Rahmenvereinbarung zur Lieferung von preisgebundenen Schulbüchern und Arbeitsheften für Schulen in Trägerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 18055
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.rostock.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung zur Lieferung von preisgebundenen Schulbüchern und Arbeitsheften für Schulen in Trägerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Kauf und die Lieferung von preisgebundenen Schulbüchern und Arbeitsheften für die 47 Schulen in Trägerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock, gemäß der Lernmittelverordnung/ des Schulträgeranteils § 54 Abs. 2 S. 3 und Abs. 3 S. 1 SchulG M-V i. V. m. § 7 Abs. 3 BuchPrG.
Als Vertragslaufzeit ist der 01.07.2023 bis 30.06.2025 bestimmt. Für den Auftraggeber besteht eine einseitige Verlängerungsmöglichkeit, die Vereinbarung maximal zweimal um jeweils 12 Kalendermonate zu verlängern. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung der Verlängerung besteht nicht.
Grundschulen
Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Lieferung von preisgebundenen Schulbüchern und Arbeitsheften für die Grundschulen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock.
Für den Auftraggeber besteht eine einseitige Verlängerungsmöglichkeit, die Vereinbarung maximal zweimal um jeweils 12 Kalendermonate zu verlängern. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung der Verlängerung besteht nicht.
Regionale Schulen und Förderschulen
Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Lieferung von preisgebundenen Schulbüchern und Arbeitsheften für die Regionalen Schulen und Förderschulen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock.
Für den Auftraggeber besteht eine einseitige Verlängerungsmöglichkeit, die Vereinbarung maximal zweimal um jeweils 12 Kalendermonate zu verlängern. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung der Verlängerung besteht nicht.
Gymnasien
Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Lieferung von preisgebundenen Schulbüchern und Arbeitsheften für die Gymnasien der Hanse- und Universitätsstadt Rostock.
Für den Auftraggeber besteht eine einseitige Verlängerungsmöglichkeit, die Vereinbarung maximal zweimal um jeweils 12 Kalendermonate zu verlängern. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung der Verlängerung besteht nicht.
Gesamtschulen
Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Lieferung von preisgebundenen Schulbüchern und Arbeitsheften für die Gesamtschulen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock.
Für den Auftraggeber besteht eine einseitige Verlängerungsmöglichkeit, die Vereinbarung maximal zweimal um jeweils 12 Kalendermonate zu verlängern. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung der Verlängerung besteht nicht.
Berufliche Schulen
Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Lieferung von preisgebundenen Schulbüchern und Arbeitsheften für die Beruflichen Schulen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock.
Für den Auftraggeber besteht eine einseitige Verlängerungsmöglichkeit, die Vereinbarung maximal zweimal um jeweils 12 Kalendermonate zu verlängern. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung der Verlängerung besteht nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
- Formblatt 124_LD Vergabehandbuch Bund (Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen / Einheitliche Europäische Eigenerklärung / Präqualifizierung zugelassen),
siehe: https://rathaus.rostock.de/sixcms/media.php/rostock_01.a.4984.de/datei/124_ld.pdf
- Formblatt 124_LD Vergabehandbuch Bund (Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen / Einheitliche Europäische Eigenerklärung / Präqualifizierung zugelassen),
siehe: https://rathaus.rostock.de/sixcms/media.php/rostock_01.a.4984.de/datei/124_ld.pdf - Erklärung zu folgenden Punkten: Umsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation;
- Verpflichtungserklärung zur Einhaltung der tarifvertraglichen Bestimmungen;
- Eigenerklärung zum Mindestlohn nach § 9 Abs. 4 bis 6 VgG M-V
- Eigenerklärung zur Anwendung der Russland-Sanktionen
- Formblatt 124_LD Vergabehandbuch Bund (Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen / Einheitliche Europäische Eigenerklärung / Präqualifizierung zugelassen),
siehe: https://rathaus.rostock.de/sixcms/media.php/rostock_01.a.4984.de/datei/124_ld.pdf -
Erklärung zu folgenden Punkten: Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft, Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde gemäß § 123 und 124 GWB;
- Benennung von mindestens drei Referenzen aus den letzten drei Jahren von vergleichbar ausgeführten Leistungen mit mindestens folgenden Angaben: Art der ausgeführten Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum, Ausführung mit eigenem Personal, Ansprechpartner;
- Eigenerklärung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen nach § 11 VgG M-V
Abschnitt IV: Verfahren
Hanse- und Universitätsstadt Rostock, Neuer Markt 3, 18055 Rostock
Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 160 GWB: Einleitung, Antrag -
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit -
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.