Biotopkartierung Mecklenburg-Vorpommern 2023/2024 Referenznummer der Bekanntmachung: 221-197-Br-22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19059
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]9
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.laiv-mv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Biotopkartierung Mecklenburg-Vorpommern 2023/2024
Kartierung und Überprüfung der gesetzlich geschützten Biotope und FFH-Lebensraumtypen in Mecklenburg-Vorpommern 2023/2024
Kategorie A: Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2023
Landkreis Nordwestmecklenburg
Erfassung aller nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (NatSchAG M-V) in Verbindung mit § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG M-V) im Gebietslos befindlichen geschützten Biotope (beide zusammen im Folgenden: geschützte Biotope) und die Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT) für das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V (Bedarfsstelle).
Bei den Kartierungen der im Gebietslos befindlichen geschützten Biotope handelt es sich um eine Überprüfung und Aktualisierung der vorliegenden Daten bisheriger Kartierungen und um Ersterfassungen neu hinzugekommener geschützter Biotope. Dafür ist in dem betreffenden Kartiergebiet eine flächendeckende Suche nach geschützten Biotopen und deren Erfassung durchzuführen.
Die erwartete Biotopanzahl je Los kann der Anlage 2 zur Leistungsbeschreibung entnommen werden.
Stellt sich zum Abschluss der Kartierungsarbeiten heraus, dass die Anzahl der kartierten Biotope einer Kategorie (Grund- bzw. Kurzbögen oder Bewertung der LRT) um mehr als 5% über der Anzahl der erwarteten Bögen liegt, kann der
Auftragnehmer einen Nachtrag bis maximal 10 % der Brutto-Auftragssumme je Los vornehmen (Nachtragsoption). Der konkrete Mehraufwand ist zu beziffern und - soweit vorhanden - auch ein Minderaufwand zu berücksichtigen.
Bei den im Leistungsverzeichnis angegebenen Bedarfspositionen je Los handelt es sich um Preisabfragen zur im Vertragsentwurf unter § 13 Abs. 7 enthaltenen Nachtragsoption. Deshalb ist es zwingend erforderlich, dass diese Positionen ebenfalls preislich unterlegt werden, da sie im Auftragsfall Vertragsbestandteil werden.
Für die Nachtragsoption können Mittel aus dem Vorhaben 'Indikatorenerhebung und Monitoring' (Förderung von Vorhaben i. R. d. Technischen Hilfe aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER II) und aus dem Haushalt des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg Vorpommern (AZ 500016000009) genutzt werden.
Der unter Punkt II.2.7 genannte Beginn des Vertrags entspricht dem Tag, an welchem die Bindefrist endet. Der tatsächliche Beginn des Vertrags entspricht dem Tag der Zuschlagserteilung.
Kategorie A: Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2023
Landkreis Nordwestmecklenburg
Erfassung aller nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (NatSchAG M-V) in Verbindung mit § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG M-V) im Gebietslos befindlichen geschützten Biotope (beide zusammen im Folgenden: geschützte Biotope) und die Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT) für das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V (Bedarfsstelle).
Bei den Kartierungen der im Gebietslos befindlichen geschützten Biotope handelt es sich um eine Überprüfung und Aktualisierung der vorliegenden Daten bisheriger Kartierungen und um Ersterfassungen neu hinzugekommener geschützter Biotope. Dafür ist in dem betreffenden Kartiergebiet eine flächendeckende Suche nach geschützten Biotopen und deren Erfassung durchzuführen.
Die erwartete Biotopanzahl je Los kann der Anlage 2 zur Leistungsbeschreibung entnommen werden.
Stellt sich zum Abschluss der Kartierungsarbeiten heraus, dass die Anzahl der kartierten Biotope einer Kategorie (Grund- bzw. Kurzbögen oder Bewertung der LRT) um mehr als 5% über der Anzahl der erwarteten Bögen liegt, kann der
Auftragnehmer einen Nachtrag bis maximal 10 % der Brutto-Auftragssumme je Los vornehmen (Nachtragsoption). Der konkrete Mehraufwand ist zu beziffern und - soweit vorhanden - auch ein Minderaufwand zu berücksichtigen.
Bei den im Leistungsverzeichnis angegebenen Bedarfspositionen je Los handelt es sich um Preisabfragen zur im Vertragsentwurf unter § 13 Abs. 7 enthaltenen Nachtragsoption. Deshalb ist es zwingend erforderlich, dass diese Positionen ebenfalls preislich unterlegt werden, da sie im Auftragsfall Vertragsbestandteil werden.
Für die Nachtragsoption können Mittel aus dem Vorhaben 'Indikatorenerhebung und Monitoring' (Förderung von Vorhaben i. R. d. Technischen Hilfe aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER II) und aus dem Haushalt des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg Vorpommern (AZ 500016000009) genutzt werden.
Der unter Punkt II.2.7 genannte Beginn des Vertrags entspricht dem Tag, an welchem die Bindefrist endet. Der tatsächliche Beginn des Vertrags entspricht dem Tag der Zuschlagserteilung.
Kategorie A: Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2023
Landkreis Nordwestmecklenburg
Erfassung aller nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (NatSchAG M-V) in Verbindung mit § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG M-V) im Gebietslos befindlichen geschützten Biotope (beide zusammen im Folgenden: geschützte Biotope) und die Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT) für das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V (Bedarfsstelle).
Bei den Kartierungen der im Gebietslos befindlichen geschützten Biotope handelt es sich um eine Überprüfung und Aktualisierung der vorliegenden Daten bisheriger Kartierungen und um Ersterfassungen neu hinzugekommener geschützter Biotope. Dafür ist in dem betreffenden Kartiergebiet eine flächendeckende Suche nach geschützten Biotopen und deren Erfassung durchzuführen.
Die erwartete Biotopanzahl je Los kann der Anlage 2 zur Leistungsbeschreibung entnommen werden.
Stellt sich zum Abschluss der Kartierungsarbeiten heraus, dass die Anzahl der kartierten Biotope einer Kategorie (Grund- bzw. Kurzbögen oder Bewertung der LRT) um mehr als 5% über der Anzahl der erwarteten Bögen liegt, kann der
Auftragnehmer einen Nachtrag bis maximal 10 % der Brutto-Auftragssumme je Los vornehmen (Nachtragsoption). Der konkrete Mehraufwand ist zu beziffern und - soweit vorhanden - auch ein Minderaufwand zu berücksichtigen.
Bei den im Leistungsverzeichnis angegebenen Bedarfspositionen je Los handelt es sich um Preisabfragen zur im Vertragsentwurf unter § 13 Abs. 7 enthaltenen Nachtragsoption. Deshalb ist es zwingend erforderlich, dass diese Positionen ebenfalls preislich unterlegt werden, da sie im Auftragsfall Vertragsbestandteil werden.
