Ertüchtigung Steuerung Schiffslift
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stralsund
NUTS-Code: DE80L Vorpommern-Rügen
Postleitzahl: 18439
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.stralsund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ertüchtigung Steuerung Schiffslift
Die Hansestadt Stralsund ist eine Stadt im Nordosten Deutschlands im südlichen Ostseeraum. Sie gehört zum Landesteil Vorpommern des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Die Hansestadt liegt am Strelasund, einer Meerenge der Ostsee. Sie wird aufgrund ihrer Lage als „Tor zur Insel Rügen“ bezeichnet; mit dieser ist Stralsund über zwei Brücken verbunden. Stralsund ist die Kreisstadt des Landkreises Vorpommern-Rügen und mit ca. 60.000 Einwohnern die viertgrößte Stadt des Landes.
Die Bauleistung Ertüchtigung Steuerung Schiffslift wird für den Standort „Maritimer Industrie- und Gewerbepark Volkswerft“ ausgeschrieben. Bei dem Gelände handelt es sich um den Werftstandort Stralsund, gelegen An der Werft 5, in 18439 Stralsund.
Maritimer Industrie- und Gewerbepark Volkswerft, An der Werft 5 in 18439 Stralsund
Ertüchtigung Steuerung Schiffslift: Software, LIO Komponenten, Hardware Komponenten, Installation und Montage,
Eine detaillierte Beschreibung der Arbeiten ist dem Pflichtenheft für die Modernisierung Steuerung Schiffslift zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente:
- Vordruck "Angebot" (elektronisch signiert, unterschrieben oder mit Benennung der erklärenden Person in
Textform mit Angabe von Ort und Datum als abschließende Erklärung)
- Vordruck "Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" vom Bieter sowie von allen Mitgliedern der
Bietergemeinschaft
- Verpflichtungserklärung des Bieters/ der Bietergemeinschaft zur Zahlung des Mindestlohns
- Vordruck "Eigenerklärung Russlans-Sanktionen"
- Im Falle der Unterauftragsvergabe ist anzugeben, welche Leistungen durch Unterauftragnehmer erbracht
werden sollen
Von ausländischen Bietern sind gleichwertige Eigenerklärungen in deutscher Sprache einzureichen.
Der Bieter/jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen
Leistungsfähigkeit folgende Angaben / Unterlagen einzureichen:
Angaben zum Gesamtumsatz der letzten 3 Kalenderjahren
Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente: Referenz: Der Bieter muss in den drei Jahren
seit Veröffentlichung der Bekanntmachung einen oder mehrere der jetzigen Ausschreibung entsprechenden
Aufträge erbracht haben.
- Nachweisliche Einsatztätigkeit in der Maritimen Industrie, vorzugsweise im Schiffbau (Neubau)
- Nachweisliche Einsatztätigkeit im Aufbau und Umbau von Schiffsliftanlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Eine Objektbesichtigung ist in der 6. KW 2023 vorgesehen.
Jede an dem Schiffslift vorgenommene Modifikation ist dem Llods Register zu melden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
§ 160 GWB- Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Ort: Stralsund
Postleitzahl: 18408
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]