RV Bekleidung, Schuhe und Kinderwagen Referenznummer der Bekanntmachung: 220-213-Wu-22
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19059
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]9
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.laiv-mv.de
Abschnitt II: Gegenstand
RV Bekleidung, Schuhe und Kinderwagen
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Bekleidung, Schuhwerk und Kinderwagen
Bekleidung
Schwerin und Nostorf / Horst
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Bekleidung
Die Rahmenvereinbarung verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, wenn sie nicht 6 Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung endet mit Ablauf des 31.07.2027.
Schuhwerk
Schwerin und Nostorf / Horst
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Schuhwerk
Die Rahmenvereinbarung verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, wenn sie nicht 6 Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung endet mit Ablauf des 31.07.2027.
Kinderwagen
Schwerin und Nostorf / Horst
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Kinderwagen
Die Rahmenvereinbarung verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, wenn sie nicht 6 Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung endet mit Ablauf des 31.07.2027.
Bei den angegebenen Mengen im Leistungsverzeichnis handelt es sich um Richtwerte, die den ungefähren Bedarf für vier Jahre darstellen (Kalkulationsgrundlage). Der geschätzte Bedarf bildet die Höchstmenge ab.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
• Falls eine Bietergemeinschaft gebildet wird: Erklärung der Mitglieder (siehe Punkt 4 Vordruck "Angebot")
• Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB vom Bieter sowie von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft
• Der Bieter/die Bietergemeinschaft muss zwingend die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen sowie alle weiteren im Vordruck "Angebot" aufgeführten Sachverhalte erfüllen*.
• Im Falle der Unterauftragsvergabe ist anzugeben, welche Leistungen durch Unterauftragnehmer erbracht werden sollen (siehe Punkt 5 Vordruck "Angebot"). Auf Verlangen des Auftraggebers sind vor Zuschlagserteilung die vorgesehenen Unterauftragnehmer verbindlich namentlich zu benennen. Der Vordruck "Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" ist daraufhin von jedem benannten Unterauftragnehmer einzureichen.
• Eigenerklärung bezüglich der Russland-Sanktionen des Bieters / der Bietergemeinschaft (elektronisch signiert, unterschrieben oder mit Benennung der erklärenden Person in Textform mit Angabe von Ort und Datum als abschließende Erklärung)
Von ausländischen Bietern sind gleichwertige Eigenerklärungen in deutscher Sprache einzureichen.
*Der Nachweis kann auch durch die Bescheinigung einer Präqualifikation erbracht werden.
- Hinwirken auf Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (siehe Leistungsverzeichnis)
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Abruf der Vergabeunterlagen, die Kommunikation sowie die Angebotsabgabe sind ausschließlich elektronisch über den Vergabemarktplatz M-V durchführbar (siehe auch I.3) der Bekanntmachung). Für die Kommunikation sowie die Angebotsabgabe ist eine einmalige Registrierung auf dieser Plattform notwendig. Informationen hierzu erhalten Sie unter https://vergabemarktplatz-mv.de/NetServer (Mein Konto / Hinweis zur Angebotsabgabe / Anleitung zur Angebotsabgabe), bei der Bieterhotline (Tel.: [gelöscht]) oder direkt beim Landesamt für innere Verwaltung Mecklenburg-Vorpommern (Tel. +49 385 588 56-980).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4
Fax: [gelöscht]15817
Ein Nachprüfungsverfahren zur Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abzuhelfen, kann bei der unter VI.4.1 genannten Vergabekammer nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung schriftlich beantragt werden (§ 160 Abs. 3 GWB).