Für die Nachtragsoption können Mittel aus dem Vorhaben 'Indikatorenerhebung und Monitoring' (Förderung von Vorhaben i. R. d. Technischen Hilfe aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER II) und aus dem Haushalt des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg Vorpommern (AZ 500016000009) genutzt werden.
Der unter Punkt II.2.7 genannte Beginn des Vertrags entspricht dem Tag, an welchem die Bindefrist endet. Der tatsächliche Beginn des Vertrags entspricht dem Tag der Zuschlagserteilung.
Kategorie A: Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2023
Landkreis Nordwestmecklenburg
Erfassung aller nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (NatSchAG M-V) in Verbindung mit § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG M-V) im Gebietslos befindlichen geschützten Biotope (beide zusammen im Folgenden: geschützte Biotope) und die Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT) für das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V (Bedarfsstelle).
Bei den Kartierungen der im Gebietslos befindlichen geschützten Biotope handelt es sich um eine Überprüfung und Aktualisierung der vorliegenden Daten bisheriger Kartierungen und um Ersterfassungen neu hinzugekommener geschützter Biotope. Dafür ist in dem betreffenden Kartiergebiet eine flächendeckende Suche nach geschützten Biotopen und deren Erfassung durchzuführen.
Die erwartete Biotopanzahl je Los kann der Anlage 2 zur Leistungsbeschreibung entnommen werden.
Stellt sich zum Abschluss der Kartierungsarbeiten heraus, dass die Anzahl der kartierten Biotope einer Kategorie (Grund- bzw. Kurzbögen oder Bewertung der LRT) um mehr als 5% über der Anzahl der erwarteten Bögen liegt, kann der
Auftragnehmer einen Nachtrag bis maximal 10 % der Brutto-Auftragssumme je Los vornehmen (Nachtragsoption). Der konkrete Mehraufwand ist zu beziffern und - soweit vorhanden - auch ein Minderaufwand zu berücksichtigen.
Bei den im Leistungsverzeichnis angegebenen Bedarfspositionen je Los handelt es sich um Preisabfragen zur im Vertragsentwurf unter § 13 Abs. 7 enthaltenen Nachtragsoption. Deshalb ist es zwingend erforderlich, dass diese Positionen ebenfalls preislich unterlegt werden, da sie im Auftragsfall Vertragsbestandteil werden.
Für die Nachtragsoption können Mittel aus dem Vorhaben 'Indikatorenerhebung und Monitoring' (Förderung von Vorhaben i. R. d. Technischen Hilfe aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER II) und aus dem Haushalt des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg Vorpommern (AZ 500016000009) genutzt werden.
Der unter Punkt II.2.7 genannte Beginn des Vertrags entspricht dem Tag, an welchem die Bindefrist endet. Der tatsächliche Beginn des Vertrags entspricht dem Tag der Zuschlagserteilung.
Kategorie A: Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2023
Landkreis Nordwestmecklenburg
Erfassung aller nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (NatSchAG M-V) in Verbindung mit § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG M-V) im Gebietslos befindlichen geschützten Biotope (beide zusammen im Folgenden: geschützte Biotope) und die Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT) für das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V (Bedarfsstelle).
Bei den Kartierungen der im Gebietslos befindlichen geschützten Biotope handelt es sich um eine Überprüfung und Aktualisierung der vorliegenden Daten bisheriger Kartierungen und um Ersterfassungen neu hinzugekommener geschützter Biotope. Dafür ist in dem betreffenden Kartiergebiet eine flächendeckende Suche nach geschützten Biotopen und deren Erfassung durchzuführen.
Die erwartete Biotopanzahl je Los kann der Anlage 2 zur Leistungsbeschreibung entnommen werden.
Stellt sich zum Abschluss der Kartierungsarbeiten heraus, dass die Anzahl der kartierten Biotope einer Kategorie (Grund- bzw. Kurzbögen oder Bewertung der LRT) um mehr als 5% über der Anzahl der erwarteten Bögen liegt, kann der
Auftragnehmer einen Nachtrag bis maximal 10 % der Brutto-Auftragssumme je Los vornehmen (Nachtragsoption). Der konkrete Mehraufwand ist zu beziffern und - soweit vorhanden - auch ein Minderaufwand zu berücksichtigen.
Bei den im Leistungsverzeichnis angegebenen Bedarfspositionen je Los handelt es sich um Preisabfragen zur im Vertragsentwurf unter § 13 Abs. 7 enthaltenen Nachtragsoption. Deshalb ist es zwingend erforderlich, dass diese Positionen ebenfalls preislich unterlegt werden, da sie im Auftragsfall Vertragsbestandteil werden.
Für die Nachtragsoption können Mittel aus dem Vorhaben 'Indikatorenerhebung und Monitoring' (Förderung von Vorhaben i. R. d. Technischen Hilfe aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER II) und aus dem Haushalt des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg Vorpommern (AZ 500016000009) genutzt werden.
Der unter Punkt II.2.7 genannte Beginn des Vertrags entspricht dem Tag, an welchem die Bindefrist endet. Der tatsächliche Beginn des Vertrags entspricht dem Tag der Zuschlagserteilung.
Kategorie A: Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2023
Landkreis Nordwestmecklenburg
Erfassung aller nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (NatSchAG M-V) in Verbindung mit § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG M-V) im Gebietslos befindlichen geschützten Biotope (beide zusammen im Folgenden: geschützte Biotope) und die Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT) für das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V (Bedarfsstelle).
Bei den Kartierungen der im Gebietslos befindlichen geschützten Biotope handelt es sich um eine Überprüfung und Aktualisierung der vorliegenden Daten bisheriger Kartierungen und um Ersterfassungen neu hinzugekommener geschützter Biotope. Dafür ist in dem betreffenden Kartiergebiet eine flächendeckende Suche nach geschützten Biotopen und deren Erfassung durchzuführen.
Die erwartete Biotopanzahl je Los kann der Anlage 2 zur Leistungsbeschreibung entnommen werden.
Stellt sich zum Abschluss der Kartierungsarbeiten heraus, dass die Anzahl der kartierten Biotope einer Kategorie (Grund- bzw. Kurzbögen oder Bewertung der LRT) um mehr als 5% über der Anzahl der erwarteten Bögen liegt, kann der
Auftragnehmer einen Nachtrag bis maximal 10 % der Brutto-Auftragssumme je Los vornehmen (Nachtragsoption). Der konkrete Mehraufwand ist zu beziffern und - soweit vorhanden - auch ein Minderaufwand zu berücksichtigen.
Bei den im Leistungsverzeichnis angegebenen Bedarfspositionen je Los handelt es sich um Preisabfragen zur im Vertragsentwurf unter § 13 Abs. 7 enthaltenen Nachtragsoption. Deshalb ist es zwingend erforderlich, dass diese Positionen ebenfalls preislich unterlegt werden, da sie im Auftragsfall Vertragsbestandteil werden.
Für die Nachtragsoption können Mittel aus dem Vorhaben 'Indikatorenerhebung und Monitoring' (Förderung von Vorhaben i. R. d. Technischen Hilfe aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER II) und aus dem Haushalt des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg Vorpommern (AZ 500016000009) genutzt werden.
Der unter Punkt II.2.7 genannte Beginn des Vertrags entspricht dem Tag, an welchem die Bindefrist endet. Der tatsächliche Beginn des Vertrags entspricht dem Tag der Zuschlagserteilung.
Kategorie A: Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2023
Landkreis Nordwestmecklenburg
Erfassung aller nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (NatSchAG M-V) in Verbindung mit § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG M-V) im Gebietslos befindlichen geschützten Biotope (beide zusammen im Folgenden: geschützte Biotope) und die Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT) für das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V (Bedarfsstelle).
Bei den Kartierungen der im Gebietslos befindlichen geschützten Biotope handelt es sich um eine Überprüfung und Aktualisierung der vorliegenden Daten bisheriger Kartierungen und um Ersterfassungen neu hinzugekommener geschützter Biotope. Dafür ist in dem betreffenden Kartiergebiet eine flächendeckende Suche nach geschützten Biotopen und deren Erfassung durchzuführen.
Die erwartete Biotopanzahl je Los kann der Anlage 2 zur Leistungsbeschreibung entnommen werden.
Stellt sich zum Abschluss der Kartierungsarbeiten heraus, dass die Anzahl der kartierten Biotope einer Kategorie (Grund- bzw. Kurzbögen oder Bewertung der LRT) um mehr als 5% über der Anzahl der erwarteten Bögen liegt, kann der
Auftragnehmer einen Nachtrag bis maximal 10 % der Brutto-Auftragssumme je Los vornehmen (Nachtragsoption). Der konkrete Mehraufwand ist zu beziffern und - soweit vorhanden - auch ein Minderaufwand zu berücksichtigen.
Bei den im Leistungsverzeichnis angegebenen Bedarfspositionen je Los handelt es sich um Preisabfragen zur im Vertragsentwurf unter § 13 Abs. 7 enthaltenen Nachtragsoption. Deshalb ist es zwingend erforderlich, dass diese Positionen ebenfalls preislich unterlegt werden, da sie im Auftragsfall Vertragsbestandteil werden.
Für die Nachtragsoption können Mittel aus dem Vorhaben 'Indikatorenerhebung und Monitoring' (Förderung von Vorhaben i. R. d. Technischen Hilfe aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER II) und aus dem Haushalt des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg Vorpommern (AZ 500016000009) genutzt werden.
Der unter Punkt II.2.7 genannte Beginn des Vertrags entspricht dem Tag, an welchem die Bindefrist endet. Der tatsächliche Beginn des Vertrags entspricht dem Tag der Zuschlagserteilung.
Kategorie A: Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2023
Landkreis Nordwestmecklenburg
Erfassung aller nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (NatSchAG M-V) in Verbindung mit § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG M-V) im Gebietslos befindlichen geschützten Biotope (beide zusammen im Folgenden: geschützte Biotope) und die Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT) für das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V (Bedarfsstelle).
Bei den Kartierungen der im Gebietslos befindlichen geschützten Biotope handelt es sich um eine Überprüfung und Aktualisierung der vorliegenden Daten bisheriger Kartierungen und um Ersterfassungen neu hinzugekommener geschützter Biotope. Dafür ist in dem betreffenden Kartiergebiet eine flächendeckende Suche nach geschützten Biotopen und deren Erfassung durchzuführen.
Die erwartete Biotopanzahl je Los kann der Anlage 2 zur Leistungsbeschreibung entnommen werden.
Stellt sich zum Abschluss der Kartierungsarbeiten heraus, dass die Anzahl der kartierten Biotope einer Kategorie (Grund- bzw. Kurzbögen oder Bewertung der LRT) um mehr als 5% über der Anzahl der erwarteten Bögen liegt, kann der
Auftragnehmer einen Nachtrag bis maximal 10 % der Brutto-Auftragssumme je Los vornehmen (Nachtragsoption). Der konkrete Mehraufwand ist zu beziffern und - soweit vorhanden - auch ein Minderaufwand zu berücksichtigen.
Bei den im Leistungsverzeichnis angegebenen Bedarfspositionen je Los handelt es sich um Preisabfragen zur im Vertragsentwurf unter § 13 Abs. 7 enthaltenen Nachtragsoption. Deshalb ist es zwingend erforderlich, dass diese Positionen ebenfalls preislich unterlegt werden, da sie im Auftragsfall Vertragsbestandteil werden.
Für die Nachtragsoption können Mittel aus dem Vorhaben 'Indikatorenerhebung und Monitoring' (Förderung von Vorhaben i. R. d. Technischen Hilfe aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER II) und aus dem Haushalt des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg Vorpommern (AZ 500016000009) genutzt werden.
Der unter Punkt II.2.7 genannte Beginn des Vertrags entspricht dem Tag, an welchem die Bindefrist endet. Der tatsächliche Beginn des Vertrags entspricht dem Tag der Zuschlagserteilung.
Kategorie A: Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2023
Landkreis Nordwestmecklenburg
Erfassung aller nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (NatSchAG M-V) in Verbindung mit § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG M-V) im Gebietslos befindlichen geschützten Biotope (beide zusammen im Folgenden: geschützte Biotope) und die Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT) für das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V (Bedarfsstelle).
Bei den Kartierungen der im Gebietslos befindlichen geschützten Biotope handelt es sich um eine Überprüfung und Aktualisierung der vorliegenden Daten bisheriger Kartierungen und um Ersterfassungen neu hinzugekommener geschützter Biotope. Dafür ist in dem betreffenden Kartiergebiet eine flächendeckende Suche nach geschützten Biotopen und deren Erfassung durchzuführen.
Die erwartete Biotopanzahl je Los kann der Anlage 2 zur Leistungsbeschreibung entnommen werden.
Stellt sich zum Abschluss der Kartierungsarbeiten heraus, dass die Anzahl der kartierten Biotope einer Kategorie (Grund- bzw. Kurzbögen oder Bewertung der LRT) um mehr als 5% über der Anzahl der erwarteten Bögen liegt, kann der
Auftragnehmer einen Nachtrag bis maximal 10 % der Brutto-Auftragssumme je Los vornehmen (Nachtragsoption). Der konkrete Mehraufwand ist zu beziffern und - soweit vorhanden - auch ein Minderaufwand zu berücksichtigen.
