Los 5.03 Außenanlagen Schulhof III - Sanierung IGS Goethe Wismar
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wismar
NUTS-Code: DE80 Mecklenburg-Vorpommern
Postleitzahl: 23970
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]3
Fax: [gelöscht]03
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.nordwestmecklenburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Los 5.03 Außenanlagen Schulhof III - Sanierung IGS Goethe Wismar
Die IGS "Johann Wolfgang von Goethe" in Wismar besteht aus mehreren Gebäudeteilen, die ursprünglich Teil der ehemaligen Klosteranlage des Dominikanerklosters "Schwarzes Kloster" waren bzw. an deren Stelle neu errichtet wurden.
Das Schulgebäude wurde zeitlich in drei Bauabschnitten errichtet. Der zentrale Teil des Gebäudeensembles ist der ehemalige Chor des mittelalterlichen Dominikanerklosters. Der Chor ist im Jahr 1397 fertiggestellt und eingeweiht worden. Nach dem Teilabriss der Klosteranlage, mit der Umnutzung zur Schule wurde der Sakralraum ab 1879 zur Aula und zum Turnraum umgebaut sowie 1880 auf seiner Nordwestseite um das Schulhauptgebäude erweitert. Südlich wurde 1909 ein zusätzlicher Flügel angebaut, die Knabenbürgerschule.
Der mehrteilige Schulbaukörper wird einschließlich der angrenzenden Gebäudeteile des "Schwarzen Klosters" als Einzeldenkmal unter der Adressbezeichnung "Bei der Klosterkirche 8" geführt.
Integrierte Gesamtschule Goethe Wismar
300 m³ ungebundene Tragschicht abtragen
210 m² Natursteinplatten Bohus-grau `Tossene´
130 m² Natursteinpflaster 9/11 Bohus-grau `Tossene´
20 m² Klinkerpflaster
430 m² Wassergebundene Decke
170 m Tiefbordstein aus Granit
25 Stk. Winkelstützen
100 m² Drainasphalt
100 m² Kunststoffbelag
1 Stk. Stahl-Glas-Überdachung
1 Stk. Baumrost und -gitter
11 Stk. Hofablauf
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 155 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (vgl. Ziffer VI.4.1).
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Ein Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. (vgl. 160 GWB).
Ort: Grevesmühlen
Postleitzahl: 23936
Land: Deutschland