gebäude zahlreiche Arbeits- Sozialräume der Mitarbeiter sowie Lager und Büroräume. Im Keller wurde für den Ernstfall ein Bunker mit eigener Wasser- und Stromversorgung errichtet.
Die Räumlichkeiten der ehemaligen Mensa Greifswald sollen in der Zukunft in ein Innovationszentrum umgeplant werden. Das denkmalgeschützte und überwiegend leerstehende Gebäude verfügt über eine große Fläche mit viel Potential, welche bei gezielten Umbaumaßnahmen zum Raum für Arbeit, Präsentation und Austausch werden können.
Die BAP. Architekten & Ingenieure GmbH wurde durch die WITENO GmbH beauftragt, eine Vorplanung zu erstellen. Die Ergebnisse sind im Anhang enthalten (Anlagenkonvolut 03) und können in das Projekt einführen.
Nachdem die weiteren Planungsleistungen Anfang 2022 vergeben werden sollten, änderten sich die Möglichkeiten des Fördermittelgebers. Die dann das Jahr 2022 andauernden Verhandlungen führten zu einem neuen Fördermittelbescheid im Dezember 2022. Dieser Bescheid sieht jedoch ein erheblich verkleinertes Budget vor, als die Vorplanung.
Als Besondere Leistung ist daher in diesem Verfahren auch der Wiedereinstieg in die Vorplanung ausgeschrieben, mit der die Vorplanung auf die geänderten Rahmenbedingungen angepasst werden soll.
Hier in diesem Los werden nur die Objektplanungsleistungen Gebäude einschließlich einschließlich der bezeichneten Besonderen Leistungen ausgeschrieben.
Des Weiteren sollen jeweils Verfahren zur Vergabe der Fachplanungsleistungen TGA "HLSK", der Fachplanungsleistungen TGA "Elektro", der Tragwerkplanung einschließlich Raumakustik und der Freianlagenplanung stattfinden; außerdem ist geplant kleinere gutachterliche Leistungen im Rahmen kleinerer Verfahren zu vergeben.
Der Auftraggeber behält sich die Konkretisierung in den Verhandlungsgesprächen vor, welche Grundleistungen und Besonderen Leistungen erforderlich und stufenweise zu beauftragen sind, Ebenso behält er sich die Gewichtung der Grundleistungen der jeweiligen Leistungsstufen in den Verhandlungsgesprächen vor.
Der Auftraggeber kann die weiteren Leistungsstufen und die jeweiligen Handlungsbereiche ganz oder teilweise in gesonderten Schritten abrufen; ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers besteht insoweit nicht.
Die Eignungswertung wird wie folgt durchgeführt:
Es erfolgt eine Prüfung der Teilnahmeanträge auf Einhaltung der Formalien und auf Vorliegen der geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise. Sodann erfolgt die Prüfung auf Vorliegen zwingender Ausschlussgründe. Anschließend erfolgt die Prüfung der fachlichen Eignung, der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft gemessen an der ausgeschriebenen Leistung. Hierbei sind die Mindestvoraussetzungen der Eignung und die Mindestanforderungen an die Referenzen zu beachten.
Es können nur Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften am Wettbewerb teilnehmen, die alle ausgeschriebenen Leistungen erbringen können. Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist ein bevollmächtigter Vertreter zu benennen.
Die Eignungskriterien sind projektbezogen und auf die zu vergebenden Leistungen abgestimmt
- Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (allgemeine und spezielle fachliche Eignung)
- wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
- technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Zur Bewältigung der Aufgaben werden Erfahrungen mit Baumaßnahmen vorausgesetzt, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Diese sind anhand von Referenzen nachzuweisen. Nähere Informationen zu den Anforderungen an die Referenzen befinden sich im Bewerbungsbogen. Die Bewertung der Referenzen erfolgt durch ein mit Vertretern des Auftraggebers besetztes Gremium. Dieses überprüft, inwieweit die Referenzleistungen vergleichbar sind in Bezug auf die hier zu vergebende Planungsleistung.
Die Mindestvoraussetzungen der Eignung und die Mindestanforderungen an die Referenzen sind zu beachten (siehe unten).
Die Auswahl der Bewerber, bei mehr geeigneten als einzuladenden Bewerbern, wird wie folgt durchgeführt:
Zur Ermittlung dieser Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften wird der Auftraggeber die aus der Bewertungsmatrix in den Ausschreibungsunterlagen ersichtlichen Bewertungskriterien anwenden.
