Objektüberwachung (LPH 8/9) betreffend den Neubau einer Robbenanlage im Zoo Rostock

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 18059
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.zoo-rostock.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://portal.evergabemv.de/E95266248
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://portal.evergabemv.de/E95266248
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Zoologischer Garten mit überwiegender Beteiligung der Hansestadt Rostock
I.5)Haupttätigkeit(en)
Freizeit, Kultur und Religion

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Objektüberwachung (LPH 8/9) betreffend den Neubau einer Robbenanlage im Zoo Rostock

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Zoologischer Garten Rostock gGmbH beabsichtigt, im Rahmen des Projektes Neubau Robbenanlage anstelle der bisherigen Robbenanlage eine neue Seebären- und Seehundanlage auf seinem Zoo-Gelände zu errichten. Hierzu wurde durch einen Generalplaner die Planung inkl. Vergabe der Bauleistungen (LPH 1-7) erarbeitet, die es nun baulich umzusetzen gilt.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Hansestadt Rostock / Zoogelände

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Objektüberwachung (LPH 8/9) betreffend den Neubau einer Robbenanlage im Zoo Rostock. Im Einzelnen:

a) Architektenleistungen gemäß § 34 HOAI, Anlage 10 Nr. 10.1, für Gebäude:

Leistungsphase 8 – Objektüberwachung,

Leistungsphase 9 – Objektbetreuung;

b) Architektenleistungen gemäß § 39 Abs. 3 HOAI, Anlage 11 Nr. 11.1, für Freianlagen:

Leistungsphase 8 – Objektüberwachung,

Leistungsphase 9 – Objektbetreuung;

c) Technische Ausrüstung (TGA) gemäß § 55 Abs. 1 HOAI, Anlage 15 Nr. 15.1 für die Anlagengruppen - Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen

- Lufttechnische Anlagen

- Starkstromanlagen

- Fernmelde- und informationstechnische Anlagen

- Nutzungsspezifische Anlagen

Leistungsphase 8 – Objektüberwachung,

Leistungsphase 9 – Objektbetreuung;

d) folgende Beratungsleistungen:

- Bauausführungsvermessung und Vermessungstechnische Überwachung der Bauausführung,

- Leistungen nach BaustellenVO (SiGeKo),

- Bauüberwachung Ausstellungsausstattung;

e) folgende Besondere Leistungen:

- Kostenkontrolle,

- Leistungsphase 8: fachliche und rechnerische Prüfung von Nachtragsangeboten der ausführenden Bauunternehmen nach den rechtlichen Vorgaben des Auftraggebers zur Nachtragsprüfung; Übernahme Bauleitungsaufgaben nach § 56 LBauO M-V; fachliche Beratung bei etwaigen Bemusterungen seitens der bauausführenden Unternehmen; fachliches Mitwirken bei möglichen Gerichtsverfahren mit bauausführenden Unternehmen; fachliche Überprüfung der von den Bauunternehmen vorgelegten Dokumentationen, Revisionspläne sowie Wartungsangebote und Beratung des Auftraggebers hierzu,

- Leistungsphase 9: Endbegehungen mit allen Gewerken vier Wochen vor Ablauf der jeweiligen Verjährungsfrist für Mängelansprüche und Versendung von schriftlichen Mängelrügen mit Fristsetzung zu den dabei festgestellten Mängeln; Überwachung von Mangelbeseitigungsarbeiten der bauausführenden Unternehmen einschließlich Abnahme dieser Arbeiten während der regelmäßigen Gewährleistungsfrist

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 03/04/2023
Ende: 02/09/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Leistungserbringung bis zur Fertigstellung der Bauleistungen.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Einzelheiten siehe Dokument "Angaben und Nachweise zur Eignung".

1. Auszug aus dem Berufs- und/oder Handelsregister. Der Auszug darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote nicht älter als 6 Monate sein.

2. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe vorliegen gemäß Anlage 2 zum Dokument "Angaben und Nachweise zur Eignung".

3. Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation gemäß Anlage 2 zum Dokument "Angaben und Nachweise zur Eignung".

4. Eigenerklärung, dass der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit eine Pflicht zur Beitragszahlung besteht, ordnungsgemäß nachgekommen wurde gemäß Anlage 2 zum Dokument "Angaben und Nachweise zur Eignung".

5. Angabe von Namen und beruflicher Qualifikation der Person, die die Projektleitung erbringen. Diese Person muss als Architekt oder Ingenieur zugelassen sein und über eine Berufserfahrung von mindestens 5 Jahren verfügen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Einzelheiten siehe Dokument "Angaben und Nachweise zur Eignung".

1. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung über mindestens 2,00 Mio. € für Personenschäden und mindestens 1,00 Mio. € für Sach- und Vermögensschäden oder Vorlage einer schriftlichen Verpflichtungserklärung zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung in gleicher Höhe im Falle der Beauftragung.

2. Angaben zum Gesamtumsatz in den Geschäftsjahren 2019, 2020 und 2021.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Zu III.1.2) 1.:

Berufshaftpflichtversicherung über mindestens 2,00 Mio. € für Personenschäden und mindestens 1,00 Mio. € für Sach- und Vermögensschäden oder Vorlage einer schriftlichen Verpflichtungserklärung zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung in gleicher Höhe

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Einzelheiten siehe Dokument "Angaben und Nachweise zur Eignung".

1. Angabe zu erfolgreich realisierten vergleichbaren Referenzprojekten mit Fertigstellungstermin im Zeitraum von 01/2017 bis 12/2022.

2. Angabe des jährlichen Mittels der in den Jahren 2020, 2021 und 2022 Beschäftigten.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Zu III.1.3) 1.:

Es sind mindestens 3 nach Art und Umfang vergleichbare realisierte Referenzprojekte anzugeben.

Mindestens 1 Referenzprojekt muss dabei die realisierte Objektüberwachung von zoologischen Anlagen mit Wasserbecken beinhalten.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

Architekten und Ingenieure

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 15/02/2023
Ortszeit: 14:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 03/04/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 15/02/2023
Ortszeit: 14:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Bieter sind nicht zugelassen (vgl. § 55 Abs. 2 S. 2 VgV).

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Bei einem Verstoß gegen § 134 GWB kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB eine Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
11/01/2023