Rahmenvereinbarungen für IT-Leistungen Referenznummer der Bekanntmachung: IT 011-2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19059
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dvz-mv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarungen für IT-Leistungen
Der Auftraggeber beabsichtigt, zum Ausgleich mangelnder
personeller Ressourcen Rahmenvereinbarungen auf Basis von
EVB-IT Dienstverträgen zu schließen. Bei den abzurufenden
Leistungen handelt es sich um IT-Dienstleistungen, ITWerkleistungen
sowie - optional für den Bieter - IT-Leistungen
im Wege der Arbeitnehmerüberlassung im Rahmen von
anstehenden IT-Projekten, -Vorhaben und -Programmen in
Mecklenburg-Vorpommern. Im Fokus stehen u. a. das
Programm "OZG" zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes
(OZG), das Programm "E-Akte" zur Einführung der
elektronischen Akte sowie das Programm "ZENTRA" zur
Standardisierung der IT-Servicemanagementprozesse und dem
Rollout einheitlicher Arbeitsplätze.
Projektmanagement für OZG
Im Rahmen des Programmes "OZG" zur Umsetzung des
Onlinezugangsgesetzes (OZG) in Mecklenburg-Vorpommern
(M-V) sowie zur diesbezüglichen Sicherung der bedarfs- und
zeitgerechten Bereitstellung von Leistungen wird externe
Unterstützung im Bereich des Projektmanagements benötigt.
Dem Auftraggeber wird die Option eingeräumt, die
Rahmenvereinbarung einmalig um 12 Monate über
das Ende der Grundlaufzeit hinaus zu verlängern.
Dem Auftraggeber wird die Option eingeräumt, die
Rahmenvereinbarung einmalig um 12 Monate über
das Ende der Grundlaufzeit hinaus zu verlängern. Dem
Auftragnehmer wird die Option eingeräumt, die
gegenständlichen Leistungen auch im Wege der
Arbeitnehmerüberlassung anzubieten /zu erbringen.
Aus der Rahmenvereinbarung sind sowohl der Auftraggeber als
auch das Ministerium für Inneres, Bau und
Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern sowie das Zentrum für Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern direkt bezugsberechtigt.
Projektmanagement für E-Akte und ZENTRA
Die DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH (Auftraggeber) beabsichtigt, zum Ausgleich mangelnder personeller Ressourcen eine Rahmenvereinbarung auf Basis eines EVB-IT Dienstvertrages (Langfassung) zu schließen. Bei den abzurufenden Leistungen handelt es sich um IT-Dienstleistungen, IT-Werkleistungen sowie - optional für den Auftragnehmer - IT-Leistungen im Wege der Arbeitnehmerüberlassung im Rahmen von anstehenden IT-Projekten, -Vorhaben und -Programmen. Im Rahmen des Programmes "E-Akte" (Einführung der elektronischen Akte in der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern) und des Programmes "ZENTRA" (Entwicklung und Einführung einheitlicher IT-Arbeitsplätze in der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern einschließlich der Modernisierung erforderlicher IT-Infrastrukturen) sowie zur diesbezüglichen Sicherung der bedarfs- und zeitgerechten Bereitstellung von Leistungen wird externe Unterstützung im Bereich des Projektmanagements benötigt.
Dem Auftraggeber wird die Option eingeräumt, die Rahmenvereinbarung zweimalig um jeweils 12 Monate über das Ende der Grundlaufzeit hinaus zu verlängern.
Dem Auftraggeber wird die Option eingeräumt, die Rahmenvereinbarung zweimalig um jeweils 12 Monate über das Ende der Grundlaufzeit hinaus zu verlängern. Dem Auftragnehmer wird die Option eingeräumt, die gegenständlichen Leistungen auch im Wege der Arbeitnehmerüberlassung anzubieten /zu erbringen.
Aus der Rahmenvereinbarung sind sowohl der Auftraggeber als auch das Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern sowie das Zentrum für Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern direkt bezugsberechtigt.
Prozessberatung und Consulting
Die DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH (Auftraggeber) beabsichtigt, zum Ausgleich mangelnder personeller Ressourcen eine Rahmenvereinbarung auf Basis eines EVB-IT Dienstvertrages (Langfassung) zu schließen. Bei den abzurufenden Leistungen handelt es sich um IT-Dienstleistungen, IT-Werkleistungen sowie - optional für den Auftragnehmer - IT-Leistungen im Wege der Arbeitnehmerüberlassung im Rahmen von anstehenden IT-Projekten, -Vorhaben und -Programmen.