Die jeweiligen Punktzahlen sind Maximalpunkte. Es können auch Punkte innerhalb der jeweiligen Wertungsspanne vergeben werden.
Hinsichtlich der Ziffern 3.1 bis 3.3 der Matrix findet der Bewertungsmaßstab der Ziffer 4.2.2 der Ausschreibungsunterlage entsprechende Anwendung mit der Maßgabe, dass die Wertungsstufen bis 10, 30, 50, 75 und 100 betragen.
Es werden max. 5 Bewerber/Bewerbergemeinschaften zum Verhandlungsverfahren eingeladen, die hinsichtlich der Wertung der Eignungskriterien auf Basis der nachfolgenden Matrix mindestens eine Gesamtpunktzahl von 300 erhalten und deren Referenzen jeweils mindestens mit "Vergleichbarkeit / 50 Punkte" bewertet werden. Bei Punktgleichheit entscheidet das Los.
Der Auftraggeber behält sich nach seinem Ermessen zur Aufrechterhaltung des Wettbewerbes vor, ggf. ein Nachrückverfahren mit zunächst nicht eingeladenen geeigneten Bewerbern durchzuführen, sollten zunächst eingeladene Bewerber nachträglich wieder ausscheiden. Der Auftraggeber trifft dann geeignete Maßnahmen zum Vorteilsausgleich. Ein Rechtsanspruch auf ein Nachrückverfahren besteht für Bewerber nicht.
EFRE, siehe auch Anlagenkonvolut 4 und 2
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Jeder Bewerber muss den Nachweis zur Führung der Berufsbezeichnung "Architektin"/ "Architekt" (z.B. nach § 1 ArchIng MV) erbringen.
- Gesamtumsatz des Bewerbers der letzten 3 Jahre (gemittelt Jahresumsatz bezogen auf die letzten 3 Jahre 2020-2022)
- Umsatz der letzten 3 Jahre für vergleichbare Leistungen (gemittelter Jahresumsatz bezogen auf die letzten 3 Jahre 2020-2022)
- Höhe der Deckungssumme der (Berufs-)haftpflichtversicherung, die Leistungen der Projektsteuerung abdeckt einschließlich Vermögensschadenshaftpflichtversicherung
Jeder Bewerber muss den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung nachweisen, deren Mindestdeckungssumme für Personenschäden 1 Mio. EUR und für sonstige Schäden 5 Mio. EUR beträgt.
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-Berufserfahrung des Projektleiters in Jahren
- Jährliches Mittel der beschäftigten Architekten unter Einschluss des Inhabers in den letzten 3 abgeschlossenen Jahren (2020-2022)
-Jährliches Mittel der Zahl der beschäftigten Mitarbeiter unter Einschluss des Inhabers in den letzten 3 abgeschlossenen Jahren (2020-2022)
-Qualitätsmanagement
-BIM Fähigkeit
-3 Referenzen für vom Büro realisierte, mit dem Vorhaben vergleichbare Leistungen (insbesondere hinsichtlich Aufgabenstellung, Schwierigkeitsgrad, Komplexität) der letzten 10 Jahre einschließlich des laufenden Jahres. (2013-2023)
1.Mindestens 1 Referenz muss sich auf ein vergleichbares Vorhaben ab 15,0 Mio. EUR Bruttobaukosten beziehen.
2. Mindestens 1 Referenz muss sich auf ein Vorhaben eines öffentlichen Auftraggebers beziehen.
3. Mindestens 1 Referenz muss sich auf Technologiezentrum oder Bürogebäude oder vergleichbar beziehen
4. Mindestens 1 Referenz muss sich auf eine Sanierung, eine Umnutzng oder einen Umbau beziehen
5. Mindestens 1 Referenz muss einen Bezug zu Denkmalschutz aufweisen
6. Alle 3 Referenzen müssen sich mindestens auf die Leistungsphasen 3 bis 8 der § 34 HOAI und die vergangenen 10 Jahre einschließlich des laufenden Jahres beziehen, wobei min. 2 der Referenzen insoweit vollständig realisiert sein müssen (min. Lph. 3 bis 8 bereits erbracht)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YFE6FD5
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]17
Internet-Adresse: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Das-Ministerium/Vergabekammern/
Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn:
- der Antragsteller von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gerügt hat, § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB,
- der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB,
- der Antragsteller Verstöße, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB,
- nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB