Verwertung von Sperrmüll aus Haushaltungen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 18055
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rostock.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verwertung von Sperrmüll aus Haushaltungen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Übernahme und Verwertung von Sperrmüll aus Haushaltungen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für die Jahre 2024 und 2025 (ca. 10.000 t pro Jahr).
Entsorgungsgebiet der Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock ist öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger gem. § 17 KrWG und § 3 Abs. 1 AbfWG M-V. Im Auftrag der Hanse- und Universitätsstadt Rostock wird Sperrmüll aus Haushaltungen im Bring- und Holsystem erfasst. Gegenstand der Leistung ist die Übernahme und Verwertung (s. § 3 Abs. 23 KrWG) des der Hanse- und Universitätsstadt Rostock angedienten Sperrmülls für die Jahre 2024 und 2025. Die Einsammlung des Sperrmülls ist nicht Gegenstand der Leistung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22113
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des Auftrages gemäß § 135 Absatz 1 GWB endet gemäß § 135 Absatz 2 Satz 2 GWB 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.