Bei den im Leistungsverzeichnis angegebenen Bedarfspositionen je Los handelt es sich um Preisabfragen zur im Vertragsentwurf unter § 13 Abs. 7 enthaltenen Nachtragsoption. Deshalb ist es zwingend erforderlich, dass diese Positionen ebenfalls preislich unterlegt werden, da sie im Auftragsfall Vertragsbestandteil werden.
Für die Nachtragsoption können Mittel aus dem Vorhaben 'Indikatorenerhebung und Monitoring' (Förderung von Vorhaben i. R. d. Technischen Hilfe aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER II) und aus dem Haushalt des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg Vorpommern (AZ 500016000009) genutzt werden.
Der unter Punkt II.2.7 genannte Beginn des Vertrags entspricht dem Tag, an welchem die Bindefrist endet. Der tatsächliche Beginn des Vertrags entspricht dem Tag der Zuschlagserteilung.
Kategorie A: Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2023
Landkreis Nordwestmecklenburg
Erfassung aller nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (NatSchAG M-V) in Verbindung mit § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG M-V) im Gebietslos befindlichen geschützten Biotope (beide zusammen im Folgenden: geschützte Biotope) und die Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT) für das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V (Bedarfsstelle).
Bei den Kartierungen der im Gebietslos befindlichen geschützten Biotope handelt es sich um eine Überprüfung und Aktualisierung der vorliegenden Daten bisheriger Kartierungen und um Ersterfassungen neu hinzugekommener geschützter Biotope. Dafür ist in dem betreffenden Kartiergebiet eine flächendeckende Suche nach geschützten Biotopen und deren Erfassung durchzuführen.
Die erwartete Biotopanzahl je Los kann der Anlage 2 zur Leistungsbeschreibung entnommen werden.
Stellt sich zum Abschluss der Kartierungsarbeiten heraus, dass die Anzahl der kartierten Biotope einer Kategorie (Grund- bzw. Kurzbögen oder Bewertung der LRT) um mehr als 5% über der Anzahl der erwarteten Bögen liegt, kann der
Auftragnehmer einen Nachtrag bis maximal 10 % der Brutto-Auftragssumme je Los vornehmen (Nachtragsoption). Der konkrete Mehraufwand ist zu beziffern und - soweit vorhanden - auch ein Minderaufwand zu berücksichtigen.
Bei den im Leistungsverzeichnis angegebenen Bedarfspositionen je Los handelt es sich um Preisabfragen zur im Vertragsentwurf unter § 13 Abs. 7 enthaltenen Nachtragsoption. Deshalb ist es zwingend erforderlich, dass diese Positionen ebenfalls preislich unterlegt werden, da sie im Auftragsfall Vertragsbestandteil werden.
Für die Nachtragsoption können Mittel aus dem Vorhaben 'Indikatorenerhebung und Monitoring' (Förderung von Vorhaben i. R. d. Technischen Hilfe aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER II) und aus dem Haushalt des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg Vorpommern (AZ 500016000009) genutzt werden.
Der unter Punkt II.2.7 genannte Beginn des Vertrags entspricht dem Tag, an welchem die Bindefrist endet. Der tatsächliche Beginn des Vertrags entspricht dem Tag der Zuschlagserteilung.
Kategorie A: Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2023
Landkreis Nordwestmecklenburg
Erfassung aller nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (NatSchAG M-V) in Verbindung mit § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG M-V) im Gebietslos befindlichen geschützten Biotope (beide zusammen im Folgenden: geschützte Biotope) und die Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT) für das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V (Bedarfsstelle).
Bei den Kartierungen der im Gebietslos befindlichen geschützten Biotope handelt es sich um eine Überprüfung und Aktualisierung der vorliegenden Daten bisheriger Kartierungen und um Ersterfassungen neu hinzugekommener geschützter Biotope. Dafür ist in dem betreffenden Kartiergebiet eine flächendeckende Suche nach geschützten Biotopen und deren Erfassung durchzuführen.
Die erwartete Biotopanzahl je Los kann der Anlage 2 zur Leistungsbeschreibung entnommen werden.
Stellt sich zum Abschluss der Kartierungsarbeiten heraus, dass die Anzahl der kartierten Biotope einer Kategorie (Grund- bzw. Kurzbögen oder Bewertung der LRT) um mehr als 5% über der Anzahl der erwarteten Bögen liegt, kann der
Auftragnehmer einen Nachtrag bis maximal 10 % der Brutto-Auftragssumme je Los vornehmen (Nachtragsoption). Der konkrete Mehraufwand ist zu beziffern und - soweit vorhanden - auch ein Minderaufwand zu berücksichtigen.
Bei den im Leistungsverzeichnis angegebenen Bedarfspositionen je Los handelt es sich um Preisabfragen zur im Vertragsentwurf unter § 13 Abs. 7 enthaltenen Nachtragsoption. Deshalb ist es zwingend erforderlich, dass diese Positionen ebenfalls preislich unterlegt werden, da sie im Auftragsfall Vertragsbestandteil werden.
Für die Nachtragsoption können Mittel aus dem Vorhaben 'Indikatorenerhebung und Monitoring' (Förderung von Vorhaben i. R. d. Technischen Hilfe aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER II) und aus dem Haushalt des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg Vorpommern (AZ 500016000009) genutzt werden.
Der unter Punkt II.2.7 genannte Beginn des Vertrags entspricht dem Tag, an welchem die Bindefrist endet. Der tatsächliche Beginn des Vertrags entspricht dem Tag der Zuschlagserteilung.
Kategorie A: Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2023
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
Erfassung aller nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (NatSchAG M-V) in Verbindung mit § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG M-V) im Gebietslos befindlichen geschützten Biotope (beide zusammen im Folgenden: geschützte Biotope) und die Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT) für das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V (Bedarfsstelle).
Bei den Kartierungen der im Gebietslos befindlichen geschützten Biotope handelt es sich um eine Überprüfung und Aktualisierung der vorliegenden Daten bisheriger Kartierungen und um Ersterfassungen neu hinzugekommener geschützter Biotope. Dafür ist in dem betreffenden Kartiergebiet eine flächendeckende Suche nach geschützten Biotopen und deren Erfassung durchzuführen.
Die erwartete Biotopanzahl je Los kann der Anlage 2 zur Leistungsbeschreibung entnommen werden.
Stellt sich zum Abschluss der Kartierungsarbeiten heraus, dass die Anzahl der kartierten Biotope einer Kategorie (Grund- bzw. Kurzbögen oder Bewertung der LRT) um mehr als 5% über der Anzahl der erwarteten Bögen liegt, kann der
Auftragnehmer einen Nachtrag bis maximal 10 % der Brutto-Auftragssumme je Los vornehmen (Nachtragsoption). Der konkrete Mehraufwand ist zu beziffern und - soweit vorhanden - auch ein Minderaufwand zu berücksichtigen.
