Beschaffung von einem Hlifeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF20
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stralsund
NUTS-Code: DE80L Vorpommern-Rügen
Postleitzahl: 18439
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.stralsund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von einem Hlifeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF20
Lieferung von einem Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF20
Fahrgestell
Berufsfeuerwehr Hansestadt Stralsund
Lieferung von einem Fahrgestell für ein Hlifeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF20
Feuertechnischer Aufbau
Berufsfeuerwehr Hansestadt Stralsund
Lieferung und Montage des Aufbaus für das HLF 20
Beladung für ein Hlifeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 20
Berufsfeuerwehr Hansestadt Stralsund
Beladung für ein Hlifeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 20
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente:
- Vordruck "Angebot" (elektronisch signiert, unterschrieben oder mit Benennung der erklärenden Person in Textform mit Angabe von Ort und Datum als abschließende Erklärung)
- Vordruck "Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" vom Bieter sowie von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft
- Verpflichtungserklärung des Bieters/ der Bietergemeinschaft zur Zahlung des Mindestlohns
- Vordruck "Eigenerklärung Russlans-Sanktionen"
- Im Falle der Unterauftragsvergabe ist anzugeben, welche Leistungen durch Unterauftragnehmer erbracht werden sollen
Von ausländischen Bietern sind gleichwertige Eigenerklärungen in deutscher Sprache einzureichen.
Der Bieter/jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit folgende Angaben/Unterlagen einzureichen:
Angaben zum Gesamtumsatz der letzten 3 Kalenderjahren
Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente: Referenz: Der Bieter muss in den drei Jahren seit Veröffentlichung der Bekanntmachung einen oder mehrere der jetzigen Ausschreibung entsprechenden Aufträge erbracht haben. Einem entsprechenden Auftrag gleichgesetzt ist die Fertigstellung eines Fahrzeugs durch Fertigung und Montage des Aufbaus und der Beladung auf ein durch Dritte zu lieferndes Fahrgestell oder die Fertigung eines Fahrzeugs durch die Montage eines durch Dritte zu liefernden Aufbaus und/oder Beladung.
Geforderte Referenzen sind als Eigenerklärung per Liste unter Benennung von Auftragsgegenstand, Höhe der Auftragssumme und Kontaktdaten des bzw. der entsprechenden Auftraggeber nachzuweisen.
Der Auftraggeber behält sich vor, Referenzauskünfte einzuholen.
- Erklärung, ob Nachunternehmereinsatz oder Eignungsleihe beabsichtigt ist
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
§ 160 GWB- Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stralsund
Postleitzahl: 18408
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]