VE4.08.2_Starkstrom Referenznummer der Bekanntmachung: AMEOS_Anklam
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ueckermünde
NUTS-Code: DE80N Vorpommern-Greifswald
Postleitzahl: 17373
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ameos.eu
Abschnitt II: Gegenstand
VE4.08.2_Starkstrom
AMEOS Klinikum Anklam - Erweiterungsneubau
hier: Ausschreibung der "Starkstromanlagen"
AMEOS Klinikum Anklam Hospitalstraße 19 17389 Anklam
Das AMEOS Krankenhaus befindet sich in der Hospitalstraße in Anklam. Das Krankenhausgebäude mit seiner ehemals parkartigen Freifläche stammt aus der Mitte der 1930er Jahre. Das zweigeschossige Hauptgebäude mit ausgebautem Walmdach wurde ca. 80 m von der Straße entfernt parallel zu dieser in das Gelände eingeordnet. Drei eingeschossige Anbauten mit Satteldach bilden zur Straße einen winkeligen Eingangsbereich mit Umfahrt um eine mit Gehölzen bestandene Rasenfläche. Nach Süden, zum ehemaligen Patientenpark an einem Teich, bilden die beiden Anbauten einen begrünten Hof, der sich zum ehemaligen Patientenpark öffnete. Nach dem Ende des 2. Weltkrieges wurde das Krankenhaus von der Roten Armee als Lazarett genutzt, bevor es an die Stadt Anklam übergeben wurde. Aus dieser Zeit stammt ein kleiner Friedhof mit Gräbern russischer Soldaten, der sich südlich an den Krankenhaushof anschließt.
In den Folgejahren wurden ein Besucherparkplatz parallel zur Straße und Personalparkplätze an den südlichen und östlichen Grundstücksgrenzen eingeordnet. Nunmehr soll ein neues kompaktes Erweiterungsgebäude mit Verbinder zum Bestandsgebäude auf dem östlichen Grundstücksteil errichtet werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
VE4.08.2_Starkstrom
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neustrelitz
NUTS-Code: DE80J Mecklenburgische Seenplatte
Postleitzahl: 17235
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.e-anlagenbau.de
Pos. 4: Verlegesysteme
Pos. 7.1 + 9.3: Tiefbau
Pos. 9.1: Brandschutz
Pos. 9.2: Durchbrüche
Pos. 10.1: Datentechnik
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur
Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig,
soweit:
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Auskünfte werden grundsätzlich nur in Textform und nur auf Anfrage in Textform (E-Mail) hin über die Vergabeplattform oder die nachfolgende, zentrale E-Mail-Adresse [gelöscht] erteilt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMR69BJ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]5817
Internet-Adresse: www.wm.mw-regierung.de