Beschaffung von 2 Stück batterieelektrisch angetriebenen Bussen für die Verkehrsgesellschaft Vorpommern Rügen mbH (VVR)

Auftragsbekanntmachung – Sektoren

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Grimmen
NUTS-Code: DE80L Vorpommern-Rügen
Postleitzahl: 18507
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.vvr-bus.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.subreport.de/E82462871
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.6)Haupttätigkeit(en)
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Beschaffung von 2 Stück batterieelektrisch angetriebenen Bussen für die Verkehrsgesellschaft Vorpommern Rügen mbH (VVR)

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
34121400 Niederflurbusse
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Der Leistungsumfang erstreckt sich auf die Lieferung von 2 Stück

Niederflurlinienbusse - M3 Klasse I - (ca. 9 m Fahrzeuglänge) mit batterieelektrischen Antrieb

Für die technische Spezifikation der Fahrzeuge wird auf die

Vergabeunterlagen verwiesen.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 1 100 000.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
34121100 Busse für den öffentlichen Verkehr
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE80L Vorpommern-Rügen
Hauptort der Ausführung:

18507 Grimmen

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Leistungsumfang erstreckt sich auf die Lieferung von 2 Stück

Niederflurlinienbusse - M3 Klasse I - (ca. 9 m Fahrzeuglänge) mit batterieelektrischen Antrieb

Für die technische Spezifikation der Fahrzeuge wird auf die

Vergabeunterlagen verwiesen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 1 100 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 18
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Der Auftraggeber behält sich nach § 15 (Abs. 4) Sektorenverordnung vor, den Auftrag

auf der Grundlage des Erstgebotes ohne in Verhandlungen einzutreten zu vergeben.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Der Nachweis der wirtschaftlichen und der finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters

sowie über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB

erfolgt durch eine Erklärung des Bieters, dass zum Zeitpunkt der Abgabe des

Teilnahmeantrags.

1. keine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens

verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, wegen einer

Straftat nach den in § 123 Abs. 1 GWB genannten strafrechtlichen Vorschriften oder

vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten in den letzten 5 Jahren vor

Antragsabgabe rechtskräftig verurteilt worden ist und dass gegen ihn in diesem

Zeitraum auch keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten

wegen einer derartigen Straftat festgesetzt worden ist;

2. der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen

zur Sozialversicherung stets ordnungsgemäß nachgekommen ist und Gegenteiliges in

den letzten 5 Jahren vor Antragsabgabe weder durch eine rechtskräftige Gerichts- noch durch eine bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde;

3. der Bieter bei der Ausführung öffentlicher Aufträge die geltenden umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen beachtet und in den letzten 3 Jahren vor

Antragsabgabe keinerlei diesbezüglichen Verstöße begangen hat;

4. der Bieter nicht zahlungsunfähig ist und über das Vermögen des Bieters weder ein

Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren beantragt oder

eröffnet wurde oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt

worden ist sowie dass derartige Umstände auch in den letzten 3 Jahren vor

Antragsabgabe nicht vorgelegen haben;

5. der Bieter sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit

eingestellt hat sowie dass derartige Umstände auch in den letzten 3 Jahren vor

Antragsabgabe nicht vorgelegen haben;

6. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des

Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, im

Rahmen der beruflichen Tätigkeit in den letzten 3 Jahren vor Antragsabgabe eine

schwere und die Integrität des Bieters infrage stellende Verfehlung begangen hat;

7. der Bieter in den letzten 3 Jahren vor Antragsabgabe keine Vereinbarungen mit

anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder

Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,

8. dass nach Kenntnis des Bieters kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des

Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den

öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des

Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte,

9. dass der Bieter in den letzten 3 Jahren vor Antragsabgabe bei der Ausführung eines

früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags keine wesentlichen

Anforderungen erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und/oder dass dies

nicht zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer

vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat;

10. der Bieter nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG) oder

§ 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) mit einer Geldbuße von wenigstens

zweitausendfünfhundert Euro belegt worden ist;

11. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des

Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB oder als nach

Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter zuzurechnen ist, in den letzten 5 Jahren

vor Antragsabgabe nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 Drittes Buch Sozialgesetzbuch mit einer

Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt oder nach den §§ 10,10a oder 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von

mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig

verurteilt worden ist;

(Auflistung wird sogleich unter den Mindeststandards fortgesetzt).

