Objektplanung für die Erweiterung des Kindergartens in Polling (BY)
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19061
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kubus-mv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanung für die Erweiterung des Kindergartens in Polling (BY)
Objektplanungsleistungen (Gebäude und Innenräume sowie Freianlagen), Leistungsphasen 1 – 9, für den Erweiterungsbau des Gemeindekindergartens mit Krippe in Polling (BY)
Gemeindekindergarten mit Krippe Polling
Monhamer Weg 2
84750 Polling
Objektplanungsleistungen (Gebäude und Innenräume sowie Freianlagen) in Anlehnung an § 34 iVm. Anlage 10 Nummer 10.1 und § 39 iVm. Anlage 11 Nummer 11.1, Leistungsphasen 1 – 9, für den Erweiterungsbau des Gemeindekindergartens mit Krippe in Polling (BY).
Es wird phasenübergreifender Planung ausgegangen.
Die Laufzeit des Vertrages kann noch nicht verbindlich angegeben werden. Die konkreten Termine für die
Bauausführung können noch nicht festgelegt werden und damit auch nicht die zeitliche Komponente für die
Laufzeit des Vertrages über die freiberuflichen Leistungen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Nachweis der Eintragung in dem einschlägigen Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsmitgliedsstaates;
- Nachweis der Mitgliedschaft der zuständigen Architekten- und Ingenieurskammer;
- Nachweis der Berufsqualifikation;
— Erklärung zum „allgemeinen“ Jahresumsatz für die letzten 3 Geschäftsjahre,
— Erklärung zum „spezifischen“ Jahresumsatz in dem vom Auftrag abgedeckten Geschäftsbereich für die letzten 3 Geschäftsjahre
- Referenzen über früher ausgeführte mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Aufträge in Form einer Liste der in den
letzten drei Kalenderjahren erbrachten Leistungen mit Angabe der Beträge in EUR, des Ausführungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers.
- Angabe der durchschnittlichen jährlichen operativen Beschäftigungszahl der letzten 3 Kalenderjahre, (nur Beschäftigte die
Planungsleistungen im vergleichbaren Bereich erbringen)
- Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, werden auch einschlägige Referenzen berücksichtigt, die mehr als drei
Jahre zurückliegen.
- Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt
- 02 Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer,
- 03 Erklärung Beschäftigtenzahlen,
- 04 Erklärung zur Betriebshaftpflicht ODER: Nachweis des Versicherers, dass die Versicherung im Falle der Auftragserteilung abgeschlossen wird,
- 05 Erklärung zu Art. 5k VO (EU) 2022/576,
- 06 Erklärung zum Personaleinsatz,
- 07 Erklärung zur örtlichen Präsenz,
- 08 Erklärung zur Berufserfahrung
- 12 Erklärung Fördermittelvorgaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Diese Ausschreibung wird ausschließlich elektronisch über „subreport ELViS“ durchgeführt.
IV.2.6) Bindefrist des Angebots: 30.06.2023 - ist noch nicht als verbindliche Angabe zu betrachten, da ggf. in Abhängigkeit der Verhandlungen die Termine noch variieren können.
Angaben zu:
— zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB,
— fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB.
Es ist eine Verhandlungsrunde i.S.d. § 17 Abs. 10 VgV geplant, in welcher u.a über die eingereichten Erstangebote verhandelt wird. Außerdem wird den Bietern die Möglichkeit gegeben, im Rahmen der festgesetzten Zuschlagskriterien die Qualität der Referenzobjekte und die Methodik Projektdurchführung ausführlich darzustellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de/
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs.1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).