Verbundene Gebäude-Versicherung
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neubrandenburg
NUTS-Code: DE80J Mecklenburgische Seenplatte
Postleitzahl: 17034
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.neuwoges.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verbundene Gebäude-Versicherung
Der Auftrag umfasst eine Verbundene Gebäude-Versicherung.
Neubrandenburg
Der Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Vergabe einer Wohngebäude-Versicherung für den Gebäudebestand der Versicherungsnehmerin nach Maßgabe der beigefügten Mindestversicherungsbedingungen. Dabei hat der Versicherungsschutz eine Deckung von Schäden unter anderem durch die Gefahrengruppen Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel und Überschwemmung durch Starkregen sowie Vandalismus und Graffiti gemäß den Mindestversicherungsbedingungen zu umfassen. Entgegen dem momentan bestehenden Versicherungsumfang sollen Glasbruchschäden zukünftig kein Vertragsbestandteil mehr sein. Während der Vertragslaufzeit meldet die Auftraggeberin/ Versicherungsnehmerin bis zum 15.08.2023 bzw. 15.02. eines jeden Folgejahres die am 01.07.2023 bzw. 01.01. des Jahres bestehenden Risiken, das heißt, die vorhandenen Gebäude mit den Wohn- und Berechnungseinheiten für Gewerbe und Garagen. Unterjährig durch Neubau, Erwerb oder in sonstiger Weise neu hinzukommende Immobilien sind auch ohne Meldung zur Bestandsliste grundsätzlich mitversichert; ebenso irrtümlich nicht erfasste Objekte. Bis zur Meldung an den Versicherer beträgt die Höchstentschädigung je Schadensfall für neu hinzukommende Objekte und irrtümlich nicht erfasste Objekte 15.000.000 € (vgl. Datei „Mindestversicherungsbedingungen Sach“ A.6 und A.7).
Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der Vertragslaufzeit jeweils um ein weiteres Jahr, sofern er nicht mit einer Frist von sechs Monaten zum jeweiligen Ablauf schriftlich gekündigt wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung über die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb als Versicherer in der Bundesrepublik Deutschland nach Maßgabe der §§ 8 ff., 61 ff., 67 ff. des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG)
Der Auftraggeber behält sich in Zweifelsfällen die Vorlage der Genehmigungsurkunde der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen oder die Erbringung ggf. anderer Nachweise aus anderen Mitgliedstaaten der EU oder des EWR gemäß der Bestimmungen des VAG vor.
Angebote durch Versicherungsmakler sind unzulässig und werden zwingend vom Verfahren ausgeschlossen. Ebenso ist eine Stellvertretung für einen Versicherer durch einen Versicherungsmakler zur Vermeidung von Interessenskonflikten ausgeschlossen. Angebote, welche durch einen Versicherungsmakler als Stellvertreter für einen Versicherer abgegeben werden, werden zwingend vom Verfahren ausgeschlossen.
In dem einzureichenden Bewerbungsformblatt sind darüber hinaus noch weitere Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Zahlung der Steuern und Abgaben, Zahlung der Krankenkassenbeiträge, Zahlung der Beiträge an die Berufsgenossenschaft/gesetzliche Unfall-Versicherung, Insolvenz, Liquidation, sonstige Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB) abzugeben. Die Vergabestelle behält sich vor, insbesondere in Zweifelsfällen, einen entsprechenden Nachweis zu fordern.
1. Eigenerklärung über ein Finanzkraftrating aus dem Jahr 2021 oder aktueller
Die Vergabestelle behält sich vor, insbesondere in Zweifelsfällen, einen entsprechenden Nachweis des Finanzkraftratings (Kopie des Finanzkraftratings) zu fordern.
2. Eigenerklärung zum Rückversicherungsschutz
Eigenerklärung zu Referenzen über Führung/Alleinzeichnung von bzw. über Beteiligungen an vergleichbaren Versicherungsverträgen, die in den letzten 3 Jahren beendet wurden oder derzeit noch bestehen
Bewerber müssen über 3 Referenzen über die Zeichnung von vergleichbaren Versicherungsverträgen (Verbundene Gebäude-Versicherungen) verfügen, die in den letzten drei Jahren beendet wurden oder derzeit noch bestehen und eine Größenordnung von mindestens 5.000 Wohneinheiten aufweisen.
Die Forderung nach Offenlegung des Referenzgebers mit Namen und Anschrift behält sich der Auftraggeber zum Zwecke der Eignungsprüfung, insbesondere in Zweifelsfällen vor. In diesem Zusammenhang ist es auch ausreichend, wenn der Nachweis der Referenzen durch Einreichung anonymisierter oder pseudonymisierter Vertragsdokumente erfolgt.
Bei Bietern, die sich als gesamtschuldnerisch haftende Bietergemeinschaft bewerben, müssen die Referenzen mindestens bei dem Mitglied der Bietergemeinschaft vorliegen, das später auch entsprechende Leistungen erbringt.
Eigenerklärung über eine eigene oder autorisierte deutschsprachige Schadensabteilung für die Bearbeitung von Schäden zu Gebäude-Versicherungs-Verträgen an einem Standort in Deutschland
Es finden das Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge in Mecklenburg-Vorpommern (Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern – VgG M-V) in Verbindung mit den von diesem Gesetz in Bezug genommenen Rechtsvorschriften in der jeweils gültigen Fassung Anwendung. Daher sind im Bewerbungsformblatt auch entsprechende Eigen-/ Verpflichtungserklärungen abzugeben. Der Versicherungsvertrag wird auf der Grundlage der zum Gegenstand dieses Vergabeverfahrens gemachten Mindestversicherungsbedingungen geschlossen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die gesamte Kommunikation ist ausschließlich über die Vergabeplattform Subreport zu führen, Angabe im Betreff:„[03/23_VST]“.
Telefonische Anfragen werden nicht bearbeitet. Rückfragen zu den Vergabeunterlagen sind nur bis zum 10.03.2023 zulässig. Danach gestellte Anfragen, die eine Änderung der Vergabeunterlagen nach sich ziehen würden, werden nicht mehr berücksichtigt.
Die Angebote sind elektronisch in Textform einzureichen.
Die Unterlagen sind vollständig einzureichen. Inhaltliche Änderungen sind nicht zulässig.
Bitte beachten: Um einen eventuellen Ausschluss des Angebotes zu vermeiden, legen Sie bitte die geforderten Nachweise und Erklärungen dem Angebot unbedingt vollständig bei.
Ort: Schwerin
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen sind in § 160 Abs. 3 GWB geregelt. Danach kann ein Nachprüfungsverfahren innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).