Beschaffung der IT-Lösung ORBIS Speech
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Pasewalk
NUTS-Code: DE116 Rems-Murr-Kreis
Postleitzahl: 17309
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.leinemann-partner.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung der IT-Lösung ORBIS Speech
Gegenstand des Auftrags ist die Beschaffung der Spracherkennungslösung „ORBIS Speech REC“. Diese Lösung soll innerhalb des KIS zur Spracherkennung und zukünftig Sprachsteuerung als integrierte Lösung eingesetzt werden.
Gegenstand des Auftrags ist die Beschaffung der Spracherkennungslösung „ORBIS Speech REC“. Diese Lösung soll innerhalb des KIS zur Spracherkennung und zukünftig Sprachsteuerung als integrierte Lösung eingesetzt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Abgabe von Angeboten kann der Auftrag nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist (technisches Alleinstellungsmerkmal) und wegen des Schutzes von ausschließlichen Rechten (rechtliches Alleinstellungsmerkmal). Nur Dedalus Orbis Speech Rec erfüllt die geforderte Vollintegration innerhalb des KIS. Die Installation erfolgt lokal (on-Premise) und ist auch innerhalb der VDI nutzbar. Bei Orbis Speech des Herstellers Dedalus handelt es sich nicht um ein alleinstehendes Produkt, sondern um eine integrierte Erweiterung des bereits vorhandenen KIS ORBIS für die Asklepios Kliniken. Daher scheidet ein Händlervertrieb dieser Lösung aus. Es wurde untersucht, ob auch ein anderes Unternehmen bzw. ein anderer Hersteller als Dedalus die Leistungen vornehmen kann.Drittanbieter können jedoch insbesondere nicht die erforderlichen Implementierungsdienstleistungen erbringen. Erforderlich dafür wäre, dass die Anbieter ähnlicher IT-Lösungen (und alle anderen Drittanbieter) auf das geistige Eigentum von Dedalus zurückgreifen dürften. Nur dann könnten sie die erforderlichen Implementierungsdienstleistungen in der benötigten Integrationstiefe durchführen. Drittanbietern ist ein Datenbankzugriff Dedalus-seitig aber grundsätzlich untersagt. Anbindungen am KIS ORBIS, ohne zusätzliche Standardschnittstellen, kann damit nur Dedalus selbst durchführen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beschaffung der IT-Lösung ORBIS Speech
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.leinemann-partner.de
Bei der Auftraggeberin/den Auftraggeberinnen handelt es sich um keine öffentlichen Auftraggeber nach § 99 GWB. Die Auftraggeberin ist Zuwendungsempfängerin von Fördermitteln aus dem Krankenhauszukunftsfonds und durch Zuwendungsbescheid zur Einhaltung des Vergaberechts verpflichtet. Die Bindung an das Kartellvergaberecht, ohne im Übrigen öffentlicher Auftraggeber im Sinne des GWB zu sein, führt nicht dazu, dass der Rechtsweg zu den Nachprüfungsinstanzen im Sinne des GWB eröffnet wird.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.leinemann-partner.de