Stadt Sassnitz- Multifunktionales, integratives und barriefreies Sport- und Begegnungszentrum - Sportplatz
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stralsund
NUTS-Code: DE80L Vorpommern-Rügen
Postleitzahl: 18439
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.big-bau.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Sassnitz- Multifunktionales, integratives und barriefreies Sport- und Begegnungszentrum - Sportplatz
Die Stadt Sassnitz beabsichtigt die Neugestaltung der Vorfläche der „Langen Reihe“. Als „Lange Reihe“ werden die Gebäude der Hafenstraße 12 Haus K bis G bezeichnet. Die Ausschreibung umfasst die Planungsleistungen der Freianlagen für die Vorfläche dieser Gebäudereihe.
Das Gestaltungskonzept für diese Fläche wurde 2022 durch die A & S GmbH Neubrandenburg erarbeitet und durch die Stadtvertretung beschlossen. Die Fläche liegt im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 10.1.
Die Unterlagen bilden die Grundlage für die weitere Planung und liegen der Ausschre-bung bei.
Sassnitz
Planungsleistungen Freianlagen nach Teil 3 Abschnitt 2 HOAI
Es ist beabsichtigt alle Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 nach der HOAI zu beauftragen.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Zunächst werden die Leistungsphasen 1 bis 3 gem. § 39 HOAI beauftragt. Die Option zur weiteren stufenweisen Beauftragung ab der Leistungsphase 4 und folgende behält sich der Auftraggeber vor.
Besondere Leistungen
Als besondere Leistung ist das Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist nach Anlage 11 der HOAI. Die Leistung ist pauschal mit einem Ansatz von 25 Mannstunden zu kalkulieren.
Es ist geplant, die Maßnahme mit Fördermitteln umzusetzen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
• Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft hat aktuell mindestens 2 Landschaftsarchitekten/Bauingenieure oder vergleichbar, von denen mindestens 2 Landschaftsarchitekten/Bauingenieure oder vergleichbar mit Nachweis der Berufszulassung (Mitglied Kammer oder vergleichbarer Nachweis/abgeschlossene Fachausbildung) sein muss, beschäftigt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Paragr. 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder derKonzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach Paragr.97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung vonVergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptet Verletzung der Vergabevorschriften einSchaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfauftrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehnKalendertagen gerügt hat;
der Ablauf der Frist nach Paragr. 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen ist.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach Paragr. 125 Absatz 1Nummer 2. Paragr. 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.