Stralsund Museum, St. Katharinenkloster und ehemalige Ernst Moritz Arndt Schule, Mönchstraße 25-27 und Katharinenberg 14 - restauratorische Fachplanung und Fachbauleitung Los 4
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stralsund
NUTS-Code: DE80L Vorpommern-Rügen
Postleitzahl: 18439
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ses-stralsund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stralsund Museum, St. Katharinenkloster und ehemalige Ernst Moritz Arndt Schule, Mönchstraße 25-27 und Katharinenberg 14 - restauratorische Fachplanung und Fachbauleitung Los 4
ehemalige Aula der EMA Schule, Saal mit Scaffito Fries und Ergänzung/Rekonstruktion von Holzpaneelen – restauratorische Fachplanung und Fachbauleitung Los 4
Hansestadt Stralsund
Auswertung der aktuellen Untersuchungsergebnisse von Dipl. Rest. Simon Gebler, (Restauratorische Zielstellung zur Bearbeitung von Wand- und Deckenoberflächen im Stralsund Museum / Katharinenkloster Stralsund, ehem. Ernst Moritz Arndt Schule, Stand 2020) und der Nachuntersuchung der 2001/02 von Dipl. Rest. Wolf Thormeier ausgeführten restauratorischen Untersuchung im Januar 2002 im Sinne der Erstellung einer detaillierten Denkmalpflegerischen Zielstellung zum restauratorischen Umgang mit dem Scraffitofries aus konservatorisch-restauratorischer Sicht
- Entwicklung eines Gestaltungskonzepts für die Rekonstruktion fehlender Putzbereiche an Wand- und Deckenflächen sowie der Übergangszone zwischen Fries und Deckenanschluss
- Konzepterstellung zur Ausführungsplanung mit Anlage von Muster- bzw. Referenzflächen zum Restaurierungsziel und der Integration der umfangreichen Fehlstellen in Materialität, Farbgebung und Technologie, Klärung des Umgangs mit fehlenden Medaillons und Scraffitobereichen unter Wahrung restaurierungsethischer Standards
- Ggf. Nachuntersuchung zu materialkundlichen Phanänomenen, Ermittlung der detaillierten Putzzusammensetzung als Grundlage zur Auswahl eines konfektionierten Ergänzungsmörtels für die Großflächen und zur Nachstellung im Friesbereich, (in den bisher vorliegenden Untersuchungsberichten sind diese nicht enthalten)
- Konzepterstellung zur Ausführungsplanung im Umgang mit fehlenden Paneelen, eine Rekonstruktion fehlender Bereiche gemäß der historischen Befundlage kann hier bereits als Denkmalpflegerische Zielstellung vorgegeben werden. Anlage und Präsentation einer Musterfläche zur künftigen Farbgebung und technologischen Umsetzung
- Erstellung ausschreibungsfähiger Leistungsverzeichnisse und entsprechender Beschreibung für die Ausführung der konservatorisch-restauratorischen Arbeiten incl. ggf. anstehender Putz- und Malerarbeiten sowie Tischlerleistungen; Eine Trennung der Gewerke nach restauratorischen Arbeiten sowie den verschiedenen handwerklichen Leistungen wird als notwendig erachtet;
- Detaillierte Mengenermittlung und Flächenprognose als Grundlage für die Wettbewerbgestaltungen in Losen (Maler, Putzer, Restauratoren) und den Wettbewerb für die tischlermäßige Instandsetzung und Rekonstruktion der Paneele sowie die handwerklichen, malertechnischen Leistungen (Maler)
- Erarbeitung einer detaillierten Kostenschätzung für die einzelnen Lose
- Abstimmung der Denkmalpflegerischen Zielstellung mit den Entscheidungsträgern
- Aufwände/Verrechnungssätze für die restauratorische Fachbauleitung, Bauberatungen vor Ort und die restauratorische Baubegleitung
- vor Ort und die restauratorische Baubegleitung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Paragr. 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach Paragr.97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptet Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfauftrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
der Ablauf der Frist nach Paragr. 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen ist.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach Paragr. 125 Absatz 1Nummer 2. Paragr. 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.