Bei den im Leistungsverzeichnis angegebenen Bedarfspositionen je Los handelt es sich um Preisabfragen zur im Vertragsentwurf unter § 13 Abs. 7 enthaltenen Nachtragsoption. Deshalb ist es zwingend erforderlich, dass diese Positionen ebenfalls preislich unterlegt werden, da sie im Auftragsfall Vertragsbestandteil werden.
Für die Nachtragsoption können Mittel aus dem Vorhaben 'Indikatorenerhebung und Monitoring' (Förderung von Vorhaben i. R. d. Technischen Hilfe aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER II) und aus dem Haushalt des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg Vorpommern (AZ 500016000009) genutzt werden.
Der unter Punkt II.2.7 genannte Beginn des Vertrags entspricht dem Tag, an welchem die Bindefrist endet. Der tatsächliche Beginn des Vertrags entspricht dem Tag der Zuschlagserteilung.
Kategorie A: Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2023
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
Erfassung aller nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (NatSchAG M-V) in Verbindung mit § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG M-V) im Gebietslos befindlichen geschützten Biotope (beide zusammen im Folgenden: geschützte Biotope) und die Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT) für das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V (Bedarfsstelle).
Bei den Kartierungen der im Gebietslos befindlichen geschützten Biotope handelt es sich um eine Überprüfung und Aktualisierung der vorliegenden Daten bisheriger Kartierungen und um Ersterfassungen neu hinzugekommener geschützter Biotope. Dafür ist in dem betreffenden Kartiergebiet eine flächendeckende Suche nach geschützten Biotopen und deren Erfassung durchzuführen.
Die erwartete Biotopanzahl je Los kann der Anlage 2 zur Leistungsbeschreibung entnommen werden.
Stellt sich zum Abschluss der Kartierungsarbeiten heraus, dass die Anzahl der kartierten Biotope einer Kategorie (Grund- bzw. Kurzbögen oder Bewertung der LRT) um mehr als 5% über der Anzahl der erwarteten Bögen liegt, kann der
Auftragnehmer einen Nachtrag bis maximal 10 % der Brutto-Auftragssumme je Los vornehmen (Nachtragsoption). Der konkrete Mehraufwand ist zu beziffern und - soweit vorhanden - auch ein Minderaufwand zu berücksichtigen.
Bei den im Leistungsverzeichnis angegebenen Bedarfspositionen je Los handelt es sich um Preisabfragen zur im Vertragsentwurf unter § 13 Abs. 7 enthaltenen Nachtragsoption. Deshalb ist es zwingend erforderlich, dass diese Positionen ebenfalls preislich unterlegt werden, da sie im Auftragsfall Vertragsbestandteil werden.
Für die Nachtragsoption können Mittel aus dem Vorhaben 'Indikatorenerhebung und Monitoring' (Förderung von Vorhaben i. R. d. Technischen Hilfe aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER II) und aus dem Haushalt des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg Vorpommern (AZ 500016000009) genutzt werden.
Der unter Punkt II.2.7 genannte Beginn des Vertrags entspricht dem Tag, an welchem die Bindefrist endet. Der tatsächliche Beginn des Vertrags entspricht dem Tag der Zuschlagserteilung.
Kategorie A: Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2023
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
Erfassung aller nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (NatSchAG M-V) in Verbindung mit § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG M-V) im Gebietslos befindlichen geschützten Biotope (beide zusammen im Folgenden: geschützte Biotope) und die Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT) für das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V (Bedarfsstelle).
Bei den Kartierungen der im Gebietslos befindlichen geschützten Biotope handelt es sich um eine Überprüfung und Aktualisierung der vorliegenden Daten bisheriger Kartierungen und um Ersterfassungen neu hinzugekommener geschützter Biotope. Dafür ist in dem betreffenden Kartiergebiet eine flächendeckende Suche nach geschützten Biotopen und deren Erfassung durchzuführen.
Die erwartete Biotopanzahl je Los kann der Anlage 2 zur Leistungsbeschreibung entnommen werden.
Stellt sich zum Abschluss der Kartierungsarbeiten heraus, dass die Anzahl der kartierten Biotope einer Kategorie (Grund- bzw. Kurzbögen oder Bewertung der LRT) um mehr als 5% über der Anzahl der erwarteten Bögen liegt, kann der
Auftragnehmer einen Nachtrag bis maximal 10 % der Brutto-Auftragssumme je Los vornehmen (Nachtragsoption). Der konkrete Mehraufwand ist zu beziffern und - soweit vorhanden - auch ein Minderaufwand zu berücksichtigen.
Bei den im Leistungsverzeichnis angegebenen Bedarfspositionen je Los handelt es sich um Preisabfragen zur im Vertragsentwurf unter § 13 Abs. 7 enthaltenen Nachtragsoption. Deshalb ist es zwingend erforderlich, dass diese Positionen ebenfalls preislich unterlegt werden, da sie im Auftragsfall Vertragsbestandteil werden.
Für die Nachtragsoption können Mittel aus dem Vorhaben 'Indikatorenerhebung und Monitoring' (Förderung von Vorhaben i. R. d. Technischen Hilfe aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER II) und aus dem Haushalt des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg Vorpommern (AZ 500016000009) genutzt werden.
Der unter Punkt II.2.7 genannte Beginn des Vertrags entspricht dem Tag, an welchem die Bindefrist endet. Der tatsächliche Beginn des Vertrags entspricht dem Tag der Zuschlagserteilung.
Kategorie B: Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2023/2024
Landkreis Nordwestmecklenburg
Erfassung aller nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (NatSchAG M-V) in Verbindung mit § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG M-V) im Gebietslos befindlichen geschützten Biotope (beide zusammen im Folgenden: geschützte Biotope) und die Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT) für das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V (Bedarfsstelle).
Bei den Kartierungen der im Gebietslos befindlichen geschützten Biotope handelt es sich um eine Überprüfung und Aktualisierung der vorliegenden Daten bisheriger Kartierungen und um Ersterfassungen neu hinzugekommener geschützter Biotope. Dafür ist in dem betreffenden Kartiergebiet eine flächendeckende Suche nach geschützten Biotopen und deren Erfassung durchzuführen.
Die erwartete Biotopanzahl je Los kann der Anlage 2 zur Leistungsbeschreibung entnommen werden.
Stellt sich zum Abschluss der Kartierungsarbeiten heraus, dass die Anzahl der kartierten Biotope einer Kategorie (Grund- bzw. Kurzbögen oder Bewertung der LRT) um mehr als 5% über der Anzahl der erwarteten Bögen liegt, kann der
Auftragnehmer einen Nachtrag bis maximal 10 % der Brutto-Auftragssumme je Los vornehmen (Nachtragsoption). Der konkrete Mehraufwand ist zu beziffern und - soweit vorhanden - auch ein Minderaufwand zu berücksichtigen.
