Rahmenvertrag Schädlingsbekämpfung - WIRO Wohnen in Rostock Wohnungsgesellschaft - SC-137-WT-2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 18055
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.WIRO.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Schädlingsbekämpfung - WIRO Wohnen in Rostock Wohnungsgesellschaft - SC-137-WT-2022
Rahmenvertrag Schädlingsbekämpfung in 2 Losen
Rahmenvertrag Schädlingsbekämpfung Los 1
Rostock
Rahmenvertrag Schädlingsbekämpfung Los 1 in den KundenCentern Groß Klein, Lütten Klein und WEG
Rahmenvertrag Schädlingsbekämpfung Los 2
Rostock
Rahmenvertrag Schädlingsbekämpfung Los 2
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvertrag Schädlingsbekämpfung Los 1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Broderstorf
NUTS-Code: DE80K Landkreis Rostock
Postleitzahl: 18184
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvertrag Schädlingsbekämpfung Los 2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Roggentin
NUTS-Code: DE80K Landkreis Rostock
Postleitzahl: 18184
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Alle Vergabeunterlagen stehen zum uneingeschränkten Download unter der Vergabeplattform https:// portal.evergabemv.de/E95334389 zur Verfügung. Es werden keine Vergabeunterlagen in Papierform versendet.
2. Bietergemeinschaften nach § 43 VgV sind zugelassen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften, sind im Angebot die Mitglieder der Gemeinschaft und der federführende Vertreter zu benennen. Mit dem Angebot ist eine von allen Gemeinschaftsmitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, dass der federführende Vertreter als bevollmächtigter Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Gemeinschaftsmitglieder gegenüber dem Auftraggeber vertritt und insbesondere berechtigt ist, mit Wirkung für jedes Mitglied ohne Einschränkung Zahlungen anzunehmen, sowie dass jedes Gemeinschaftsmitglied für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung als Gesamtschuldner haftet.
3. Die Eigenerklärung ist im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied mit dem Angebot und im Falle der Hinzuziehung eines anderen Unternehmens (z. B. Eignungsleihe, Unterauftragnehmer) auf gesondertes Verlangen einzureichen. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die entsprechenden Nachweise zu der abgegebenen Eigenerklärung, im Falle der Bietergemeinschaft von jedem Mitglied auf gesondertes Verlangen der Auftraggeberin innerhalb der gesetzten Frist vorzulegen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
4. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Nachweise und Erklärungen nachzufordern.
5. Bieteranfragen sind rechtzeitig über das Vergabeportal unter: https://portal.evergabemv.de/E95334389 zu stellen, so dass diese bis spätestens zum 21.11.2022 beantwortet werden können.
6. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister des Bundeskartellamtes anfordern.
7. Maximale Anzahl an Losen, die an einen Bieter vergeben werden können: 1 (Sollten für einzelne Lose auf Grund der Zuschlagslimitierung keine bezuschlagungsfähigen Angebote vorliegen, behält sich der AG vor, die Zuschlagslimitierung auf bis zu 2 Lose je Bieter zu erweitern.)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerüft hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. der Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerüft werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden.