Gemeinde Burow - Umbau und Sanierung Grundschule Burow - Objektplanungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 261/22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Altentreptow
NUTS-Code: DE80J Mecklenburgische Seenplatte
Postleitzahl: 17087
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.irmler.org
Abschnitt II: Gegenstand
Gemeinde Burow - Umbau und Sanierung Grundschule Burow - Objektplanungsleistungen
Losweise Vergabe von Planungsleistungen für den Umbau und die Sanierung der Grundschule Burow:
1. Objektplanungsleistungen gem. § 34 i.V.m. Anlage 10 HOAI 2021 "Gebäude" und "Innenräume", Leistungsphasen 1-9; einschließlich der Besonderen Leistungen "Brandschutzplanung" und "Vertiefte Kostenverfolgung" (Los 1)
2. Fachplanungsleistungen TGA "HLSK" nach § 55 HOAI 2021, Leistungsphasen 1-9 (Los 2)
3. Fachplanungsleistungen TGA "ELT" nach § 55 HOAI 2021, Leistungsphasen 1-9 (Los 3)
4. Planungsleistungen Tragwerksplanung nach § 51 HOAI 2021, Leistungsphasen 1-6, einschließlich der Besonderen Leistung "baulicher Schallschutz" und "Raumakustik" (Los 4)
5. Objektplanungsleistungen Freianlagen nach § 39 HOAI 2021, Leistungsphasen 1-9 (Los 5)
Grundschule Burow Schulstraße 4 17089 Burow
Ausgeschrieben werden hier, in diesem Projektraum,
Objektplanungsleistungen gem. § 34 i.V.m. Anlage 10 HOAI 2021 "Gebäude" und "Innenräume", Lph. 1-9; einschließlich der Besonderen Leistungen "Brandschutzplanung" und "Vertiefte Kostenverfolgung", stufenweise Beauftragung (Los 1)
Die Gemeinde Burow plant die Sanierung der vorhandenen Schule in Burow, die momentan und auch zukünftig durch die Schule selbst, die Gemeinde Burow und den ortsansässigen Hort eines freien Kitaträgers genutzt werden.
Dabei soll ein Gemeindezentrum im Obergeschoss mit separatem Eingang geschaffen werden, und die Räume für den Schul- und Hortbetrieb ebenfalls planerisch verändert und angepasst werden, was ebenso auch für die Gestaltung des Schulhofes gilt.
6.1.1 Bedarfsbeschreibung
Burow ist eine Gemeinde im Nordosten des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte. Die Gemeinde liegt nördlich von Neubrandenburg und ist seit 2004 Teil des Amtes Treptower Tollensewinkel. Rund 1.064 Bewohner zählt die Gemeinde.
Folgende Ziele sollen aus Sicht der jeweiligen Mitnutzer erreicht werden:
Die Gemeinde Burow will ein Gemeindezentrum im Obergeschoss mit separatem Eingang, einen Aufzug für den 2. Rettungsweg, einen Versammlungsraum für ca. 25 Personen, einen großen Multifunktionsraum für 80 - 100 Personen mit der Möglichkeit der Abtrennung für kleinere Gruppen, Küche, Garderobe, Abstellraum für nicht benötigtes Inventar (Stuhl, Tisch), Archiv (für Schule und Gemeinde), separaten Eingang für die Turnhalle, Parkplätze und Toiletten realisieren.
Für die Nutzung der Schule werden benötigt: 5 Klassenräume, 1 PC/Medienraum, 1 Musikraum, 1 Werkraum für Holzbearbeitung, Garderobe, Toiletten, Sekretariat, Lehrerzimmer, Küche zur Zubereitung und Verzehr von Speisen, Bibliothek, Umkleideräume für die Turnhalle, separater Eingang für die Turnhalle.
Für die Nutzung als Hort im Erdgeschoss werden benötigt: Platz zur Betreuung von 44 Hortkindern, separate Räume, keine Doppelnutzung mit Schule (3 Gruppenräume ca. 110 m2), Verbindung der Räume untereinander, Abstellraum, Toiletten, Flur und Garderobe Mitnutzung mit Schule, Mitnutzung der Küche, Umkleideraum Betreuer/Erzieher.
Weiterhin soll der Schulhof wie folgt gestaltet werden: Nutzung durch Schule, Hort und Gemeinde, Abstellmöglichkeit für Spielgeräte, Sitzmöglichkeiten (Schatten), Brandschutz, Wasser, Strom, Abwasser, Heizung und Medien sind zu berücksichtigen.
Weiterhin sind alle anerkannten Regeln der Technik anzuwenden, um entsprechende Genehmigungen für den Weiterbetrieb der Schule und Hort zu gewährleisten.
Das Planungsbüro AIN Plan GmbH war bereits Erstellung der Vergabeunterlagen vorbefasst. Zum Vorteilsausgleich werden Informationen und Arbeitsergebnisse hier im Verfahren zur Verfügung gestellt. Außerdem wird es allen ins Verhandlungsverfahren eingeladen Bewerbern nach Erstangebotsaufforderung ermöglicht, eine begleitete Objektbegehung durchzuführen. Ein entsprechender Termin wird zur Verfügung gestellt.
Die Auswahl der Bewerber wird wie folgt durchgeführt:
Es erfolgt zunächst eine Prüfung der Teilnahmeanträge auf Einhaltung der Formalien und auf Vorliegen der geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise. Sodann erfolgt die Prüfung auf Vorliegen zwingender Ausschlussgründe. Anschließend erfolgt die Prüfung der fachlichen Eignung, der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft gemessen an der ausgeschriebenen Leistung.
Es können nur Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften am Wettbewerb teilnehmen, die alle ausgeschriebenen Planungsleistungen erbringen können. Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist ein bevollmächtigter Vertreter zu benennen.
Die Eignungskriterien sind projektbezogen und auf die zu vergebenden Leistungen abgestimmt
- Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (allgemeine und spezielle fachliche Eignung)
- wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
- technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Zur Bewältigung der Aufgaben werden Erfahrungen mit Baumaßnahmen vorausgesetzt, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Diese sind anhand von Referenzen nachzuweisen. Nähere Informationen zu den Anforderungen an die Referenzen befinden sich im Bewerbungsbogen. Die Bewertung der Referenzen erfolgt durch ein mit Vertretern des Auftraggebers besetztes Gremium. Dieses überprüft, inwieweit die Referenzleistungen vergleichbar sind in Bezug auf die hier zu vergebende Planungsleistung.
Zur Ermittlung dieser Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften wird der Auftraggeber die aus der nachfolgenden Bewertungsmatrix ersichtlichen Bewertungskriterien anwenden. Die jeweiligen Punktzahlen sind Maximalpunkte. Es können auch Punkte innerhalb der jeweiligen Wertungsspanne vergeben werden.
Hinsichtlich der Ziffern 3.1 bis 3.3 der nachstehenden Matrix findet der Bewertungsmaßstab der Ziffer 4.2.2 dieser Ausschreibungsunterlage entsprechende Anwendung mit der Maßgabe, dass die Wertungsstufen bis 10, 30, 50, 75 und 100 betragen.
Es werden max. 5 Bewerber/Bewerbergemeinschaften zum Verhandlungsverfahren eingeladen, die hinsichtlich der Wertung der Eignungskriterien auf Basis der nachfolgenden Matrix mindestens eine Gesamtpunktzahl von 250 erhalten und deren Referenzen jeweils mindestens mit "Vergleichbarkeit / 50 Punkte" bewertet werden.
EFRE
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis zur Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Architekt/Architektin" oder Nachweis einer Eintragung in eine Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure
Berufshaftpflichtversicherung
Umsatz
Zahl der Mitarbeiter
Zahl der Berufsträger
Jeder Bewerber muss den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung nachweisen, deren Mindestdeckungssumme für Personenschäden min. 1,5 Mio. EUR und für sonstige Schäden min. 2,0 Mio. EUR beträgt.
3 Referenzen
Berufserfahrung Projektleiter
Zahl der MItarbeiter
Zahl der Berufsträger
Die Referenzen müssen sich mindestens auf die Leistungsphase 3 bis 8 des § 34 HOAI 2021 und die vergangenen 6 Jahre einschließlich des laufenden Jahres beziehen (2017 - 2023), wobei min. 2 Referenzen realisiert sein müssen (min. Leistungsphasen 3 bis 8 bereits vollständig erbracht).
Mindestens eine Referenz muss sich auf ein Bauvorhaben ab 3 Mio. EUR Bruttobaukosten beziehen.
Mindestens eine Referenz muss von einem öffentlichen Auftraggeber beauftragt worden sein.
Mindestens eine Referenz muss sich auf ein Schulbauvorhaben im laufenden Betrieb oder ein in der Nutzung vergleichbares Vorhaben beziehen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YFE6C34
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053 Schwerin
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]817
Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn:
- der Antragsteller von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gerügt hat, § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB,
- der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB,
- der Antragsteller Verstöße, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB,
- nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB