Energieversorgungsgesellschaft Gelbensande mbH - Wärmeerzeugung für Fernwärme
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gelbensande
NUTS-Code: DE80K Landkreis Rostock
Postleitzahl: 18182
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.amt-rostocker-heide.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.amt-rostocker-heide.de
Abschnitt II: Gegenstand
Energieversorgungsgesellschaft Gelbensande mbH - Wärmeerzeugung für Fernwärme
Energieversorgungsgesellschaft Gelbensande mbH
Die Abnahmestelle des Kunden für das Versorgungsmedium ist: Schlossweg 12a in Gelbensande.
Dem Auftragnehmer obliegen die Betriebsführung und die Instandhaltung (Inspektion, Wartung,
Instandsetzung und Verbesserung gemäß DIN 31051) sowie alle weiteren zur Erfüllung der Versorgungsaufgaben notwendigen Leistungen (z.B. Störungsdienst, Schornsteinfeger, Brennstoff und Hilfsstoffversorgung).
Schlossweg 12a in 18182 Gelbensande
Im Standort Schlossweg 12a in 18182 existiert eine Wärmerzeugungsanlage (WEA) mit einem Fernwärmenetz, im Eigentum der Energieversorgungsgesellschaft Gelbensande mbH. Das Fernwärmenetz dient der Versorgung der Gemeinde Gelbensande mit Fernwärme. Das Fernwärmeleiternetz sowie die WEA sind Eigentum der Energieversorgungsgesellschaft Gelbensande mbH.
Die Energieversorgungsgesellschaft Gelbensande mbH wird in den nächsten Jahren ihre Energieversorgung anpassen. Das Wärmenetz wird CO2-neutraler und nachhaltiger werden. Zielsetzung ist es, den Anteil regenerativer Energien zu erhöhen.
Die Rahmenbedingungen und Schnittstellen der Versorgungsaufgabe sind in den Vergabeunterlagen detailliert beschrieben.
Option auf Verlängerung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]17
Internet-Adresse: https://www.regierung-mv.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]17
Internet-Adresse: https://www.regierung-mv.de/
Der Antrag ist unzulässig soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 golt nicht bei einem Auftrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
(vgl. § 160 Abs. 3 GWB)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19061
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.abst-mv.de