Neubau Zentrum für Life Science und Plasmatechnologie Greifswald Referenznummer der Bekanntmachung: 23/21-05
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Greifswald
NUTS-Code: DE80N Vorpommern-Greifswald
Postleitzahl: D-17489
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]5
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.greifswald.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Zentrum für Life Science und Plasmatechnologie Greifswald
Schließanlage
Felix-Hausdorff-Straße 2
17489 Greifswald
Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald plant den Neubau des Zentrum für Life Science und Plasmatechnologie (Z4LP) innerhalb der Stadtgrenzen. Dazu wird eine vorhanden Parkplatzfläche beräumt und für den bevorstehenden Neubau hergerichtet.
Dies beinhaltet unter anderem:
Erstellung Schließplan mechanische Schließanlage - 1 psch Doppelzylinder - 246 St Halbzylinder - 10 St Blindzylinder - 80 St Knaufzylinder - 3 St Zylinderverlängerungen - 800 St Zusätzliche Schlüssel - 275 St Generalhauptschlüssel - 10 St Gruppenschlüssel - 135 St
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Greifswald
NUTS-Code: DE80N Vorpommern-Greifswald
Postleitzahl: 17491
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Bei Verstößen gegen Vergabevorschriften kann auf Antrag ein Nachprüfungsverfahren bei der vorgenannten Vergabekammer eingeleitet werden. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Greifswald
Postleitzahl: 17489
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]5
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Felix-Hausdorff-Straße 2
17489 Greifswald
Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald plant den Neubau des Zentrum für Life Science und Plasmatechnologie (Z4LP) innerhalb der Stadtgrenzen. Dazu wird eine vorhanden Parkplatzfläche beräumt und für den bevorstehenden Neubau hergerichtet.
Dies beinhaltet unter anderem:
Erstellung Schließplan mechanische Schließanlage
— 1 psch Doppelzylinder,
— 246 St. Halbzylinder,
— 10 St. Blindzylinder,
— 80 St. Knaufzylinder,
— 3 St. Zylinderverlängerungen,
— 800 St. Zusätzliche Schlüssel,
— 275 St. Generalhauptschlüssel,
— 10 St. Gruppenschlüssel,
— 135 St..
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Greifswald
NUTS-Code: DE80N Vorpommern-Greifswald
Postleitzahl: 17491
Land: Deutschland
NV 1: Für die vorläufige Bauschliessung sind mehr Einzelzylinder benötigt worden als in der Ausschreibung erfasst.
NV 2: In der Technikzentrale sind von der Objektplanung falsche Drückergarnituren ausgeschrieben worden. Die Leistung musste nach Fertigstellung umgeändert werden.
NV 3: Mehrkosten Lohn und Material nach vereinbarter Bauzeit.
NV 1: Die Objektplanung hat die Anzahl der Bauzylinder zu gering ausgeschrieben.NV 2: Änderung der Drückergarnituren zum Umlauf Technikzentrale mussten geändert werden ( Fluchtwegfunktion ).NV 3: Die Mehrkosten werden für die Preisanpassungen nach vereinbarter Bauzeit geltend gemacht.