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen,

wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter seine

laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen

Auftrag erfüllen wird.

(Fortsetzung der unter Ziffer III.1.2) oben begonnenen Auflistung):

12. der Bieter über wirtschaftliche Mittel im einem solchen Umfang verfügt, dass

diese zur Erfüllung seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss

derjenigen aus dem hiesigen Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies im

Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden

entsprechenden Anforderung des Auftraggebers durch Einreichung entsprechender

Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV unverzüglich nachweisen

kann.

B) Bieter können sich nach Maßgabe des § 47 Abs. 1 VgV zum Nachweis ihrer

wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen

Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen. Hierzu haben sie

nachzuweisen, dass die entsprechenden Kapazitäten dem Bieter während der

gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung stehen.

Soweit sich Bieter im Hinblick auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder

die einschlägige berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter berufen, ist das Personal

des Dritten, das über die mit den für diesen vorzulegenden Referenzen erlangte

Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung einzusetzen. Näheres regeln die

Vergabeunterlagen.

Hat der Bieter sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner

technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen,

überprüft der Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen,

deren Kapazitäten der Bieter in Anspruch nehmen will, die entsprechenden

Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe für diese Unternehmen

vorliegen. Die entsprechenden Nachweise und Erklärungen nach den Ziffern III.1.1),

III.1.2) und III.1.3) sind dem Angebot in diesem Fall auch für den jeweiligen Dritten

beizufügen.

Erfüllt ein Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegen

zwingende oder fakultative Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für

dieses Unternehmen vor, hat der Bieter dieses Unternehmen innerhalb einer ihm

hierfür vom Auftraggeber zu setzenden Frist zu ersetzen.

Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die für die Prüfung der Eignung und

des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen erforderlichen Unterlagen sowie der

geforderte Auszug aus dem Handelsregister nach den Ziffern III.1.1) und III.1.2) für

jedes sowie die entsprechenden Unterlagen nach Ziffer III.1.3) (Referenzen) für

mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Soweit nicht für

alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die nachzuweisenden Referenzen vorgelegt

werden, hat die Bietergemeinschaft bei der hiesigen Leistung das Personal der die

Referenzen vorlegenden Mitglieder der Bietergemeinschaft einzusetzen, das über die

mit den vorgelegten Referenzen erlangte Erfahrung verfügt. Näheres regeln die

Vergabeunterlagen.

Der Bieter hat bei der Angebotsabgabe eine Erklärung zum bei Angebotsabgabe

vorgesehenen Einsatz von Nachunternehmern für Teilleistungen abzugeben.

Beabsichtigt der Bieter bereits bei Angebotsabgabe die Übertragung von

Teilleistungen auf konkret benannte Nachunternehmer, sind die Nachweise und

Erklärungen nach den Ziffern III.1.1), III.1.2) und III.1.3) auch für die bei

Angebotsabgabe vorgesehenen Nachunternehmer zu erbringen.

Abschnitt IV: Verfahren

Abschnitt VI: Weitere Angaben

Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen

akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen

Eigenerklärung nach § 50 VgV; Näheres regeln die Vergabeunterlagen

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage von Referenzen des Bieters über vom Bieter in

den letzten 3 Jahren erbrachte Lieferleistungen für Linienbusse in de EU. Der Umfang

dieser Lieferleistungen muss dem hier ausgeschriebenen Auftragsvolumen

entsprechen oder dieses übersteigen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass

er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Erbringung

der von ihm angebotenen Leistungen erforderlich sind.

