Stralsund Museum, St. Katharinenkloster und ehemalige Ernst Moritz Arndt Schule, Mönchstraße 25-27 und Katharinenberg 14 - restauratorische Fachplanung und Fachbauleitung Los 1

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stralsund
NUTS-Code: DE80L Vorpommern-Rügen
Postleitzahl: 18439
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ses-stralsund.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Stralsund Museum, St. Katharinenkloster und ehemalige Ernst Moritz Arndt Schule, Mönchstraße 25-27 und Katharinenberg 14 - restauratorische Fachplanung und Fachbauleitung Los 1

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71500000 Dienstleistungen im Bauwesen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

LOS 1 Remter, Wand- und Gewölbeflächen, restauratorische und malertechnische Bearbeitung

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71500000 Dienstleistungen im Bauwesen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
NUTS-Code: DE8 Mecklenburg-Vorpommern
NUTS-Code: DE80L Vorpommern-Rügen
Hauptort der Ausführung:

Hansestadt Stralsund

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

- Erstellung einer detaillierten Denkmalpflegerischen Zielstellung zum Umgang mit den Wand- und Gewölbefassungen auf der Basis der vorliegenden Untersuchungsergebnisse als Grundlage für einen restauratorischen Wettbewerb zur Ausführung

- Auswertung der Musterachse 2021 von Dipl. Rest. Hippe/Gebler, Stralsund

- Ggf. Nachuntersuchung in Bezug auf konservatorische Fragestellungen wie:

1. Schonende Abnahme des letzten kunstharzhaltigen Anstrichs auf den Gewölbekappen

2. Detaillierter restauratorischer Umgang mit früheren Restaurierungsphasen wie die der 1980 Jahre von Hans Todemann

3. Bewertung und Ermittlung einer geeigneten Technologie zur Umwandlung/Reduzierung aufliegender Gipskrusten ohne Schädigungen des überkommenen Wandmalereibestandes an den Gewölbeoberflächen durch erweiterte Teststrecke und deren materialkundliche Bewertung (erste Proben mir Ammoniumbikarbonat Kompressen waren aufgrund geringer Einwirkzeiten nicht erfolgreich)

4. Bewertung materialkundlicher Phänomene im Zuge der Ausführungsplanung

- Anlage von Test- und Musterflächen als qualitative Vorgabe des Konservierungs- und Restaurierungsziels

- Erstellung ausschreibungsfähiger Leistungsverzeichnisse und entsprechender Beschreibung für die Ausführung der restauratorischen Arbeiten incl. ggf. anstehender Putz- und Malerarbeiten

- Detaillierte Mengenermittlung und Flächenprognose als Grundlage für den restauratorischen Wettbewerb

- Erarbeitung einer detaillierten Kostenschätzung

- Abstimmung der Denkmalpflegerischen Zielstellung mit den Entscheidungsträgern

- Begleitende bauklimatische Betrachtung/Monitoring im Hinblick auf die Wand- und Gewölbeoberflächen

- Aufwände/Verrechnungssätze für die restauratorische Fachbauleitung, Bauberatungen vor Ort und die restauratorische Baubegleitung

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Referenzen / Gewichtung: 20 %
Qualitätskriterium - Name: Organisation, Qualifikation und Erfahrung / Gewichtung: 25 %
Qualitätskriterium - Name: Arbeitsweise / Gewichtung: 15 %
Qualitätskriterium - Name: Gesamteindruck Unterlagen / Gewichtung: 5 %
Preis - Gewichtung: 35 %
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 182-515632
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Paragr. 160 GWB Einleitung, Antrag.

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach Paragr.97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.

Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptet Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfauftrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;

der Ablauf der Frist nach Paragr. 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen ist.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach Paragr. 125 Absatz 1Nummer 2. Paragr. 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
13/01/2023