Bei den im Leistungsverzeichnis angegebenen Bedarfspositionen je Los handelt es sich um Preisabfragen zur im Vertragsentwurf unter § 13 Abs. 7 enthaltenen Nachtragsoption. Deshalb ist es zwingend erforderlich, dass diese Positionen ebenfalls preislich unterlegt werden, da sie im Auftragsfall Vertragsbestandteil werden.
Für die Nachtragsoption können Mittel aus dem Vorhaben 'Indikatorenerhebung und Monitoring' (Förderung von Vorhaben i. R. d. Technischen Hilfe aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER II) und aus dem Haushalt des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg Vorpommern (AZ 500016000009) genutzt werden.
Der unter Punkt II.2.7 genannte Beginn des Vertrags entspricht dem Tag, an welchem die Bindefrist endet. Der tatsächliche Beginn des Vertrags entspricht dem Tag der Zuschlagserteilung.
Kategorie B: Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2023/2024
Landkreis Nordwestmecklenburg
Erfassung aller nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (NatSchAG M-V) in Verbindung mit § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG M-V) im Gebietslos befindlichen geschützten Biotope (beide zusammen im Folgenden: geschützte Biotope) und die Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT) für das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V (Bedarfsstelle).
Bei den Kartierungen der im Gebietslos befindlichen geschützten Biotope handelt es sich um eine Überprüfung und Aktualisierung der vorliegenden Daten bisheriger Kartierungen und um Ersterfassungen neu hinzugekommener geschützter Biotope. Dafür ist in dem betreffenden Kartiergebiet eine flächendeckende Suche nach geschützten Biotopen und deren Erfassung durchzuführen.
Die erwartete Biotopanzahl je Los kann der Anlage 2 zur Leistungsbeschreibung entnommen werden.
Stellt sich zum Abschluss der Kartierungsarbeiten heraus, dass die Anzahl der kartierten Biotope einer Kategorie (Grund- bzw. Kurzbögen oder Bewertung der LRT) um mehr als 5% über der Anzahl der erwarteten Bögen liegt, kann der
Auftragnehmer einen Nachtrag bis maximal 10 % der Brutto-Auftragssumme je Los vornehmen (Nachtragsoption). Der konkrete Mehraufwand ist zu beziffern und - soweit vorhanden - auch ein Minderaufwand zu berücksichtigen.
Bei den im Leistungsverzeichnis angegebenen Bedarfspositionen je Los handelt es sich um Preisabfragen zur im Vertragsentwurf unter § 13 Abs. 7 enthaltenen Nachtragsoption. Deshalb ist es zwingend erforderlich, dass diese Positionen ebenfalls preislich unterlegt werden, da sie im Auftragsfall Vertragsbestandteil werden.
Für die Nachtragsoption können Mittel aus dem Vorhaben 'Indikatorenerhebung und Monitoring' (Förderung von Vorhaben i. R. d. Technischen Hilfe aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER II) und aus dem Haushalt des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg Vorpommern (AZ 500016000009) genutzt werden.
Der unter Punkt II.2.7 genannte Beginn des Vertrags entspricht dem Tag, an welchem die Bindefrist endet. Der tatsächliche Beginn des Vertrags entspricht dem Tag der Zuschlagserteilung.
Kategorie B: Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2023/2024
Landkreis Nordwestmecklenburg
Erfassung aller nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (NatSchAG M-V) in Verbindung mit § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG M-V) im Gebietslos befindlichen geschützten Biotope (beide zusammen im Folgenden: geschützte Biotope) und die Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT) für das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V (Bedarfsstelle).
Bei den Kartierungen der im Gebietslos befindlichen geschützten Biotope handelt es sich um eine Überprüfung und Aktualisierung der vorliegenden Daten bisheriger Kartierungen und um Ersterfassungen neu hinzugekommener geschützter Biotope. Dafür ist in dem betreffenden Kartiergebiet eine flächendeckende Suche nach geschützten Biotopen und deren Erfassung durchzuführen.
Die erwartete Biotopanzahl je Los kann der Anlage 2 zur Leistungsbeschreibung entnommen werden.
Stellt sich zum Abschluss der Kartierungsarbeiten heraus, dass die Anzahl der kartierten Biotope einer Kategorie (Grund- bzw. Kurzbögen oder Bewertung der LRT) um mehr als 5% über der Anzahl der erwarteten Bögen liegt, kann der
Auftragnehmer einen Nachtrag bis maximal 10 % der Brutto-Auftragssumme je Los vornehmen (Nachtragsoption). Der konkrete Mehraufwand ist zu beziffern und - soweit vorhanden - auch ein Minderaufwand zu berücksichtigen.
Bei den im Leistungsverzeichnis angegebenen Bedarfspositionen je Los handelt es sich um Preisabfragen zur im Vertragsentwurf unter § 13 Abs. 7 enthaltenen Nachtragsoption. Deshalb ist es zwingend erforderlich, dass diese Positionen ebenfalls preislich unterlegt werden, da sie im Auftragsfall Vertragsbestandteil werden.
Für die Nachtragsoption können Mittel aus dem Vorhaben 'Indikatorenerhebung und Monitoring' (Förderung von Vorhaben i. R. d. Technischen Hilfe aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER II) und aus dem Haushalt des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg Vorpommern (AZ 500016000009) genutzt werden.
Der unter Punkt II.2.7 genannte Beginn des Vertrags entspricht dem Tag, an welchem die Bindefrist endet. Der tatsächliche Beginn des Vertrags entspricht dem Tag der Zuschlagserteilung.
Kategorie B: Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2023/2024
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
Erfassung aller nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (NatSchAG M-V) in Verbindung mit § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG M-V) im Gebietslos befindlichen geschützten Biotope (beide zusammen im Folgenden: geschützte Biotope) und die Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT) für das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V (Bedarfsstelle).
Bei den Kartierungen der im Gebietslos befindlichen geschützten Biotope handelt es sich um eine Überprüfung und Aktualisierung der vorliegenden Daten bisheriger Kartierungen und um Ersterfassungen neu hinzugekommener geschützter Biotope. Dafür ist in dem betreffenden Kartiergebiet eine flächendeckende Suche nach geschützten Biotopen und deren Erfassung durchzuführen.
Die erwartete Biotopanzahl je Los kann der Anlage 2 zur Leistungsbeschreibung entnommen werden.
Stellt sich zum Abschluss der Kartierungsarbeiten heraus, dass die Anzahl der kartierten Biotope einer Kategorie (Grund- bzw. Kurzbögen oder Bewertung der LRT) um mehr als 5% über der Anzahl der erwarteten Bögen liegt, kann der
Auftragnehmer einen Nachtrag bis maximal 10 % der Brutto-Auftragssumme je Los vornehmen (Nachtragsoption). Der konkrete Mehraufwand ist zu beziffern und - soweit vorhanden - auch ein Minderaufwand zu berücksichtigen.