Im Zusammenhang mit mehreren großen Vorhaben wie z. B. der landesweiten Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) in Mecklenburg-Vorpommern (M-V) und der landesweiten Einführung der E-Akte wird externe Unterstützung im Bereich Prozessberatung und Consulting benötigt. Dies umfasst u.a. folgende Leistungen:
- begleitende Erarbeitung von Fachkonzepten, Strategiepapieren, SWOT- und Nutzen-Analysen, Business Cases und Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen.
- Unterstützung bei der Optimierung von Verwaltungsprozessen, vorwiegend im Kontext von Digitalisierungsprojekten.
- Organisation, Durchführung und Mitwirkung bei Informationsveranstaltungen sowie im Rahmen der Gremienarbeit des Auftraggebers
- Durchführung von Schulungen (Dozententätigkeit) inkl. anschließender Intensivbetreuung der Teilnehmer (Training on the Job) im Zusammenhang mit der Einführung der E-Akte
Dem Auftraggeber wird die Option eingeräumt, die Rahmenvereinbarung zweimalig um jeweils 12 Monate über das Ende der Grundlaufzeit hinaus zu verlängern.
Dem Auftraggeber wird die Option eingeräumt, die Rahmenvereinbarung zweimalig um jeweils 12 Monate über das Ende der Grundlaufzeit hinaus zu verlängern. Dem Auftragnehmer wird die Option eingeräumt, die gegenständlichen Leistungen auch im Wege der Arbeitnehmerüberlassung anzubieten /zu erbringen.
Aus der Rahmenvereinbarung sind sowohl der Auftraggeber als auch das Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern sowie das Zentrum für Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern direkt bezugsberechtigt.
Test- und Qualitätsmanagement
Die DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH (Auftraggeber) beabsichtigt, zum Ausgleich mangelnder personeller Ressourcen eine Rahmenvereinbarung im Bereich des Test- und Qualitätsmanagements auf Basis eines EVB-IT Dienstvertrages (Langfassung) zu schließen. Bei den abzurufenden Leistungen handelt es sich um IT-Dienstleistungen, IT-Werkleistungen sowie - optional für den Auftragnehmer - IT-Leistungen im Wege der Arbeitnehmerüberlassung im Rahmen von anstehenden IT- Projekten, -Vorhaben und -Programmen, die der Auftraggeber für sich bzw. als IT-Dienstleister des Landes Mecklenburg-Vorpommern für seine Kunden in der Landesverwaltung realisiert.
Zur Umsetzung seiner Anforderungen sowie zur Sicherung der bedarfs- und zeitgerechten Bereitstellung von Leistungen (auch gegenüber Kunden) durch den Auftraggeber wird externe Unterstützung im Bereich des Test- und Qualitätsmanagements benötigt.
Diese Unterstützung umfasst insbesondere Aufgaben im Bereich des Qualitäts- und Testmanagements sowie Testens vorwiegend im Umfeld von Anwendungen in .NET, Java, JavaScript-Frameworks (z.B. Angular), Gupta und VB6.
Dem Auftraggeber wird die Option eingeräumt, die Rahmenvereinbarung zweimalig um jeweils 12 Monate über das Ende der Grundlaufzeit hinaus zu verlängern.
Dem Auftraggeber wird die Option eingeräumt, die Rahmenvereinbarung zweimalig um jeweils 12 Monate über das Ende der Grundlaufzeit hinaus zu verlängern. Dem Auftragnehmer wird die Option eingeräumt, die gegenständlichen Leistungen auch im Wege der Arbeitnehmerüberlassung anzubieten /zu erbringen.
.NET-Entwicklung
Die DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH (Auftraggeber) beabsichtigt, zum Ausgleich mangelnder personeller Ressourcen eine Rahmenvereinbarung auf Basis eines EVB-IT Dienstvertrages (Langfassung) zu schließen. Bei den abzurufenden Leistungen handelt es sich um IT-Dienstleistungen, IT-Werkleistungen sowie - optional für den Auftragnehmer - IT-Leistungen im Wege der Arbeitnehmerüberlassung im Rahmen von anstehenden IT- Projekten, -Vorhaben und -Programmen.
Zur Umsetzung der Anforderungen, der beim Auftraggeber angesiedelten Fachbereiche FA (Fachapplikation) und GE (E-Goverment-Entwicklung) werden zusätzliche Ressourcen im Bereich der .NET-Entwicklung benötigt.
Dem Auftraggeber wird die Option eingeräumt, die Rahmenvereinbarung zweimalig um jeweils 12 Monate über das Ende der Grundlaufzeit hinaus zu verlängern.
Dem Auftraggeber wird die Option eingeräumt, die Rahmenvereinbarung zweimalig um jeweils 12 Monate über das Ende der Grundlaufzeit hinaus zu verlängern. Dem Auftragnehmer wird die Option eingeräumt, die gegenständlichen Leistungen auch im Wege der Arbeitnehmerüberlassung anzubieten /zu erbringen.
Java-Entwicklung
Die DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH (Auftraggeber) beabsichtigt, zum Ausgleich mangelnder personeller Ressourcen eine Rahmenvereinbarung auf Basis eines EVB-IT Dienstvertrages (Langfassung) zu schließen. Bei den abzurufenden Leistungen handelt es sich um IT-Dienstleistungen, IT-Werkleistungen sowie - optional für den Auftragnehmer - IT-Leistungen im Wege der Arbeitnehmerüberlassung im Rahmen von anstehenden IT- Projekten, -Vorhaben und -Programmen.
Zur Umsetzung seiner Anforderungen sowie zur Sicherung der bedarfs- und zeitgerechten Bereitstellung von Leistungen benötigt der Auftraggeber zusätzliche Ressourcen im Bereich der Java-Entwicklung.
Es handelt sich um Programmierleistungen und unterstützende IT-Leistungen im E-Government-Umfeld sowie im Umfeld der Fachverfahrensmodernisierung.
Dem Auftraggeber wird die Option eingeräumt, die Rahmenvereinbarung zweimalig um jeweils 12 Monate über das Ende der Grundlaufzeit hinaus zu verlängern.
Dem Auftraggeber wird die Option eingeräumt, die Rahmenvereinbarung zweimalig um jeweils 12 Monate über das Ende der Grundlaufzeit hinaus zu verlängern. Dem Auftragnehmer wird die Option eingeräumt, die gegenständlichen Leistungen auch im Wege der Arbeitnehmerüberlassung anzubieten /zu erbringen.
Aus der Rahmenvereinbarung sind sowohl der Auftraggeber als auch das Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern sowie das Zentrum für Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern direkt bezugsberechtigt.
Angular-Entwicklung
Die DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH (Auftraggeber) beabsichtigt, zum Ausgleich mangelnder personeller Ressourcen eine Rahmenvereinbarung auf Basis eines EVB-IT Dienstvertrages (Langfassung) zu schließen. Bei den abzurufenden Leistungen handelt es sich um IT-Dienstleistungen, IT-Werkleistungen sowie - optional für den Auftragnehmer - IT-Leistungen im Wege der Arbeitnehmerüberlassung im Rahmen von anstehenden IT- Projekten, -Vorhaben und -Programmen, die der Auftraggeber für sich bzw. als IT-Dienstleister des Landes Mecklenburg-Vorpommern für seine Kunden in der Landesverwaltung realisiert.
Zur Umsetzung seiner Anforderungen sowie zur Sicherung der bedarfs- und zeitgerechten Bereitstellung von Leistungen benötigt der Auftraggeber zusätzliche Ressourcen im Bereich der Angular Entwicklung.
Es handelt sich um Programmierleistungen und unterstützende IT-Leistungen im E-Government-Umfeld sowie im Umfeld der Fachverfahrensmodernisierung.
Dem Auftraggeber wird die Option eingeräumt, die Rahmenvereinbarung zweimalig um jeweils 12 Monate über das Ende der Grundlaufzeit hinaus zu verlängern.