Angaben der vom Auftraggeber ausgesehen (VVR Standorte Ribnitz-Damgarten,

Stralsund, Bergen) nächstgelegenen Niederlassung oder Vertretung, die sämtliche

Ersatzteillieferungen, Werkstattleistungen und Mängelansprüche kurzfristig

ausliefern/ausführen und darüber hinaus bei Bedarf sämtliche Reparaturarbeiten

vornehmen kann.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 28/02/2023
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 15/03/2023
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/06/2023

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1. Interessierte Unternehmen bewerben sich per an die oben unter Ziffer I.1 genannte

Stelle zu richtendem Teilnahmeantrag um die Teilnahme am hiesigen

Verhandlungsverfahren. Hierbei sind die unter dem oben unter Ziffer I.3) genannten

Link abzurufenden Vordruck-Unterlagen zwingend zu verwenden. Der Bewerber stellt

seinen Teilnahmeantrag über das oben angegebene Vergabeportal

https://www.subreport.de/E82462871). In seinem Antrag benennt er eine Person

(Name mit allen Kontaktdaten inkl. E-Mail-Adresse), die für die Dauer des Verfahrens

Ansprechpartner des Bewerbers für die Vergabestelle ist.

2. Der Bewerber weist seine Eignung für die zu vergebenden Leistungen und das

Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB durch die

Vorlage eines Handelsregisterauszugs gemäß der hiesigen Ziffer 5 sowie der in III.1.2)

und III.1.3) aufgeführten Unterlagen nach. Die geforderten Nachweise sind dem

Teilnahmeantrag in deutscher Sprache beizulegen. Hierfür entstehende Kosten sind

vom Bewerber zu tragen. Der Bewerber trägt die Verantwortung für die korrekte

Übersetzung der eingereichten Nachweise im Fall nicht deutschsprachiger Unterlagen.

Bei den in Rede stehenden Angaben handelt es sich um keine Mindestbedingungen

für den Nachweis der Eignung, es sei denn, sie sind ausdrücklich als solche

bezeichnet. Der Auftraggeber prüft die Eignung und das Nichtvorliegen von

Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB auf Grundlage der mit dem

Teilnahmeantrag übersandten Nachweise und Erklärungen.

3. Bewerbergemeinschaften müssen im Teilnahmeantrag ihre Mitglieder bezeichnen.

Nachträgliche Änderungen in der Zusammensetzung der Bewerbergemeinschaft sind

unzulässig und führen zum Ausschluss des Bewerbers vom weiteren Verfahren.

Bewerbergemeinschaften benennen einen bevollmächtigten Vertreter. Der Vertreter

muss für das gesamte Verfahren Vollmacht haben, insbesondere — den

Teilnahmeantrag zu stellen,

— die Angebote abzugeben und zurückzuziehen,

— Verhandlungen mit dem Auftraggeber zu führen,

— Vertraulichkeiten zuzusichern und entsprechende Vereinbarungen mit Wirkung für

alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft abzuschließen.

Die zu erteilende Vollmacht ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft

unterschrieben abzugeben.

4. Bei Teilnahmeanträgen von Bewerbergemeinschaften müssen die für die Prüfung

der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen erforderlichen

Unterlagen sowie der geforderte Auszug aus dem Handelsregister nach der hiesigen

Ziffer 5 sowie den III.1.2) und III.1.3) für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft

vorgelegt werden. Bei der Beurteilung der Eignung einer Bewerbergemeinschaft wird

die Bewerbergemeinschaft als Ganzes beurteilt.

5. Von den Bewerbern ist ein Handelsregisterauszug oder eine gleichwertige aktuelle

Bescheinigung des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Bieters mit Übersetzung ins

Deutsche beizubringen. Der Handelsregisterauszug darf nicht älter als 3 Monate vor

der Frist zum Einreichen der Teilnahmeanträge datieren. Falls keine

Eintragungspflicht im Handelsregister besteht ist eine formlose Erklärung beizufügen

aus der hervorgeht, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und

darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB

(Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich

darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein

entsprechender bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer eingereichter

Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der

Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§

160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
23/01/2023