Bei den im Leistungsverzeichnis angegebenen Bedarfspositionen je Los handelt es sich um Preisabfragen zur im Vertragsentwurf unter § 13 Abs. 7 enthaltenen Nachtragsoption. Deshalb ist es zwingend erforderlich, dass diese Positionen ebenfalls preislich unterlegt werden, da sie im Auftragsfall Vertragsbestandteil werden.
Für die Nachtragsoption können Mittel aus dem Vorhaben 'Indikatorenerhebung und Monitoring' (Förderung von Vorhaben i. R. d. Technischen Hilfe aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER II) und aus dem Haushalt des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg Vorpommern (AZ 500016000009) genutzt werden.
Der unter Punkt II.2.7 genannte Beginn des Vertrags entspricht dem Tag, an welchem die Bindefrist endet. Der tatsächliche Beginn des Vertrags entspricht dem Tag der Zuschlagserteilung.
Kategorie B: Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2023/2024
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
Erfassung aller nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (NatSchAG M-V) in Verbindung mit § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG M-V) im Gebietslos befindlichen geschützten Biotope (beide zusammen im Folgenden: geschützte Biotope) und die Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT) für das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V (Bedarfsstelle).
Bei den Kartierungen der im Gebietslos befindlichen geschützten Biotope handelt es sich um eine Überprüfung und Aktualisierung der vorliegenden Daten bisheriger Kartierungen und um Ersterfassungen neu hinzugekommener geschützter Biotope. Dafür ist in dem betreffenden Kartiergebiet eine flächendeckende Suche nach geschützten Biotopen und deren Erfassung durchzuführen.
Die erwartete Biotopanzahl je Los kann der Anlage 2 zur Leistungsbeschreibung entnommen werden.
Stellt sich zum Abschluss der Kartierungsarbeiten heraus, dass die Anzahl der kartierten Biotope einer Kategorie (Grund- bzw. Kurzbögen oder Bewertung der LRT) um mehr als 5% über der Anzahl der erwarteten Bögen liegt, kann der
Auftragnehmer einen Nachtrag bis maximal 10 % der Brutto-Auftragssumme je Los vornehmen (Nachtragsoption). Der konkrete Mehraufwand ist zu beziffern und - soweit vorhanden - auch ein Minderaufwand zu berücksichtigen.
Bei den im Leistungsverzeichnis angegebenen Bedarfspositionen je Los handelt es sich um Preisabfragen zur im Vertragsentwurf unter § 13 Abs. 7 enthaltenen Nachtragsoption. Deshalb ist es zwingend erforderlich, dass diese Positionen ebenfalls preislich unterlegt werden, da sie im Auftragsfall Vertragsbestandteil werden.
Für die Nachtragsoption können Mittel aus dem Vorhaben 'Indikatorenerhebung und Monitoring' (Förderung von Vorhaben i. R. d. Technischen Hilfe aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER II) und aus dem Haushalt des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg Vorpommern (AZ 500016000009) genutzt werden.
Der unter Punkt II.2.7 genannte Beginn des Vertrags entspricht dem Tag, an welchem die Bindefrist endet. Der tatsächliche Beginn des Vertrags entspricht dem Tag der Zuschlagserteilung.
Kategorie B: Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2023/2024
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
Erfassung aller nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (NatSchAG M-V) in Verbindung mit § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG M-V) im Gebietslos befindlichen geschützten Biotope (beide zusammen im Folgenden: geschützte Biotope) und die Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT) für das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V (Bedarfsstelle).
Bei den Kartierungen der im Gebietslos befindlichen geschützten Biotope handelt es sich um eine Überprüfung und Aktualisierung der vorliegenden Daten bisheriger Kartierungen und um Ersterfassungen neu hinzugekommener geschützter Biotope. Dafür ist in dem betreffenden Kartiergebiet eine flächendeckende Suche nach geschützten Biotopen und deren Erfassung durchzuführen.
Die erwartete Biotopanzahl je Los kann der Anlage 2 zur Leistungsbeschreibung entnommen werden.
Stellt sich zum Abschluss der Kartierungsarbeiten heraus, dass die Anzahl der kartierten Biotope einer Kategorie (Grund- bzw. Kurzbögen oder Bewertung der LRT) um mehr als 5% über der Anzahl der erwarteten Bögen liegt, kann der
Auftragnehmer einen Nachtrag bis maximal 10 % der Brutto-Auftragssumme je Los vornehmen (Nachtragsoption). Der konkrete Mehraufwand ist zu beziffern und - soweit vorhanden - auch ein Minderaufwand zu berücksichtigen.
Bei den im Leistungsverzeichnis angegebenen Bedarfspositionen je Los handelt es sich um Preisabfragen zur im Vertragsentwurf unter § 13 Abs. 7 enthaltenen Nachtragsoption. Deshalb ist es zwingend erforderlich, dass diese Positionen ebenfalls preislich unterlegt werden, da sie im Auftragsfall Vertragsbestandteil werden.
Für die Nachtragsoption können Mittel aus dem Vorhaben 'Indikatorenerhebung und Monitoring' (Förderung von Vorhaben i. R. d. Technischen Hilfe aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER II) und aus dem Haushalt des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg Vorpommern (AZ 500016000009) genutzt werden.
Der unter Punkt II.2.7 genannte Beginn des Vertrags entspricht dem Tag, an welchem die Bindefrist endet. Der tatsächliche Beginn des Vertrags entspricht dem Tag der Zuschlagserteilung.
Kategorie B: Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2023/2024
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
Erfassung aller nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (NatSchAG M-V) in Verbindung mit § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG M-V) im Gebietslos befindlichen geschützten Biotope (beide zusammen im Folgenden: geschützte Biotope) und die Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT) für das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V (Bedarfsstelle).
Bei den Kartierungen der im Gebietslos befindlichen geschützten Biotope handelt es sich um eine Überprüfung und Aktualisierung der vorliegenden Daten bisheriger Kartierungen und um Ersterfassungen neu hinzugekommener geschützter Biotope. Dafür ist in dem betreffenden Kartiergebiet eine flächendeckende Suche nach geschützten Biotopen und deren Erfassung durchzuführen.
Die erwartete Biotopanzahl je Los kann der Anlage 2 zur Leistungsbeschreibung entnommen werden.
Stellt sich zum Abschluss der Kartierungsarbeiten heraus, dass die Anzahl der kartierten Biotope einer Kategorie (Grund- bzw. Kurzbögen oder Bewertung der LRT) um mehr als 5% über der Anzahl der erwarteten Bögen liegt, kann der
Auftragnehmer einen Nachtrag bis maximal 10 % der Brutto-Auftragssumme je Los vornehmen (Nachtragsoption). Der konkrete Mehraufwand ist zu beziffern und - soweit vorhanden - auch ein Minderaufwand zu berücksichtigen.