Dem Auftraggeber wird die Option eingeräumt, die Rahmenvereinbarung zweimalig um jeweils 12 Monate über das Ende der Grundlaufzeit hinaus zu verlängern. Dem Auftragnehmer wird die Option eingeräumt, die gegenständlichen Leistungen auch im Wege der Arbeitnehmerüberlassung anzubieten /zu erbringen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bedingungen jeweils für Los 1 bis 7
Aktuelle (d. h. nicht älter als sechs Monate seit dem Tag der
Absendung der Auftragsbekanntmachung) und vollständige
Kopie eines Handelsregisterauszuges
Eignungskriterien jeweils für Los 1 bis 7:
- Unternehmensdarstellung (insbesondere Leistungsportfolio
bezogen auf den Auftragsgegenstand, Struktur und Entwicklung
der Belegschaft sowie prozentuale Verteilung der Auftraggeber
nach Privatwirtschaft und öffentliche Auftraggeber; Umfang:
maximal drei DIN A4 Seiten) (Anhang 3 Punkt 1)
- Erklärung über den Gesamtumsatz (Anhang 3 Punkt 2)
- Aktueller (d. h. nicht älter als sechs Monate seit dem Tag der
Absendung der Auftragsbekanntmachung) Nachweis einer
Betriebs- bzw. Industriehaftpflichtversicherung oder einer
vergleichbaren Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU
einschließlich aktueller Deckungsbestätigung für Vermögens-,
Sach- und Personenschäden
- Aktuelle (d. h. nicht älter als ein Jahr seit dem Tag der
Absendung der Auftragsbekanntmachung) Kopie einer
Bankerklärung der Hausbank des Bieters, aus der dessen
gegenwärtige Finanz- und Liquiditätslage hervorgeht
- Kopie des letzten veröffentlichten Jahresabschlusses (soweit
dessen Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bieter
niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist) bzw. bei nicht
veröffentlichungspflichtigen Unternehmen eine Kopie der letzten
Bilanz oder betriebswirtschaftlichen Auswertung
Eignungskriterien jeweils für Los 1 bis 7:
- Mindestens zwei geeignete Referenzaufträge des
Unternehmens aus den letzten drei Jahren (Ein
Referenzauftrag ist geeignet, sofern dieser nach Art und
Umfang mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar ist. Laufende
Aufträge, die in den letzten drei Jahren begonnen wurden,
werden ebenfalls gewertet.) (Anhang 4 Punkt 1)
- Erklärung zur Mitarbeiter- und Führungskräftezahl des
Unternehmens (Anhang 4 Punkt 2)
- Eigenerklärung Sprachkenntnisse (Anhang 4 Punkt 3)
- Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen als
Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (Anhang 1 Punkt 5)
- Mindestens zwei geeignete Referenzaufträge des
Unternehmens aus den letzten drei Jahren (siehe Erläuterung
zuvor)
Bedingungen für die Ausführungs des Auftrags jeweils für Los 1
bis 7:
- Erklärung nach § 9 Abs. 4 bis 6 VgG M-V zum Mindestlohn
(Erklärung nach Anlage 6 Punkt 1)
- Erklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen
(Erklärung nach Anlage 6 Punkt 2)
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zusätzliche Angaben jeweils für Los 1 bis 7:
- Eigenerklärung gemäß § 123 GWB (Erklärung nach Anhang 5
Punkt 1)
- Eigenerklärung gemäß § 124 GWB (Erklärung nach Anhang 5
Punkt 2)
- Erklärung zur Selbstreinigung gemäß § 125 GWB (Erklärung
nach Anhang 5 Punkt 3)
- Angabe, ob die Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft
erfolgt (Anhang 1 Punkt 4) nebst einschlägigen Anforderungen/
Unterlagen nach Punkt 2.9 der Bewerbungsbedingungen
- falls zutreffend: Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe
(Erklärung nach Anhang 2 Punkt 2) (Beruft sich der Bieter für
die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien auf die
Eignungsleihe, ist dies auf dem entsprechenden Dokument
durch das Wort "Eignungsleihe" zu kennzeichnen.)
- falls zutreffend: Angaben zum eignungsleihenden
Unternehmen (Dokument nach Anhang 2 Punkt 3)
Der Auftraggeber behält sich gemäß § 56 Abs. 2 VgV vor,
unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und
Gleichbehandlung fehlende, unvollständige oder fehlerhafte
unternehmensbezogene Unterlagen oder fehlende oder
unvollständige leistungsbezogene Unterlagen bis zum Ablauf
einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Frist
nachzufordern. Dies gilt nicht für leistungsbezogene
Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung anhand der
Zuschlagskriterien betreffen. Der Auftraggeber ist nicht zur
Nachforderung verpflichtet.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]66
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).