Bei den im Leistungsverzeichnis angegebenen Bedarfspositionen je Los handelt es sich um Preisabfragen zur im Vertragsentwurf unter § 13 Abs. 7 enthaltenen Nachtragsoption. Deshalb ist es zwingend erforderlich, dass diese Positionen ebenfalls preislich unterlegt werden, da sie im Auftragsfall Vertragsbestandteil werden.
Für die Nachtragsoption können Mittel aus dem Vorhaben 'Indikatorenerhebung und Monitoring' (Förderung von Vorhaben i. R. d. Technischen Hilfe aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER II) und aus dem Haushalt des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg Vorpommern (AZ 500016000009) genutzt werden.
Der unter Punkt II.2.7 genannte Beginn des Vertrags entspricht dem Tag, an welchem die Bindefrist endet. Der tatsächliche Beginn des Vertrags entspricht dem Tag der Zuschlagserteilung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Vordruck "Angebot" (elektronisch signiert, unterschrieben oder mit Benennung der erklärenden Person in Textform mit Angabe von Ort und Datum als abschließende Erklärung)
- Vordruck "Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" vom Bieter sowie von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft (elektronisch signiert, unterschrieben oder mit Benennung der erklärenden Person in Textform mit Angabe von Ort und Datum als abschließende Erklärung)*
- Vordruck "Eigenerklärung Russland-Sanktionen" vom Bieter sowie von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft (elektronisch signiert, unterschrieben oder mit Benennung der erklärenden Person in Textform mit Angabe von Ort und Datum als abschließende Erklärung)
- Der Bieter/die Bietergemeinschaft muss zwingend die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen sowie alle weiteren im Vordruck "Angebot" aufgeführten Sachverhalte erfüllen*.
- Im Falle der Unterauftragsvergabe ist anzugeben, welche Leistungen durch Unterauftragnehmer erbracht werden sollen (siehe Punkt 5 Vordruck "Angebot"). Auf Verlangen des Auftraggebers sind vor Zuschlagserteilung die vorgesehenen
Unterauftragnehmer verbindlich namentlich zu benennen. Der Vordruck "Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" ist daraufhin von jedem benannten
Unterauftragnehmer einzureichen.
Von ausländischen Bietern sind gleichwertige Eigenerklärungen in deutscher Sprache einzureichen.
*Der Nachweis kann auch durch die Bescheinigung einer Präqualifikation erbracht werden.
Technische Leistungsfähigkeit:
Um die technische Leistungsfähigkeit zu gewährleisten, müssen der Bieter bzw. seine eventuellen Unterauftragnehmer für die Nutzung von MVBIO-Pro über eine stabile Internetverbindung mit einer minimalen Bandbreite von 10 mbit/s verfügen.
Darüber hinaus ist eine GIS-Software (ArcGIS, QGIS o. Ä.) für die Bearbeitung und Prüfung von GEOdaten erforderlich, sofern die Digitalisierung nicht ausschließlich in MVBIO-Pro erfolgen soll.
Qualifikationen des vorgesehenen Personals:
a) Projektleitung:
Universitäts- oder Fachhochschulabschluss (Master oder Diplom) in Biologie, Landschaftsökologie oder verwandten Studienrichtungen
b) Vorgesehene Kartierende:
Universitäts- oder Fachhochschulabschluss (Bachelor) in Biologie, Landschaftsökologie oder verwandten Studienrichtungen oder eine mindestens dreijährige Erfahrung in der Biotop- und LRT-Kartierung
Referenzen des vorgesehenen Personals aus den letzten drei Jahren vor Auftragsbekanntmachung:
a) Projektleitung:
- Mindestens eine (1) Referenz bei der Leitung von landschaftsökologischen Kartierprojekten (Biotopkartierung, FFH-Managementplanung, Entwicklungspläne)
- Mindestens eine (1) Referenz bei der Daten- und Fehleranalyse und dem Datenmanagement mit GIS-Software
b) Vorgesehene Kartierende:
- Mindestens eine (1) Referenz als Nachweis über naturräumliche Kenntnisse und floristische Artenkenntnisse im norddeutschen Raum
- Mindestens eine (1) Referenz als Nachweis über praktische Erfahrungen bei der landschaftsökologischen Einschätzung von Biotopen bzw. Lebensräumen auf der Grundlage botanischer Kartierungen
- Mindestens eine (1) Referenz als Nachweis über praktische Erfahrung in der Ansprache von FFH-Lebensraumtypen
(Es sind auch Referenzen aus den letzten 10 Jahren vor Auftragsbekanntmachung berücksichtigungsfähig, welche den gleichen Arbeitsschwerpunkt hatten wie die vorliegende Biotopkartierung)
Darüber hinaus muss das für den Auftrag vorgesehene Personal über Kenntnisse zu den folgenden speziellen Artengruppen verfügen:
- Erfahrungen in der Ansprache von Moosen, insbesondere für die Kartierung von Moosen
- Erfahrungen in der Ansprache von submersen Makrophyten Armleuchteralgen für die Gewässerkartierung
- Erfahrungen in der Ansprache von Flechten (für Ansprache von Dünen, Trockenrasen und Heiden)
(Es gilt als ausreichend, wenn mindestens ein (1) Kartierender des vorgesehenen Personals über die genannten speziellen Artenkenntnisse verfügt, wobei diese auch durch verschiedene Kartierende abgedeckt werden können.)
Der Einsatz von entsprechend qualifizierten Neueinsteigern als Kartierende ist zulässig, wenn der die Geländearbeiten durch drei oder mehr geeignete Kartierende durchgeführt wird und die Neueinsteiger mindestens die für die vorgesehenen Kartierenden genannten Qualifikationen und Kenntnisse vorweist. Darüber hinaus muss dieser durch einen Ausbilder fachlich begleitet werden.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Abruf der Vergabeunterlagen, die Kommunikation sowie die Angebotsabgabe sind ausschließlich elektronisch über den Vergabemarktplatz M-V durchführbar (siehe auch I.3) der Bekanntmachung). Für die Kommunikation sowie die Angebotsabgabe ist eine einmalige Registrierung auf dieser Plattform notwendig. Informationen hierzu erhalten Sie unter https://vergabemarktplatz-mv.de/NetServer (Mein Konto / Hinweis zur Angebotsabgabe / Anleitung zur Angebotsabgabe), bei der Bieterhotline (Tel.: [gelöscht]) oder direkt beim Landesamt für innere Verwaltung Mecklenburg-Vorpommern (Tel. +49 385 588 56-980).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]5166
Internet-Adresse: www.mv-regierung.de
Ein Nachprüfungsverfahren zur Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abzuhelfen, kann bei der unter VI.4.1 genannten Vergabekammer nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung schriftlich beantragt werden (§ 160 Abs. 3 GWB).